Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

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MelWi
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Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon MelWi » 11.09.2021, 10:28

Guten Tag,

ich, ledig, Single, war bisher immer pflichtversichert in der GKV.
Den Antrag auf EMR habe ich vor einem Jahr gestellt.
Bis Januar bekam ich ALG1, seit Februar ALG2.
Wie sieht das aus, wenn ich zukünftig ausschließlich eine private BU-Rente in Höhe von mtl. 1.212€ erhalte? Wie werde ich krankenversichert? Und vor allem, auf was für einen Beitrag muss ich mich einstellen?

Vielen Dank im voraus.
LG

Czauderna
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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon Czauderna » 11.09.2021, 11:20

Hallo und willkommen im Forum
so, wie geschildert kommt es zur "freiwilligen" Weiterversicherung nach Ende von ALG-2. Um die Höhe des Beitrags zu benennen, müssten wir die Höhe der Rente kennen.
Gruss
Czauderna

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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon MelWi » 11.09.2021, 11:37

Bin ich denn als Rentenantragsteller nicht pflichtversichert in der KVdR? Oder verändert die Zahlung der BU-Rente das? Die Höhe der Rente hatte ich mitgeteilt. Ob und wann EMR fließt, kann ich noch nicht sagen. Eine freiwillige Versicherung wäre dann wohl eher von Nachteil im Hinblick auf die Höhe der Beiträge, oder? Dann habe ich ja noch weniger zur Verfügung als bei ALG 2 :-(

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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon Czauderna » 11.09.2021, 12:07

Hallo,
sorry, da habe ich glatt gepennt - also, was die Zeit als Rentenantragsteller betrifft - wenn die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, dann käme es tatsächlich ab dem Folgetag, nach Wegfall von ALG-2 zur Pflichtversicherung als Rentenantragsteller.
Beitragsmäßig würde sich das so verhalten wie es hier ausführlich beschrieben ist -https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankenversicherung-der-rentner-beitraege-1-beitraege-fuer-rentenantragsteller_idesk_PI434_HI581884.html
demzufolge würde sich, was die Beitragshöhe angeht, kein Unterschied zu einer freiwilligen Versicherung ergeben, aber im Falle der (rückwirkenden) Rentengewährung würden die seit Rentenbeginn gezahlten Rentenantragstellerbeiträge zurückgezahlt werden.
Gruss
Czauderna

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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon ratte1 » 11.09.2021, 15:10

Hallo czauderna,

du hast aber schon gelesen, dass eine private Rente bezogen werden soll?

Da ist nichts mit der KVdR, sondern ist eine obligatorische Anschlussversicherung durchzuführen. Beiträge aus dem gesamten Einkommen und allein vom Versicherten zu zahlen. Wenn nur Rente bezogen wird, beträgt der KV-Beitrag rund 190,- Euro mtl, dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

MfG
ratte

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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon Czauderna » 11.09.2021, 17:32

ratte1 hat geschrieben:Hallo czauderna,

du hast aber schon gelesen, dass eine private Rente bezogen werden soll?

Da ist nichts mit der KVdR, sondern ist eine obligatorische Anschlussversicherung durchzuführen. Beiträge aus dem gesamten Einkommen und allein vom Versicherten zu zahlen. Wenn nur Rente bezogen wird, beträgt der KV-Beitrag rund 190,- Euro mtl, dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

MfG
ratte


Hallo Ratte1,
ja, habe ich gelesen, allerdings läuft ein Rentenantragsverfahren (Erwerbsminderungsrente)seit einem Jahr und wenn die Vorrangversicherung aufgrund ALG-2 endet und die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, entfällt die "freiwillige" Weiterversicherung, oder ?
Gruss
Czauderna

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Re: Rentenantragsteller EMR + BU-Rente

Beitragvon ratte1 » 11.09.2021, 19:33

Hallo czauderna,

sorry, das hatte ich überlesen.

MfG
ratte1


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