KK möchte mich anrufen und bittet um Einwilligung

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aldi110
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KK möchte mich anrufen und bittet um Einwilligung

Beitragvon aldi110 » 07.01.2022, 03:42

moin,

ich bin im Moment wieder AU, jetzt genau seit 4 Wochen. Anfang der Woche habe ich ein Schreiben meiner KK bekommen, die würden mich gerne anrufen um mir Fragen zu meiner AU zu stellen. Die Fragen haben Sie formuliert:

Ist eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich und wenn ja, wann? Wenn nicht, stehen konkret geplante diagnostische und therapeutische Maßnahmen bevor?

Unten steht noch ein Absatz, darin wird erwähnt das die kk verpflichtet ist die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen und der MD beratend hinzugezogen wird.

Ich habe die Einwilligung noch nicht gegeben weil ich zum einen keine Antwort auf die Fragen habe und weiterhin befürchte das mir ein Nachteil entstehen kann. Wie schätzt ihr das ein?

Ich bin seit Jahren immer wieder krank, ist eine seelische Erkrankung die immer wieder kommt, auslöser sind meistens Vorfälle in meinem Job.

Was kann ich tun?

gruß Aldi

Czauderna
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Re: KK möchte mich anrufen und bittet um Einwilligung

Beitragvon Czauderna » 07.01.2022, 10:35

Hallo,
wie meist im Leben hast du zwei Möglichkeiten
1. zu Antworten - wobei bei Antworten wie dieser - Ich bin seit Jahren immer wieder krank, ist eine seelische Erkrankung die immer wieder kommt, Auslöser sind meistens Vorfälle in meinem Job.
nach meiner Erfahrung sowieso der MDK hinzugezogen wurde
Du könntest aber auch nicht reagieren, was dann aber auch den MDK als Folge hätte.
Ich, an deiner Stelle würde antworten -
"Ja, selbstverständlich will ich so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig sein und hoffe das dies innerhalb der nächsten drei Wochen möglich sein wird, wenn es meine behandelnden Ärzte/innen nicht anders sehen.
Meine derzeitige Behandlung wird durch XXXXX durchgeführt, bitte wenden sie sich an ihn/sie."
So weit, was ich an deiner Stelle schreiben würde - Zur Frage nach den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist es natürlich schwierig, wenn
da nichts am Laufen bzw. geplant ist.
Insgesamt gesehen wird, egal, ob du antwortest oder nicht, der MDK ins Spiel kommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten (schätzungsweise) drei Wochen beendet wird.
Gruss
Czauderna

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Re: KK möchte mich anrufen und bittet um Einwilligung

Beitragvon aldi110 » 07.01.2022, 12:31

moin czauderna,

danke für deine Antwort. Also bisher ist der MDK nicht hin zu gezogen worden, auch in der Vergangenheit nicht. Mit meinem Arzt ist besprochen das ich auf ärztlichen Rat kündigen soll, das entsprechend Formular habe ich bei der BAfA angefordert. Eventuell sollte ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen? Ich dachte immer das wäre zu früh für mich, langsam sehe ich aber ein das es immer schwieriger wird am Arbeitsleben teil zu nehmen.

Sollte ich den beschriebenen Weg gehen, ab wann sollte ich den EM Antrag stellen? Noch in der Krankheit oder später in der Arbeitslosigkeit?

gruß Aldi

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Re: KK möchte mich anrufen und bittet um Einwilligung

Beitragvon Czauderna » 07.01.2022, 13:53

Hallo,
wenn deine Entscheidung zur Rentenantragstellung feststeht und du nicht innerhalb der nächsten Wochen sowieso arbeitsfähig und auch vermittlungsfähig
wirst, würde ich mit der Antragstellung abwarten und der Kasse das weitere Procedere überlassen.
Wenn du jetzt den Antrag auf Erwerbsminderungsrente von dir aus stellst, dann könnte es passieren, dass der ziemlich schnell auch bewilligt wird und das würde dir, obwohl du weiter arbeitsunfähig bist zum finanziellen Nachteil gereichen (Krankengeld ist in der Regel höher als Rente).
Wenn du der Kasse die Sache überlässt passiert wahrscheinlich Folgendes:
1. Einschaltung MDK ( ca. 3 Wochen)
2. Aufforderung zur Beantragung einer Reha innerhalb von 10 Wochen nach § 51 SGB V (10 Wochen)
3. Bewilligung einer Reha (ca. 4 Wochen) - bei Ablehnung geht es mit 8. weiter
4. Reha antritt (ca. 2 Wochen)
5. Reha Dauer (ca. 3 Wochen)
6. Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig
7- Antrag auf Erwerbsminderungsrente

8. Ablehnung des Antrags, stattdessen wird dieser als Rentenantrag gewertet
9. Formeller Rentenantrag durch dich ( ca. 4 wochen)
10. Rentenbewilligung

Die Zeitangaben () - sind Schätzungen, was die Bearbeitungs- und Leistungsdauer bei Krankenkasse und Rentenversicherungsträger betrifft. während dieser Zeit würde das Krankengeld weiter laufen bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit.

Es gilt immer, dass die Renten ab Eintritt des Versicherungsfalles gewährt wird und die Kasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger für das Krankengeld bis maximal Rentenzahlbetrag hat.
Gruss
Czauderna


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