Rente + KV

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Rente + KV

Beitragvon Frank1 » 01.11.2021, 12:46

Nach langer Zeit hätte ich mal wieder eine Frage.

Ich bin zur Zeit zu 2/3 angestellt und zu 1/3 selbständig tätig.
Die selbständige Tätigkeit ist dadurch sozialversicherungsfrei.
Wenn ich nun an einem 1. Januar in Rente (die mit 63) gehen würde, dürfte ich bis zu 6.300,- Euro im Jahr hinzuverdienen.
Allerdings müsste ich als Selbständiger ab dem 1. Euro KV-Beiträge zahlen.
Wenn ich nun neben diesen 6.300,- Euro im Januar noch 2.000,- Euro und im Februar auch noch 2.000,- Euro zwar aus Rechnungsstellungen des
aktuellen Jahres erhalte, aber die geleistete Arbeit erfolgte im Vorjahr, wie verhält es sich mit einer Beitragszahlung?
1.) Beitragszahlung besteht, da Zufluss im aktuellen Jahr?
2.) Beitragszahlung besteht nicht, da die geleistete Arbeit nachweislich im Vorjahr stattfand?

Czauderna
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Re: Rente + KV

Beitragvon Czauderna » 01.11.2021, 14:36

Hallo,
zur Beurteilung und ggf. zur Beitragsberechnung wird das Arbeitseinkommen dort gewertet, wo es lt. Einkommensteuerbescheid auch aufgeführt wird, in der Regel also in dem Jahr, in dem es bezogen wurde.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + KV

Beitragvon Frank1 » 01.11.2021, 15:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hatte ich mir schon fast gedacht. Hätte aber schon einen Plan B um KV-Beiträge zu verhindern.
Bei Bezug von Alg 1 hätte dies übrigens keine Auswirkungen auf den Freibetrag für den Nebenverdienst. Hier wird berücksichtigt, dass die Arbeit
vor einem ALG 1 Bezug geleistet worden ist.


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