An alle Betriebsrentner mit beitragspflichtigem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
Verfasst: 12.03.2022, 13:27
Durch Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) mit Geltung ab 01.01.2020 soll jeder pflichtversicherte Betriebsrentner eine Reduzierung der monatlichen beitragspflichtigen Versorgungsbezügen um einen dynamischen Freibetrag (2020: 159,25 EUR, 2021: 164,50 EUR, 2022: 164,50 EUR) erfahren, damit eine Reduzierung der KV/PV-Beiträge um die auf den Freibetrag entfallenden Beiträge.
Die Handhabung sämtlicher gesetzlichen Krankenkassen ist nun listigerweise so, dass zuerst der Freibetrag von der/den beitragspflichtigen Betriebsrenten abgezogen wird und wenn dann die beitragspflichtigen Gesamteinkünfte immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegen, dann als Bemessungsgrundlage für die Beiträge die BBG angesetzt wird.
Dies verstößt m.E. gegen die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, gegen die offiziellen Ankündigungen der damaligen Regierungsparteien und gegen die amtliche Gesetzesbegründung, da so diejenigen Betriebsrentner, deren beitragspflichtigen Gesamteinkünfte über der BBG liegen, keine Entlastung erfahren.
Ich habe deshalb Widerspruch gegen diese Handhabung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse eingelegt, der von ihr abgelehnt wurde.
Ich habe nun am 28.02.2022 Klage zur Aufhebung des ablehnenden Widerspruchbescheids und Erstattung der zu viel einbehaltenen KV- & PV-Beiträge beim Sozialgericht Freiburg eingereicht.
Gibt es noch weitere Betroffene im Forum? Haben auch Andere geklagt bzw. erwägen eine Klage? Ich wäre an einem Informationsaustausch und evtl. an einem Austausch der Klageschriften interessiert.
Die Handhabung sämtlicher gesetzlichen Krankenkassen ist nun listigerweise so, dass zuerst der Freibetrag von der/den beitragspflichtigen Betriebsrenten abgezogen wird und wenn dann die beitragspflichtigen Gesamteinkünfte immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegen, dann als Bemessungsgrundlage für die Beiträge die BBG angesetzt wird.
Dies verstößt m.E. gegen die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, gegen die offiziellen Ankündigungen der damaligen Regierungsparteien und gegen die amtliche Gesetzesbegründung, da so diejenigen Betriebsrentner, deren beitragspflichtigen Gesamteinkünfte über der BBG liegen, keine Entlastung erfahren.
Ich habe deshalb Widerspruch gegen diese Handhabung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse eingelegt, der von ihr abgelehnt wurde.
Ich habe nun am 28.02.2022 Klage zur Aufhebung des ablehnenden Widerspruchbescheids und Erstattung der zu viel einbehaltenen KV- & PV-Beiträge beim Sozialgericht Freiburg eingereicht.
Gibt es noch weitere Betroffene im Forum? Haben auch Andere geklagt bzw. erwägen eine Klage? Ich wäre an einem Informationsaustausch und evtl. an einem Austausch der Klageschriften interessiert.