Rente + KV
Verfasst: 01.11.2021, 12:46
Nach langer Zeit hätte ich mal wieder eine Frage.
Ich bin zur Zeit zu 2/3 angestellt und zu 1/3 selbständig tätig.
Die selbständige Tätigkeit ist dadurch sozialversicherungsfrei.
Wenn ich nun an einem 1. Januar in Rente (die mit 63) gehen würde, dürfte ich bis zu 6.300,- Euro im Jahr hinzuverdienen.
Allerdings müsste ich als Selbständiger ab dem 1. Euro KV-Beiträge zahlen.
Wenn ich nun neben diesen 6.300,- Euro im Januar noch 2.000,- Euro und im Februar auch noch 2.000,- Euro zwar aus Rechnungsstellungen des
aktuellen Jahres erhalte, aber die geleistete Arbeit erfolgte im Vorjahr, wie verhält es sich mit einer Beitragszahlung?
1.) Beitragszahlung besteht, da Zufluss im aktuellen Jahr?
2.) Beitragszahlung besteht nicht, da die geleistete Arbeit nachweislich im Vorjahr stattfand?
Ich bin zur Zeit zu 2/3 angestellt und zu 1/3 selbständig tätig.
Die selbständige Tätigkeit ist dadurch sozialversicherungsfrei.
Wenn ich nun an einem 1. Januar in Rente (die mit 63) gehen würde, dürfte ich bis zu 6.300,- Euro im Jahr hinzuverdienen.
Allerdings müsste ich als Selbständiger ab dem 1. Euro KV-Beiträge zahlen.
Wenn ich nun neben diesen 6.300,- Euro im Januar noch 2.000,- Euro und im Februar auch noch 2.000,- Euro zwar aus Rechnungsstellungen des
aktuellen Jahres erhalte, aber die geleistete Arbeit erfolgte im Vorjahr, wie verhält es sich mit einer Beitragszahlung?
1.) Beitragszahlung besteht, da Zufluss im aktuellen Jahr?
2.) Beitragszahlung besteht nicht, da die geleistete Arbeit nachweislich im Vorjahr stattfand?