Nach Elternzeit in GKV?

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regenwolke
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Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon regenwolke » 31.12.2021, 11:34

Guten Tag,

ich habe schon eine Weile recherchiert, finde aber irgendwie nicht die Antwort auf meine Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen.

Meine Situation:
Ich (Jahrgang 1989) war quasi in meinem ganzen Leben noch nie in der GKV (da Beamten-Kind, Befreiung im Studium und danach über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) versichert.
Mein erstes Kind kam Mitte 2019 zur Welt. Ich nahm ein Jahr Elternzeit (mit Elterngeldbezug) und habe dann ab Mitte 2020 voll weiterverarbeitet. Dem entsprechend hat sich an meinem Versicherungsstatus in der PKV nichts geändert.
Nun habe ich in diesem Jahr mein zweites Kind bekommen und bin erneut in Elternzeit (mit Elterngeldbezug). Im kommenden Jahr endet diese im Mai. Danach werde ich meine Beschäftigung wieder aufnehmen. Allerdings nicht in Vollbeschäftigung, sondern in Teilzeit. Dadurch rutsche ich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und muss in die GKV. Meine PKV kann ich ruhen lassen, was ich auch tun werde, da ich in spätestens zwei Jahren zurückkehren werde.

Meine Frage:
Muss ich in die GKV ab 01.01.2022 ODER ab Aufnahme meiner Beschäftigung nach der Elternzeit, also ab Juni 2022?
Aktuell weiß ja nur ich, dass ich in Teilzeit arbeiten werde. Meinem Arbeitgeber muss ich das erst ab März anzeigen, d.h. der könnte mich gar nicht auf meine Versicherungspflicht hinweisen.
Ich habe Angst, dass ich quasi ab morgen noch "wie privat" zum Arzt gehe, aber das eigentlich gar nicht mehr dürfte oder irgendwelche GKV-Beiträge nachzahlen müsste ...

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

Czauderna
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon Czauderna » 31.12.2021, 12:23

Hallo,
ja, wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse Krankenversicherungspflicht eintritt, muss der Arbeitgeber die entsprechende Anmeldung in einer GKV-Kasse vornehmen, wenn keine Ausschlussgründe (z.B. Alter) vorliegen, es sei denn, man kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen - dazu eine Erläuterung - https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180
vielleicht hilft das erst mal weiter.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon GS » 31.12.2021, 14:45

Hallo regenwolke,
Du musst Dich doch erst im März entscheiden, wie es ab Jobaufnahme im Juni weitergehen soll - Vollzeit oder Teilzeit. Auch wenn Du Dich intern schon entschieden hast, spielt das keine Rolle.
Also: Informiere den AG im März, wenn es an der Zeit ist, und lass ihn dann machen. Mit Wiedereintritt in den Job, nun in Teilzeit, entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Bis dahin bleibst Du in der PKV und musst nicht befürchten, dass Du in dieser Zeit nicht mehr als Selbstzahlerin zum Arzt gehen dürftest.

Antwort ohne vorhergehende Frage: :wink:
Mal angenommen, Ende April ist noch so ein Arztbesuch notwendig, und die Rechnung kommt erst im August, wann Du also schon längst in der GKV bist. Die kannst Du dann doch noch bei der PKV einreichen, weil es hierbei auf das Behandlungsdatum, nicht auf das Rechnungsdatum ankommt. Auch wenn z. B. der Arbeitgeber hierzu etwas anderes erzählen sollte.

Guten Rutsch nach 2022
wünscht GS

regenwolke
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon regenwolke » 31.12.2021, 19:21

Hallo,

habt wirklich vielen lieben Dank!

Ich hatte irgendwo gelesen, dass man dann rückwirkend für das ganze Jahr quasi in die GKV müsste.

Wenn dem nicht so ist, kann ich ja jetzt noch drei Monate fröhlich alle meine „teuren“ Arzttermine (eigentlich nur meinen Zahnarzr und Augenarzt) erledigen und hab dann erstmal Ruhe …

Und bin dann ab April oder so in der GKV, wenn mein Arbeitgeber mich quasi zuvor entsprechend darauf hinweist. Habe ich das richtig verstanden?
Zuletzt geändert von regenwolke am 31.12.2021, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.

regenwolke
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Noch eine zweite Nachfrage

Beitragvon regenwolke » 31.12.2021, 19:25

Bei der TK steht bei dem einen Formular :
„Eine Befreiung ist nur möglich, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wird – ausgehend von einer vergleichbaren Vollzeitstelle im Unternehmen.„

Heißt das ganz blöd übersetzt, dass wenn ich 50 % oder weniger arbeite, ich auch in der PKV bleiben könnte?

Das müsste ich dann für mich nochmal durchrechnen. Aktuell war für mich innerlich eine Teilzeit um die 60 % geplant …

Hintergrund, warum ich langfristig in der PKV bleiben möchte
Es tut hier eigentlich (glaube ich) nichts zur Sache, aber falls es hilft mein Anliegen besser zu verstehen: Ich bin Lehrerin (Angestellte) in Berlin. Durch die Zulage hab ich seit Berufseinstieg entsprechend viel verdient und war direkt in der PKV versichert.
Wie gesagt, will ich nun in den kommenden 1-2 Jahren Teilzeit machen, weil meine Kinder noch klein sind. Aber selbst wenn ich noch vier Jahre in Teilzeit arbeiten würde - wenn die Verbeamtung wirklich übernächstes Schuljahr kommt, wäre ich ja auch wieder in der PKV … und die GKV hinfällig
(Oh je das war abstrus … ist für mich schon (zu) spät)

GS
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon GS » 01.01.2022, 10:56

Hallo regenwolke,
ein gutes - gerne auch besseres - neues Jahr wünsche ich Dir.

Ja, die Befreiung wie von der TK genannt, gibt es, geregelt im § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Nr. 5 (habe ich jetzt nicht verlinkt, ist leicht zu finden).
In Deinem Fall ist die Vorgehensweise gut nachvollziehbar, und Du würdest Dir auch die - vermutlich recht ansehnlichen - Anwartschaftsbeiträge während der GKV-Zeit ersparen.

Übers Knie brechen musst Du die Sache auch nicht, denn für den Befreiungsantrag hättest Du 3 Monate Zeit, gerechnet ab Eintritt der Versicherungspflicht.

Gruß
von GS

regenwolke
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Neue Fragen über Fragen ...

Beitragvon regenwolke » 02.01.2022, 20:41

Hallo,

ich danke dir für deine Antwort und wünsche ebenfalls eine gesundes neues Jahr!


Aktuell habe ich das Gefühl, umso mehr ich mich einlese, umso verwirrter werde ich. Es ist aber wichtig, dass ich mich in diesem Jahr "richtig" entscheide, weil es im Zweifel kein zurück mehr gibt (in GKV).

Ausgangslage
Ich, Jahrgang 1989, unverheiratet, 2 Kinder (in GKV-Familienversicherung des Partners), PKV-versichert, Angestellte Lehrkraft im Land Berlin wollte nach dem Ende meiner Elternzeit für ein oder zwei Jahre in Teilzeit arbeiten. Dabei konnte ich mir einen Stundenumfang von 18h (ca. 64 % Arbeitszeit) gut vorstellen.
Bei meiner Planung habe ich gemerkt, dass ich allerdings versicherungspflichtig für die GKV werde. Das führte zu weiteren Recherchen und viel Chaos im Kopf ...

Stand der Dinge
    Variante 1: Ich reduziere - wie geplant - auf 64 % und werde Mitglied der GKV. Meine PKV lasse ich ruhen. Wie viel eine "große Anwartschaft" kostet, muss ich noch herausfinden. Ich rechne aber mit mindestens 50 € / Monat.=> Einkommen (netto mit GKV-Abzug und Anwartschaft, aber ohne Kindergeld): ca. 2.028 €
    Variante 2: Ich reduziere auf 50 %, lasse mich von der Versicherungspflicht befreien und bleibe in der PKV. => Einkommen (netto mit PKV-Abzug, aber ohne Kindergeld): ca. 1.633 € => Probleme: Ich bin mir nicht sicher, ob mir das nicht doch zu wenig Geld am Ende des Monats ist. Außerdem habe ich Angst, dass mit der Befreiung dann NIE wieder eine Rückkehr in die GKV möglich wäre - und ich weiß JETZT nicht, ob ich das so will. Aber es ist am Unkompliziertestes und ... ganz ehrlich - ein Jahr mal den Gürtel enger schneller und dafür mehr Zeit mit meinen Kindern haben, wäre doch schon auch schön.
    Variante 3: Analog Variante 1. Ich schließe aber keine Anwartschaft ab, da ich nicht vorhabe in die PKV zurückzukehren, denn ...

Neue Fragestellung
Ich bin in der PKV, da ich über der Jahresarbeitsgrenze verdient habe und es daher für mich bei Eintritt deutlich günstiger war. Mittlerweile sieht es so aus als ob das Land Berlin Lehrkräfte wieder verbeamten will. Diese Option steht mir also offen. Und ich dachte immer, dass es so viel "besser" wäre, in der PKV zu sein, da günstiger, da man ja dann auch Beihilfe-Berechtigt ist.

Was ich aber bis vor einigen Minuten nicht wusste, ist, dass - laut Website der Techniker Krankenkasse - bei Beamten in Berlin der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichern lässt. Die Gesamtkosten sind entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze auf ca. 385 € gedeckelt.

Wo liegt jetzt mein Denkfehler? Oder habe ich gar keinen? Ist das am Ende nicht dann doch günstiger in der GKV zu sein?

Nachtrag
Nach weiterer Recherche habe ich nun herausgefunden, wie die TK-Info gemeint ist … und habe es kapiert.
Bisher konnten sich Beamte freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Dabei beteiligte sich der Dienstherr an den Krankheitskosten (Beihilfe). Diese Beihilfe wurde dann mit einem Restkostentarif der PKV kombiniert, da man in der GKV den Beitrag allein zahlen musste (also AG+AN-Anteil) und das teurer war.
Das kann man immer noch so machen.
NEU ist aber (u.a. in Berlin, Hamburg) die „Pauschale“ Beihilfe, die quasi so funktioniert wie bisher bei Arbeitnehmern, die über der Jahresarbeitsgrenze verdienen. D.h. der Dienstherr zahlt die Hälfte der Kosten der Krankenvollversicherung, egal ob GKV-Mitglied oder PKV-Mitglied (analog AG-Anteil bei Angestellten; inkl. Deckelung).

So … was ist nun aber langfristig das beste …
… individuelle Beihilfe, pauschale Beihilfe mit GKv oder pauschale Beihilfe mit PKV (diesen Zustand hab ich ja quasi aktuell) …
Darüber muss ich jetzt wohl noch ein paar Nächte schlafen

GS
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon GS » 02.01.2022, 23:16

Hallo regenwolke,

vorweg: Deine Entscheidung wirst Du nicht nach ausschließlicher "Beratung" hier im Forum treffen, ok? Wie zu lesen war, informierst Du Dich ja auch z. B. auf der Schlauseite der TK - warum auch nicht? Was meint denn die Schlauseite oder evtl sogar der Schlaumeier m/w Deiner PKV?

Zu einzelnen Punkten aus Deinem Beitrag von heute:
Ausgangslage
Ich, Jahrgang 1989, unverheiratet, 2 Kinder (in GKV-Familienversicherung des Partners), PKV-versichert, ...
Familienversicherung der Kids nach Heirat nur noch, wenn der Vater ein höhers Einkommen hat als Du oder, falls umgekehrt, Dein eigenes Einkommen (auch als Beamtin) die Entgeltgrenze nicht übersteigt.
Variante 1: Ich reduziere - wie geplant - auf 64 % und werde Mitglied der GKV. Meine PKV lasse ich ruhen. Wie viel eine "große Anwartschaft" kostet, muss ich noch herausfinden. Ich rechne aber mit mindestens 50 € / Monat.
Ohne den Tarif zu kennen: Rechne mal lieber 3stellig, eher 200 als 150 €. Dürfte nach Rückkehr in die PKV aber immer noch günstiger gewesen sein als zuvor nur die kleine AWV (z.B. 3% oder 5 % des Beitrags) genommen zu haben.
Variante 2: Ich reduziere auf 50 %, lasse mich von der Versicherungspflicht befreien und bleibe in der PKV. ...
Probleme: ... Außerdem habe ich Angst, dass mit der Befreiung dann NIE wieder eine Rückkehr in die GKV möglich wäre - und ich weiß JETZT nicht, ob ich das so will.
Diese Angst ist insoweit unbegründet: Sobald Du über 50% aufstockst und damit nach wie vor nicht über der Pflichtgrenze liegst, tritt sofort GKV-Pflicht ein. Notfallls wirds Dir die TK bestätigen. Wenn nicht, werden wir dafür sorgen, dass sie es doch tut :mrgreen:
Aber es ist am Unkompliziertestes und ... ganz ehrlich - ein Jahr mal den Gürtel enger schneller und dafür mehr Zeit mit meinen Kindern haben, wäre doch schon auch schön.
Ganz ehrlich - ja!
Variante 3: Analog Variante 1. Ich schließe aber keine Anwartschaft ab, da ich nicht vorhabe in die PKV zurückzukehren, denn ...
Wenn Du das so entschieden hast und letztlich auch dabei bleibst, wäre die AWV im Nachhinein rausgeworfenes Geld. Bist Du aber noch nicht sicher und überlegst Dir das später noch mal, wäre die kleine Anwartschaft immer noch besser als gar keine gewesen ...
Was ich aber bis vor einigen Minuten nicht wusste, ist, dass - laut Website der Techniker Krankenkasse - bei Beamten in Berlin der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichern lässt. Die Gesamtkosten sind entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze auf ca. 385 € gedeckelt.
Wäre ja bei RGR auch ein Wunder, wenn es nicht nach dem Hamburger Modell abginge ...
Aber das Pflichtprogramm "Pflege" haben sie bei den 385 € sicher vergessen, denn "mit" sind es eher 458 €, zuzüglich beihilfefreier Krankenhauszusatztarif. Dagegen stehen ein PKV+PPV-Tarif zu 30 %, Krankenhauszusatz in Berlin natürlich ebenfalls beihilfefrei. Ist nicht ausschließlich, aber auch ein rechnerisch zu lösendes Entscheidungsproblem.

Dabei viel Kurzweil
wünscht GS

p.S.
Deinen Nachtrag habe ich jetzt nicht mehr vewurstet, aber im ersten Drüberlesen passt es so immer noch.

Keine schlaflosen Nächte - wenn schon der Nachwuchs nicht dafür sorgt -
wünscht GS

regenwolke
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon regenwolke » 03.01.2022, 22:13

Vielen lieben Dank, dass du dir die Zeit genommen hast und so ausführlich geantwortet hast. =D>

Ich habe mich jetzt entscheiden, zunächst auf 50 % zu reduzieren, in der PKV zu bleiben und die Frage zwecks individuelle/pauschale Beihilfe in das PKV-Forum zu schieben, um mir über die Zukunft erste Gedanken zu machen.

DANKE!

GS
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Re: Nach Elternzeit in GKV?

Beitragvon GS » 03.01.2022, 23:40

Vielen lieben Dank, dass du dir die Zeit genommen hast und so ausführlich geantwortet hast.
Gern geschehen, regenwolke.

Und gute Idee, die logische Fortsetzung Deines Themas ins PKV-Forum zu schieben. Vllt. ist da etwas mehr Resonanz, und einige der gut 150 Zaungäste, die wir hier hatten :mrgreen:
werfen wenigstens dort ihren Hut in den Ring. Wir werden ja sehen.

Respekt übrigens für die Aufbereitung des dortigen Eingangs-Freds. Vllt. noch eine kleine Präzisierung zum Szenario 3:

"Arztrechnungen" wird die GKV i.d.R. nicht erstatten, denn als Pauschalierte unterliegen auch die freiwillig versicherten Beamten dann grundsätzlich dem Sachleistungsprinzip.
Wer das vermeiden möchte, z. B. weil er/sie es bisher anders gewohnt war, wählt das Kostenerstattungsprinzip (§ 13 Abs. 2 SGB 5), erhält dann seine Rechnungen wie bisher und kann sie dann auch der GKV zur Erstattung einreichen.
Diese Erstattung erfolgt dann aber nach dem UEVG-Prinzip: Ungefähr Ein Viertel Genügt. Für den großen Rest interessiert sich aber auch die Beihilfe nicht mehr, denn aus dieser Ecke kommt nun ja schon der Beitragszuschuss.

Sei mir nicht gram, wenn ich dort fürs Erste auch mal den Zaungast gebe. Aber keine Sorge - nichts ist bei mir so sicher wie Rückfälle :wink:

Gruß
von GS


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