Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

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Ayla266
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 22.09.2021, 03:36

GS hat geschrieben:
Ayla hat
... die Befürchtung, dass die AOK sich so verhählt, wie das Jobcenter. Ich vermute die AOK wird aus Willkür oder aus Unwissenheit mein Vermögen irgendwie so belasten, dass ich jeden Monat über 800 € zahlen muss, bis ich dann kein Vermögen mehr habe.
Bei >800 € monatlich wird dein Vermögen von 3.000 € gegen 0 gehen, auch ohne dass die AOK es in irgendeiner Form belastet. Vermögen ist grundsätzlich nicht beitragspflichtig, eher schon Einkünfte daraus.

Im Ernst: Behältst Du Deine "Strategie" bei, hast Du in vier Monaten mehr Schulden als Vermögen, und das Debakel wird monatlich um 865,92 € größer, zuzüglich Zinsen, und zwar nicht zu knapp. Aus der Nummer kommst Du auch mit Hilfe deiner Freunde so schnell nicht raus, außer Du änderst Deine Strategie, und zwar ab morgen früh.

Ihr Schreiben ist genau wie das des Jobcenters und der Krankenkasse, willkürlich, angstmachend und menschenunfreundlich. Wenn ich sage, dass ich nicht zum Sozialamt gehen will, dann ist das so, Sie können mich nicht zwingen oder irgendwelche Angstszenarien erfinden, damit ich dort hingehen soll und es keinen anderen Weg gibt. Ich werde kein Arbeitslosengeld II beantragen, Jobcenter ist das Schlimmste, was ich je erlebt habe, da gehe ich nie wieder hin. Ich warte lieber, bis die Menschheit im Allgemeinen merkt, dass es an der Zeit ist, die Sozialsysteme in Deutschland generell zu verbessern, damit es menschenfreundlicher wird.

Laut dem anderen Nutzer hier kann ich es so schreiben und werde es auch tun, denn ich habe kein Einkommen und Unterhalt, das ist Fakt.

GS
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon GS » 22.09.2021, 09:10

Laut dem anderen Nutzer hier kann ich es so schreiben und werde es auch tun, denn ich habe kein Einkommen und Unterhalt, das ist Fakt.
Fakten? Gerne.
Fakt 1: Der andere Nutzer - Czauderna - ist hier auch Moderator. Er kennt sich in GKV-Dingen sicher besser aus als ich.
Fakt 2: "ohne Einkommen und Unterhalt" ist der Beitrag freiwilliger Mitglieder an Deine Kasse (AOK-Sachsen-Anhalt?) ab 23 Jahren ohne Kind monatlich 196,30 € (inkl. Pflegeversicherung).
Fakt 3: in Deiner Situation kannst Du es günstiger haben, aber dafür musst Du die Kröte "JobCenter" schlucken.

Ob und inwieweit das eventuell Deine Wohnsituation (Stichworte "Freunde, Bedarfsgemeinschaft") tangiert? Da muss ich passen - es käme wohl darauf an. Im Zweifel bleibt es bei - mindestens - 196,30 €.

Hast Du die Möglichkeit, Dich noch auf den letzten Drücker an einer Hoch- oder Fachochschule einschreiben zu lassen? Dann könnte es ab Oktober wieder für 2 Jahre in der Familienversicherung über Deine Mutter weiterlaufen, auch wenn Du nicht mehr dort wohnst.

Czauderna
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Czauderna » 22.09.2021, 09:39

Hallo,
dem kann ich auch nur zustimmen. dein "Vermögen" selbst ist nicht beitragspflichtig, von daher ist das auch alles okay. Um den Mindestbeitrag wirst du auch nicht herumkommen. dass Du kein ALG-2 beantragen willst, was für dich selbst auch Beitragsfreiheit bedeuten würde, das ist deine Entscheidung.
wir können dir nur auf deine Frage antworten.
Gruss
Czauderna


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