Rückkehr in eine GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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olove
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Rückkehr in eine GKV

Beitragvon olove » 22.11.2021, 11:22

Hallo,

ich bin langjährig Mitglied einer Solidargemeinschaft mit dem Namen Artabana,
die sich um die Anerkennung als anderweitige Absicherung bemüht hat.
Obwohl es jetzt dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, glaube ich nicht,
dass Artabana diesen Weg gehen wird.
Unter anderem deswegen möchte ich zurück in eine GKV.

Ist das problemlos möglich?
Gibt es hier Erfahrungen darüber, was ich hier zu beachten habe?
Kommen auf mich hohe Rückzahlungen zu?
Ich habe gehört, dass ich Beiträge ab 2007 zu bezahlen hätte.

Gruß
Olaf

Czauderna
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon Czauderna » 22.11.2021, 11:49

Hallo und willkommen im Forum,
erst mal das hier - https://de.wikipedia.org/wiki/Artabana#Rechtlicher_Status
um den User/innen deutlich zu machen, um was es sich bei Artabana handelt.
Konkret zur frage - da es sich bis vor kurzer Zeit nicht um eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall handelt, könnte man davon ausgehen, dass keine Krankenversicherung besteht, die vom Gesetzgeber gefordert wird und du, so wie geschildert seit 2007 nicht krankenversichert im Sinne des Gesetzes bist. Das würde tatsächlich bedeuten, dass die letzte Kasse von dir ab 2007 rückwirkend eine Mitgliedschaft für dich herstellen müsste und entsprechend Beiträge von dir nachfordern könnte, die allerdings von 2007 - 2017 verjährt wären, wenn die Kasse nicht von Vorsatz ausgehen würde, wovon ich mal ausgehe, also Nachzahlung ab 2018. Über die Höhe kann ich nichts Genaues sagen, nur soviel, es kann sich von monatlich ca. 50,00€ bis ca. 800,00€ bewegen, wäre dann mit der Kasse abzuklären und hat etwas mit dem tatsächlichen Einkommen und der Leistungsinanspruchnahme zu tun.
Endgültig kann deine Frage sowieso nur eine GKV-Kasse, wie gesagt, die letzte vor Artabana, rechtsverbindlich beantworten.
Gruss
Czauderna

olove
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon olove » 22.11.2021, 14:14

Danke für die Antwort.
Können sie mir sagen, worauf diese Verjährung beruht?
Verjähren Forderungen der Krankenkasse grundsätzlich?

Und noch eine Frage:
Ich bin 60 Jahre alt und habe gehört, dass KK die Aufnahme verweigern können,
wenn man das 55 Lebensjahr überschritten hat. Stimmt das überhaupt?

Gruß'
Olaf

Czauderna
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon Czauderna » 22.11.2021, 14:48

Hallo,
ja, grundsätzlich tritt die Verjährung 4 Jahre nach Entstehung/Fälligkeit ein, bei Vorsatz sind das 30 Jahre.
Das mit dem 55. Lebensjahr stimmt und ich könnte mir vorstellen, dass die Kasse bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrages
als Begründung ins Feld führen könnte, Betonung liegt aber auf "könnte", ob es dann wirklich so kommen wird, das weiß ich nicht.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon olove » 25.11.2021, 13:47

Hallo,

nach Kontakt mir der Krankenkasse sieht es gut aus, wieder aufgenommen zu werden.
Es gibt noch eine Verständnisfrage zur Verjährung der Beiträge.
Die Krankenkasse sprach von Rückerstattung ab Dez 2016,
Beim Nachfragen hatte ich den Eindruck, dass sie es nicht richtig verstanden haben.
Die Formulierung:
Die Bei­trags­an­sprü­che ver­jähr­ten nach 4 Jah­ren nach Ab­lauf des Ka­len­der­jah­res, in dem sie fäl­lig wür­den.
verstehe ich so, dass die Beiträge von Dez 2017 im Dez 2021 verjährt sind.

Kann man das anders verstehen?
Warum die Formulierung "Nach Ablauf des Kalenderjahres" und nicht einfach nach 4 Jahren?
Wie kann man das zweifelsfrei klären?

Gruß, Olaf

Czauderna
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon Czauderna » 25.11.2021, 14:24

Hallo,
das ist schon richtig, was die Kasse da gesagt hat - der Dezemberbeitrag 2016 wird am 15.1.2017 fällig, deshalb verjährt er am 31.12.2021
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon olove » 13.01.2022, 10:58

Ich möchte hier noch kurz berichten, wie es ausgegangen ist.
Alles hat problemlos geklappt.
Ich bin jetzt rückwirkend ab dem 1.April 2007 Mitglied der TK.
Aufgrund der Verjährung beginnt die Mitgliedschaft am 1.Dez.2016.
Dafür muss ich 3.818,95 € Beiträge nachbezahlen.

Vielen Dank für die Unterstützung hier. :D

Czauderna
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon Czauderna » 13.01.2022, 11:04

Hallo,
gern geschehen und Glückwunsch
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon eibe59 » 27.01.2022, 11:58

Mir ist die Rückkehr nicht gelungen, die DAK behauptet mit der Kündigung 2002 von mir ist sie nicht mehr zuständig, da ich in eine Private KV gegangen sei. Ich bin damals aber in die Artabana gegangen. Hat jemand einen Rat?

Czauderna
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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon Czauderna » 27.01.2022, 12:11

Hallo,
eibe59 hat geschrieben:Mir ist die Rückkehr nicht gelungen, die DAK behauptet mit der Kündigung 2002 von mir ist sie nicht mehr zuständig, da ich in eine Private KV gegangen sei. Ich bin damals aber in die Artabana gegangen. Hat jemand einen Rat?


Ich bin zwar im Grundsatz hier etwas befangen, aber ich bin der Meinung, dass, was bei der TK im Fall von "olove" gegangen ist, sollte bei der DAK auch klappen. Hast du die Ablehnung deines Aufnahmeantrages schriftlich?
wenn "ja", was wurde da genau geschrieben und gab es eine rechtliche Begründung für diese Aussage ?
wenn "nein" - würde ich, an deiner Stelle einen schriftlichen Antrag stellen und als Begründung eben auf die Entscheidung der TK verweisen, die in diesem Fall auf die Herstellung einer Mitgliedschaft entschieden hat.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in eine GKV

Beitragvon eibe59 » 27.01.2022, 12:48

Danke für die Antwort. Ich habe jetzt per mail mit dem gescannten Antwortschreiben mit der Ablehnung Einspruch erhoben. Erstmal ohne die TK zu erwähnen. Nur, dass Artabana sich um eine Anerkennung bemüht hat und das nicht geklappt hat. Mal sehen wie sie antworten.


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