Guten Abend,
ich beziehe ab dem 1.11.21 eine volle Erwerbsminderungsrente und habe seit 2011 ein Kleingewerbe angemeldet.
Nun habe ich von meiner KV ein Formular zur Angabe meines Einkommens bekommen. Nach Rücksprache mit meiner KV muß ich auch KV Beiträge aus meinem Nebengewerbe abführen welche nach Einreichung meine Steuererklärung berechnet werden.
Soweit alles gut, wenn dem so ist dann mache ich das.
Meine Frage ist nun, die schreiben in dem Formular Einkünfte Brutto, aber meine Einkünfte sind doch eigentlich das was ich als Gewinn erwirtschafte.
Oder berechnet die KV den Beitrag an meinem Umsatz??
Vielen Dank vorab.
Grüßle
EMR Nebengewerbe KV Beiträge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: EMR Nebengewerbe KV Beiträge
Hallo und willkommen im Forum
Die Krankenkasse richtet sich nach dem Betrag, der in dem dazugehörigen Einkommensteuerbescheid steht, d.h. dass die Kasse den Steuerbescheid von 2020 zugrundelegt. Wenn dann der Bescheid für 2021 vorliegt, dann wird geschaut, ob das passt und wenn nicht, musst du ab 01.11.2021 entsprechend nachzahlen oder du bekommst Geld zurück.
Das gilt für krankenversicherungspflichtige Rentner mit Arbeitseinkommen.
Gruss
Czauderna
Die Krankenkasse richtet sich nach dem Betrag, der in dem dazugehörigen Einkommensteuerbescheid steht, d.h. dass die Kasse den Steuerbescheid von 2020 zugrundelegt. Wenn dann der Bescheid für 2021 vorliegt, dann wird geschaut, ob das passt und wenn nicht, musst du ab 01.11.2021 entsprechend nachzahlen oder du bekommst Geld zurück.
Das gilt für krankenversicherungspflichtige Rentner mit Arbeitseinkommen.
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste