Verbeamtung noch nicht durch - wann Wechsel in PKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sommer.heinz
Beiträge: 1
Registriert: 01.10.2021, 21:45

Verbeamtung noch nicht durch - wann Wechsel in PKV?

Beitragvon sommer.heinz » 01.10.2021, 21:52

Tipps erbeten
Zuletzt geändert von sommer.heinz am 02.10.2021, 11:50, insgesamt 4-mal geändert.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Verbeamtung mit unklarem Stichtag - monatsweise versetzte Kündigung der freiwilligen Krankenversicherung möglich?

Beitragvon GS » 01.10.2021, 23:48

Hallo Heinz Sommer,

Du schreibst
Nun soll ich verbeamtet werden und möchte zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung nahtlos in die private Krankenversicherung wechseln.
aber auch
... Abschließend möchte ich anmerken, dass ich definitiv nicht vor der Verbeamtung in die PKV wechseln möchte.

Die Sache ist die: Solange die Verbeamtung nicht vorab bekannt ist, lassen sich für freiwillig GKV-Versicherte "nahtlos" und "definitiv nicht" nicht unter einen Hut bringen. Definitiv nicht.

Mit anderen Worten: Deinen Tod wirst Du früher oder später sterben müssen: Früher - Du wechselst in die PKV und wirst nie verbeamtetet - oder später - Dir wird kurzfristig der Termin genannt und wechselst dann mit 2 Monate "Arbeitgeberzuschussverlust" in die PKV.

War rät man hier? Eine Möglichkeit wäre:
Stirb später.
Dann ist "definitiv nicht" definitiv ausgeschlossen.

Zum Schluss noch: Die Möglichkeit, dass es sich um eine "mittlere" oder sogar "einfache" Beamtenlaufbahn handelt, scheint ja wohl ausgeschlossen zu sein. Obwohl man sie für Deinen Fall wieder aufleben lassen müsste, denn auf dieser Ebene brauchten die davon Beschlagenen wenigstens nichts zu entscheiden.

Mit Ausnahme der ehedem verbeamteten Lokführer bei unvorhergesehener Bahngleisbeanspruchung, versteht sich.

Gruß
von GS

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Verbeamtung noch nicht durch - wann Wechsel in PKV?

Beitragvon GS » 02.10.2021, 16:54

Hallo sommer.heinz,

Du hattest eingangs geschrieben:
Nun soll ich verbeamtet werden und möchte zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung nahtlos in die private Krankenversicherung wechseln.
und auch
... Abschließend möchte ich anmerken, dass ich definitiv nicht vor der Verbeamtung in die PKV wechseln möchte.

Eine nachvollziehbare Erklärung für Deine letztere Aussage wäre natürlich, dass Du nicht mit einer glatten Aufnahme rechnen könntest, statt dessen Dein Antrag aus Risikogründen sogar abgelehnt werden könnte.

Im Falle der erfolgten bzw. entschiedenen Verbeamtung wäre die Aufnahme im Wege der Öffnungsklausel jedoch möglich, wenn auch mit 30% Risiko-Beitragszuschlag auf die betreffenden Tarife und bei Ausschluss ergänzender Komponenten, z. B. für Wahlleistungen stationär.

Leider gibt es für freiwillig GKV-Versicherte - anders als bei GKV-Pflichtversicherten - keine Möglichkeit, die Kündigungsregel "zum Ende des übernächsten Monats" abzukürzen, um passgenau zum Datum der Verbeamtung zu wechseln.
Deine Kasse wird Dir aber entgegenkommen, indem sie Dir den Pflegekassenbeitrag ab diesem Datum halbiert und den Krankenkassenbeitrag ab dann ohne Krankengeld berechnet. Sie muss dazu allerdings den Kündigungsgrund "Verbeamtung am TT.MM.JJJJ" von Dir erfahren.

Gruß
von GS


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 54 Gäste