Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Ayla266
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Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 20:35

Abmeldung bei Ihrer AOK ... durch die Meldestelle (z. B. Arbeitgeber, Arbeitsamt) bzw. das Ende der Familienversicherung,

Sehr geehrte Frau Ayla ...,

die Unterlagen bei der AOK ... ergeben, dass Ihre Familienversicherung zum 29.08.2021 beendet wurde. Hier ein wichtiger Hinweis für Sie.

Zur Vermeidung von Versicherungslücken sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, nach dem Tag der Abmeldung eine kostenpflichtige Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V durchzuführen. Die Beiträge in Höhe von monatlich max. 865,92 € sind vom Versicherten selbst zu zahlen.

Dies können Sie verhindern, indem Sie uns den beiliegenden Frageboden vollständig ausgefüllt innerhalb der nächsten 14 Tage zurücksenden.

Wir kümmern uns dann um ihre Weiterversicherung bei der AOK ...

Sofern Sie nicht mehr bei der AOK ... versichert sind, (z. B. Beschäftigung im Ausland, Familienversicherung bei einer anderen Krankenkasse), benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Nachweis über Ihren weiteren Versicherungsshutz und eine schriftliche Austrittserklärung.

Ihre Fragen beantworten wir gern unter der oben aufgeführten Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AOK ...
Die Gesundheitskasse

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 20:48

Fragebogen

Die Angaben sind erforderlich ab: 29.08.2021

[] Ich bin weiterhin Mitglied der AOK ... (bitte Zutreffendes ankreuzen)
[] ich habe einen neuen Arbeitgeber ab:
Name und Anschrift des Arbeitgebers:

[] Es handelt sich im eine geringfügige Beschäftigung. [] Ich bin Saisonarbeiter.

[] ich beziehe [] Arbeitslosengeld I [] Arbeitslosengeld II: (Hartz IV)
von der Agentur für Arbeit/Jobcenter in (Anschrift):
Bitte Bescheid für o. g. Zeitraum beifügen.

[] ich habe beantragt [] Arbeitslosengeld I [] Arbeitslosengeld II: (Hartz IV)
ab:

bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter in (Anschrift):

[] ich habe eine Rente beantragt bzw. beziehe eine Rente ab:
beim Rententräger:

[] ich wünsche eine Familienversicherung bei der AOK ... über meine/n:
[] Ehepartner [] Mutter [] Vater Name: Geburtsdatum:
Sie erhalten dazu ggf. einen gesonderten Antrag

[] ich wünsche eine studentische Versicherung (bitte Studienbescheinigung beifügen)
[] ich studiere an der Hochschule/Uni (Name, Anschrift):

[] Sonstiges
[] ich habe mich selbständig gemacht am:
[] ich beziehe z. B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Sozialhilfe, kein Einkommen (bitte BEscheid beifügen)
[] ich wünsche eine freiwillige Krankenversicherung

[] ich war nicht versichtet von: bis:

Haben Sie in dieser Zeit Sozialleistungen (Wohngeld, Elterngeld, etc.) erhalten?
[] nein []ja wenn ja, welche?


[] Ich erkläre hiermit meinen Austritt, weil ACHTUNG: Nachweise sind erforderlich!
[] ich selbst krankenversichert bin ab: bei:
[] ich familienversichert bin über: [] Ehepartner [] Mutter [] Vater

Name Geburtsdatum bei Krankenkasse

[] ich mich im Ausland befinde, seit in
[] ich mich in Haft befinde, seit bis voraussichtlich:
[] Sonstiges (Beamter, Zeitsoldat, Studium, Schüler etc.)

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon GS » 21.09.2021, 20:54

AOK schreibt:
Die Beiträge in Höhe von monatlich max. 865,92 € sind vom Versicherten selbst zu zahlen.

Das klingt bedrohlich, kann aber dadurch
... den beiliegenden Frageboden vollständig ausgefüllt innerhalb der nächsten 14 Tage zurücksenden.
entschärft werden.

Was hat sich denn am 29. August 2021 geändert?

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 20:57

Fragebogen - Rückseite

Angaben zur Person
[] Geburtsname [] Geburtsort/Geburtsland
[] Staatsangehörigkeit

Familienstand
[] ledig
[] verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft
[] verwitwet
[] geschieden

Angehörige
Ehegatte [] selbst versicht bei [] nicht selbst versichert
Kinder [] keine []ja Anzahl:

Derzeitige/Zukünftige Einnahmen/Geldmittel

Art Monatlich (€) Jährlich (€)
aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinn nach EstG)

aus einer Beschäftigung

Rente(n) (ohne Krankenhausversicherungs- und Kinderzuschuss)

Versorgungsbezüge (z.B. Pension, Betriebsrente)

Einmailige Zuwendungen (z.B. Wiehanchts-/Urlaubsgeld)

Kaptialvermögen (Bruttoeinnahmen ohne Abzug des Steuerfreibetrages)

Sonstige Einnahmen (z.B. Mieten, Pachten, Zinsen)

Sozialhilfe (Gesamtbetrag der Hilfe zum Lebensunterhalt)

Unterhalt des früheren/gerennt lebenden Ehegatten, der Eltern usw.

Bruttoeinkommen des Ehemannes (bei Hausfrauen)

Bei Fehlen eines eigenen Einkommens. Wodurch bestreiten Sie sonst Ihren Lebensunterhalt? (Hier auch angeben, wenn Sie von jemanden unterhalten werden.)
Ich versichere, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Über alle künftigen Veränderungen werde ich Sie unverzüglich informieren und geiignete Nachweise (z.B. Steuerbescheid) vorlegen. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder unwahre Angaben zu Beitragsnachberechnungen führen.

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 21:00

Hallo,

ich habe diesen Brief erhalten und habe hier so schnell ich konnte fast alles abgetippt, was auf dem Brief stand. Außer den Paragraphen sonst fast alles.

Was muss ich ausfüllen? Ich arbeite nicht und habe kein Einkommen, habe ein wenig Geld auf meinem Bankkonto, aber das wars. Ansonsten lebe ich bei meinem Freund oder Freunden, mehr nicht.

Einer meiner Freunde sagte mir, ich solle " ich wünsche eine freiwillige Krankenversicherung" ankreuzen, den Namen eintragen unter "Angaben zur Person", dann unterschreiben und das war's.

Ist das ausreichend?

GS
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon GS » 21.09.2021, 21:08

Ayla schreibt:
Einer meiner Freunde sagte mir, ich solle " ich wünsche eine freiwillige Krankenversicherung" ankreuzen, den Namen eintragen unter "Angaben zur Person", dann unterschreiben und das war's.
Ist das ausreichend?
Wenn Dir die 865,92 € recht sind, dann ja. Angaben zu Einkommen usw. sind dann nicht nötig.

Wenn es aber wniger Beitrag sein sollen - unter 196 € werden es wohl nicht werden - solltest Du schon Zutreffendes dazu angeben. Sonst - siehe oben 865,92 €.

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 21:12

GS hat geschrieben:
Ayla schreibt:
Einer meiner Freunde sagte mir, ich solle " ich wünsche eine freiwillige Krankenversicherung" ankreuzen, den Namen eintragen unter "Angaben zur Person", dann unterschreiben und das war's.
Ist das ausreichend?
Wenn Dir die 865,92 € recht sind, dann ja. Angaben zu Einkommen usw. sind dann nicht nötig.

Wenn es aber wniger Beitrag sein sollen - unter 200 € werden es wohl nicht werden - solltest Du schon Zutreffendes dazu angeben. Sonst - siehe oben 865,92 €.

Ich habe kein Einkommen oder Unterhalt und kann die 865,92 € nicht bezahlen und weiß nicht, was ich ausfüllen soll. Soll ich "ich wünsche eine freiwillige Krankenversicherung" ankreuzen?

Was soll ich hier ausfüllen?
Bei Fehlen eines eigenen Einkommens. Wodurch bestreiten Sie sonst Ihren Lebensunterhalt? (Hier auch angeben, wenn Sie von jemanden unterhalten werden.)


Ich war immer familienversichert bei meiner Mutter und habe schon vor ein paar Wochen ein Brief von der AOK bekommen, ob ich die Familienversicherung weiter machen möchte, aber um das zu bekommen, muss man studieren usw.. Aber ich studiere zur Zeit nicht und habe einfach ignoriert und jetzt kam dieses Brief.

GS
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon GS » 21.09.2021, 21:23

Ayla schreibt
Ich habe kein Einkommen oder Unterhalt und kann die 865,92 € nicht bezahlen und weiß nicht, was ich ausfüllen soll.
Da es auch ohne Einkommen auf die 196,30 € hinauslaufen wird, gehst Du am besten gleich morgen früh zum Sozialamt/Bürgeramt oder wie der Laden in Eurer Stadt heißt, und lässt Dir beim Ausfüllen des Formulars helfen.

Vielleicht besser anrufen und Termin vereinbaren. Liegt der hinter der AOKschen 14-Tages-Frist, dann noch besser gleich morgen früh bei der AOK anrufen.

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 21:31

GS hat geschrieben:
Ayla schreibt
Ich habe kein Einkommen oder Unterhalt und kann die 865,92 € nicht bezahlen und weiß nicht, was ich ausfüllen soll.
Da es auch ohne Einkommen auf die 196,30 € hinauslaufen wird, gehst Du am besten gleich morgen früh zum Sozialamt/Bürgeramt oder wie der Laden in Eurer Stadt heißt, und lässt Dir beim Ausfüllen des Formulars helfen.

Vielleicht besser anrufen und Termin vereinbaren. Liegt der hinter der AOKschen 14-Tages-Frist, dann noch besser gleich morgen früh bei der AOK anrufen.

Ich gehe nicht zum Sozialamt und beantrage auch kein Arbeitslosengeld II, will ich nicht und werde ich auch niemals machen, weil ich extrem schlechte Erfahrungen mit denen gemacht habe, aber das ist nicht meine Schuld, sondern die meiner Mutter, als ich noch zur Schule ging.

Zur AOK gehe ich nur, wenn ich mich vorbereitet habe, deshalb meine Beiträge hier, was würdest du ankreuzen und ausfüllen in dieser Situtation? Mir ist klar, dass ich Krankenkasse zahlen muss, aber es müssen ja nicht über 800€ im Monat sein. Wie du sagst, sind es fast 200 € pro Monat.

Ist es vorteilhaft, die freiwillige Krankenversicherung anzukreuzen, habe ich irgendwelche Nachteile? Oder lieber nicht ankreuzen?

Wenn nicht, was soll ich hier ausfüllen?
Bei Fehlen eines eigenen Einkommens. Wodurch bestreiten Sie sonst Ihren Lebensunterhalt? (Hier auch angeben, wenn Sie von jemanden unterhalten werden.)

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Czauderna » 21.09.2021, 21:38

Hallo und willkommen im Forum
vom Grundsatz her hat dir GS alles Wichtige bereits geschrieben. Du musst dich jetzt selbst versichern und sofern du kein Arbeitslosengeld-2 bekommen wirst, läuft es auf die "freiwillige" Weiterversicherung mit einem Mindestbeitrag von ca.200,00 (incl. Pflegeversicherung) mtl. hinaus.
warum die Familienversicherung beendet wurde, nehme ich an, das liegt daran, dass du am 29.8. Geburtstag hattest ?.
Also, auch mein Rat, den Fragebogen ausfüllen, vor allen Dingen, was dein Einkommen betrifft und von wem oder was du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld-2 solltest du auf jeden Fall stellen, ob der erfolgreich sein wird, kann man allerdings nicht sagen, denn du lebst offensichtlich in einer Bedarfsgemeinschaft".
Ach ja, ob "freiwillig" oder im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung, spielt beitragsmäßig keine Rolle - wichtig ist die Einkommenserklärung.
Ja, von was lebst du -Wohnung, Essen, Kleidung - wer bezahlt das ?
Das will die Kasse wissen und danach wird dein Beitrag berechnet - mindestens aber nach einer fiktiven Einkommenssumme von derzeit - 1096,67 €,
was dann ca. 200,00 € mtl. an Beitrag ergibt.
Gruss
Czauderna

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 21:46

Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
vom Grundsatz her hat dir GS alles Wichtige bereits geschrieben. Du musst dich jetzt selbst versichern und sofern du kein Arbeitslosengeld-2 bekommen wirst, läuft es auf die "freiwillige" Weiterversicherung mit einem Mindestbeitrag von ca.200,00 (incl. Pflegeversicherung) mtl. hinaus.
warum die Familienversicherung beendet wurde, nehme ich an, das liegt daran, dass du am 29.8. Geburtstag hattest ?.
Also, auch mein Rat, den Fragebogen ausfüllen, vor allen Dingen, was dein Einkommen betrifft und von wem oder was du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld-2 solltest du auf jeden Fall stellen, ob der erfolgreich sein wird, kann man allerdings nicht sagen, denn du lebst offensichtlich in einer Bedarfsgemeinschaft".
Ach ja, ob "freiwillig" oder im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung, spielt beitragsmäßig keine Rolle - wichtig ist die Einkommenserklärung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die Antwort. Also Arbeitslosengeld II werde ich nicht beantragen und niemand kann mich dazu zwingen, ich hasse das Jobcenter und möchte nie wieder dorthin gehen. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.

Wie gesagt, ich wohne bei Freunden, ich kann dort umsonst wohnen, weil sie mich mögen. Ein Einkommen oder Unterhalt habe ich nicht und deshalb die Frage, was soll ich da reinschreiben und was soll ich ankreuzen?

Die Idee war, dass ich einfach schreibe, dass ich kein Einkommen und keinen Unterhalt habe. Lebe spontan bei Freunden. Mehr gibt es bei mir nicht. Reicht das oder wird AOK es ablehnen?

Czauderna
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Czauderna » 21.09.2021, 21:52

Ayla266 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
vom Grundsatz her hat dir GS alles Wichtige bereits geschrieben. Du musst dich jetzt selbst versichern und sofern du kein Arbeitslosengeld-2 bekommen wirst, läuft es auf die "freiwillige" Weiterversicherung mit einem Mindestbeitrag von ca.200,00 (incl. Pflegeversicherung) mtl. hinaus.
warum die Familienversicherung beendet wurde, nehme ich an, das liegt daran, dass du am 29.8. Geburtstag hattest ?.
Also, auch mein Rat, den Fragebogen ausfüllen, vor allen Dingen, was dein Einkommen betrifft und von wem oder was du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld-2 solltest du auf jeden Fall stellen, ob der erfolgreich sein wird, kann man allerdings nicht sagen, denn du lebst offensichtlich in einer Bedarfsgemeinschaft".
Ach ja, ob "freiwillig" oder im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung, spielt beitragsmäßig keine Rolle - wichtig ist die Einkommenserklärung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die Antwort. Also Arbeitslosengeld II werde ich nicht beantragen und niemand kann mich dazu zwingen, ich hasse das Jobcenter und möchte nie wieder dorthin gehen. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.

Wie gesagt, ich wohne bei Freunden, ich kann dort umsonst wohnen, weil sie mich mögen. Ein Einkommen oder Unterhalt habe ich nicht und deshalb die Frage, was soll ich da reinschreiben und was soll ich ankreuzen?

Die Idee war, dass ich einfach schreibe, dass ich kein Einkommen und keinen Unterhalt habe. Lebe spontan bei Freunden. Mehr gibt es bei mir nicht. Reicht das oder wird AOK es ablehnen?

Hallo,
ja, könnte durchaus möglich sein, dass die Kasse das anerkennt und dich vorerst nach dem Mindesteinkommen einstuft, allerdings kann die Kasse
von dir auch entsprechende "Nachweise", wie beispielsweise Bankauszüge, Einkommensteuerbescheide fordern. Ganz sicher wird die Kasse auch wissen wollen, wie du allein den Beitrag finanzieren wirst - theoretisch könnte das von einem bestehenden Vermögen (Ersparnissen) erfolgen, was plausibel wäre, aber auch nur vorerst. wie geschrieben, kannst du machen.
Gruss
Czauderna

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 22:07

Hallo,
ja, könnte durchaus möglich sein, dass die Kasse das anerkennt und dich vorerst nach dem Mindesteinkommen einstuft, allerdings kann die Kasse
von dir auch entsprechende "Nachweise", wie beispielsweise Bankauszüge, Einkommensteuerbescheide fordern. Ganz sicher wird die Kasse auch wissen wollen, wie du allein den Beitrag finanzieren wirst - theoretisch könnte das von einem bestehenden Vermögen (Ersparnissen) erfolgen, was plausibel wäre, aber auch nur vorerst. wie geschrieben, kannst du machen.
Gruss
Czauderna

So wie du schreibst, erinnert es an das Jobcenter, man weiß nie wirklich, was am Ende rauskommt, es kann willkürlich passieren oder im Moment erst mal nichts und nach ein paar Wochen oder Monaten oder Jahren kommt dann der Schlag.

Jetzt schreibst du etwas von Vermögen, ja ich habe damals ein wenig Geld von meinen Familien und Freunden bekommen, das sind zusammen etwas mehr als 3.000 € es waren Geburtstagsgeschenke usw. als ich noch minderjährig war. Ich habe die Befürchtung, dass die AOK sich so verhählt, wie das Jobcenter. Ich vermute die AOK wird aus Willkür oder aus Unwissenheit mein Vermögen irgendwie so belasten, dass ich jeden Monat über 800 € zahlen muss, bis ich dann kein Vermögen mehr habe.
Zuletzt geändert von Ayla266 am 21.09.2021, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon Ayla266 » 21.09.2021, 22:10

Ja, von was lebst du -Wohnung, Essen, Kleidung - wer bezahlt das ?
Das will die Kasse wissen und danach wird dein Beitrag berechnet - mindestens aber nach einer fiktiven Einkommenssumme von derzeit - 1096,67 €,
was dann ca. 200,00 € mtl. an Beitrag ergibt.

Ich zahle das aus Ersparnissen oder meine Freunde und Familien, mit denen ich mich sehr gut verstehe, zahlen das, will die AOK das auch wissen, genauso wie das Jobcenter oder kann ich das weglassen, auch wenn die AOK später fragen sollte, ist doch rein privat oder?

GS
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Re: Kostenpflichtigen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGV V

Beitragvon GS » 21.09.2021, 23:11

Ayla hat
... die Befürchtung, dass die AOK sich so verhählt, wie das Jobcenter. Ich vermute die AOK wird aus Willkür oder aus Unwissenheit mein Vermögen irgendwie so belasten, dass ich jeden Monat über 800 € zahlen muss, bis ich dann kein Vermögen mehr habe.
Bei >800 € monatlich wird dein Vermögen von 3.000 € gegen 0 gehen, auch ohne dass die AOK es in irgendeiner Form belastet. Vermögen ist grundsätzlich nicht beitragspflichtig, eher schon Einkünfte daraus.

Im Ernst: Behältst Du Deine "Strategie" bei, hast Du in vier Monaten mehr Schulden als Vermögen, und das Debakel wird monatlich um 865,92 € größer, zuzüglich Zinsen, und zwar nicht zu knapp. Aus der Nummer kommst Du auch mit Hilfe deiner Freunde so schnell nicht raus, außer Du änderst Deine Strategie, und zwar ab morgen früh.


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