Hallo
Muss ich für die Zeit, in der ich nicht versichert war und jetzt in der GKV bin (Erstversicherung in DE), rückwirkend Beiträge bezahlen,es war 2 Monate und früher war ich im EU-Land versichert und die Versicherung war abgelaufen für die 2 Monate.
Wenn ich doch die KK rückwirkend zahlen muss,übernehmen die denn Ärztliche Rechnung für den Zeitraum auch?
Liebe Grüße
Rückwirkend Beiträge und Rechnung bei Erstversicherung in DE uber GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rückwirkend Beiträge und Rechnung bei Erstversicherung in DE uber GKV
Hallo und willkommen im Forum
ja, wenn das ganze noch keine vier Jahre her ist, dann musst du für diese zwei Monate zahlen, hast aber auch den Leistungsanspruch, d.h., wenn du Belege vorlegen kannst, bekommst du von der Kasse eine entsprechende Erstattung
Gruss
Czauderna
ja, wenn das ganze noch keine vier Jahre her ist, dann musst du für diese zwei Monate zahlen, hast aber auch den Leistungsanspruch, d.h., wenn du Belege vorlegen kannst, bekommst du von der Kasse eine entsprechende Erstattung
Gruss
Czauderna
Re: Rückwirkend Beiträge und Rechnung bei Erstversicherung in DE uber GKV
Danke für die Informationen,und ein Super Forum habt ihr hier!
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