Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

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Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

Beitragvon Madusen » 17.02.2022, 17:38

Hallo zusammen,

mal angenommen man bekommt eine
private Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt.

Je nachdem bezahlt man ja auch Krankenkassenbeiträge usw.

Wenn man jetzt kein zusätzliches Einkommen hat, ist man dann
über diese Beiträge krankenversichert?

Gruß Madusen

Czauderna
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Re: Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

Beitragvon Czauderna » 17.02.2022, 18:43

Madusen hat geschrieben:Hallo zusammen,

mal angenommen man bekommt eine
private Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt.

Je nachdem bezahlt man ja auch Krankenkassenbeiträge usw.

Wenn man jetzt kein zusätzliches Einkommen hat, ist man dann
über diese Beiträge krankenversichert?

Gruß Madusen

Hallo,
wenn man freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zählt diese private Rente auch zum beitragspflichtigen Einkommen. Wenn man sonst kein anderes Einkommen hat, dann ist die Frage mit "ja" zu beantworten, allerdings ist da auch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, die in diesem Jahr bei 1096,67 € liegt - danach muss man auf jeden Fall zahlen, selbst wenn das einzige Einkommen beispielsweise bei 700,00 € liegen sollte.
Gruss
Czauderna

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Re: Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

Beitragvon Madusen » 18.02.2022, 08:50

Hallo @Czauderna,

vielen Dank für die Antwort -gut-

Konkret geht es um einen Bekannten von mir. (freiwillig Krankenversichert)

Zuerst bekam er Krankengeld, danach Arbeitslosengeld, welches Ende 2022 auslaufen wird.
Mitte 2023 könnte er eine Rente für Schwerbehinderte mit Abschlägen beziehen.

Aus der privaten BU erhält er seit Ende 2021 eine Rente von 1500€.
Hiervon werden ca. 280€ für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Seine Frau bezieht schon seit den 80ziger Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente
von ca. 900€/Monat

zwischen Arbeitslosengeld und Rente besteht für ihn eine Lücke von einem halben Jahr,
die er mit der BU-Rente überbrücken möchte.

Er ist deshalb stark verunsichert, ob er in dieser Zeit (1/2 Jahr) krankenversichert ist.
Von der DRV und KK erhielt er widersprüchliche Aussagen.

Viele Grüße

Madusen

Czauderna
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Re: Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

Beitragvon Czauderna » 18.02.2022, 10:25

Madusen hat geschrieben:Hallo @Czauderna,

vielen Dank für die Antwort -gut-

Konkret geht es um einen Bekannten von mir. (freiwillig Krankenversichert)

Zuerst bekam er Krankengeld, danach Arbeitslosengeld, welches Ende 2022 auslaufen wird.
Wieso ist er dann zur Zeit freiwillig versichert - bei einem ALG-1 Bezug ist man pflichtversichert und in dieser Zeit wäre die private BU-rente beitragsfrei
Mitte 2023 könnte er eine Rente für Schwerbehinderte mit Abschlägen beziehen.

Aus der privaten BU erhält er seit Ende 2021 eine Rente von 1500€.
Hiervon werden ca. 280€ für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Siehe oben, wenn er Arbeitslosengeld-1 bezieht müsste er pflichtversichert sein und die Rente wäre beitragsfrei

Seine Frau bezieht schon seit den 80ziger Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente
von ca. 900€/Monat

zwischen Arbeitslosengeld und Rente besteht für ihn eine Lücke von einem halben Jahr,
die er mit der BU-Rente überbrücken möchte.

Er ist deshalb stark verunsichert, ob er in dieser Zeit (1/2 Jahr) krankenversichert ist.
Also, wenn er kein Arbeitslosengeld-1 mehr bekommt, dann muss er sich direkt selbst freiwillig versichern, weil sein Einkommen (BU-Rente) die für die Familienversicherung geltende Einkommensgrenze übersteigt. Mit dem Tag der Beantragung der Altersrente prüft die Krankenkasse, ob er die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt hat. trifft dies zu, dann ist künftig nur noch die Altersrente beitragspflichtig.
Von der DRV und KK erhielt er widersprüchliche Aussagen.

Viele Grüße

Madusen

Gruss
Czauderna

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Re: Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag

Beitragvon Madusen » 18.02.2022, 11:56

Hallo @Czauderna,

stimmt natürlich ….. er ist pflichtversichert.

hab mich ein bisschen Missverständlich ausgedrückt. sorry.

die freiwillige KV bestand während er noch berufstätig war.
(hat immer sehr gut Verdient)

das mit den bereits abgezogenen Beiträgen an die KK, muss er
selbst klären. Vielleicht hat sich das Ganze ja nur überschnitten.

vielen Dank nochmals, jetzt ist die Sache klar. -gut-

Viele Grüße
Madusen


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