Recht auf Krankenversicherung?

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Denise22
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Recht auf Krankenversicherung?

Beitragvon Denise22 » 12.12.2021, 18:58

Hallo,

mein Name ist Denise. Ich arbeite bisher in Deutschland und bin in der GKV. Nun muss ich aus familiären Gründen (Krankheitsfall, ich werde mich um die Kinder meines Bruders kümmern) mindestens 1/2 Jahr nach England.
Ich weiß nicht wann und ob ich zurück nach Deutschland komme. Ich behalte hier zuerst mein Haus, meinen Job und auch meine Steuerpflicht (Haus in D in was ich jederzeit wieder einziehen kann, begründet diese). Nur werde ich aus dem Homeoffice, also nicht in Deutschland, arbeiten.
Da ich keinen Zweitwohnsitz in DE anmelden darf wenn mein Erstwohnsitz nicht hier ist, werde ich mich in Deutschland beim EWM Amt abmelden.

Nun meine Frage: Kann ich weiterhin hier krankenversichert bleiben wenn ich nicht in D wohnhaft gemeldet bin? Dazu finde ich nirgends eine Antwort.

Danke
Denise

Czauderna
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Re: Recht auf Krankenversicherung?

Beitragvon Czauderna » 12.12.2021, 19:55

Hallo und willkommen im Forum
du solltest auf jeden Fall zuerst mit deiner deutschen (derzeitigen) Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Als kleine Hilfe zur Information sei dir dies hier empfohlen - https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbe ... B6nigreich
Das ist der Stand von 11_2020
Gruss
Czauderna

Denise22
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Re: Recht auf Krankenversicherung?

Beitragvon Denise22 » 12.12.2021, 20:42

Hallo und vielen Dank.
Bevor ich hier aber in den deutsch-englisch und brexitgeschädigten Behördendschungel starte:

- Bekommt die Kasse es mit, wenn ich mich komplett abmelde? (und weiterhin steuern und sozialversicherung zahle). denn als ich mir vor 5 jahren innerhalb des Landes ummeldete hat sie es nicht mitbekommen und schickt meine Post immernoch an die alte Adresse, bis ich dann mal Bescheid gesagt habe.
- was könnte mir drohen? Nachzahlung der beträge ja nicht, weil ich sie ja zahle. und in UK bin ich sowieso in der NHS weil ich dort als "permanent resident" angemeldet bin. das system basiert dort nicht auf Beiträgen.

Grund ist der, dass ich theoretisch erst einmal für einige Monate dorthin gehe, und ggf. auch (hoffentlich) wieder zurück kommen kann.

Czauderna
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Re: Recht auf Krankenversicherung?

Beitragvon Czauderna » 12.12.2021, 21:43

Hallo,
Dein Arbeitgeber, wenn du im "home office" arbeitest, sitzt der in Deutschland oder in GB.
Wenn er in GB sitzt, dann bist , wie du es geschrieben hast, du im dortigen Gesundheitssystem krankenversichert und benötigst keine deutsche Krankenkasse. Wenn du später wieder zurückkommst, dann kannst du Dich sofort wieder bei Deiner alten Kasse versichern, selbst wenn Du arbeitslos sein wolltest.
Gruss
Czauderna


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