Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

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Fluteela
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Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Fluteela » 02.04.2022, 00:15

Guten Tag,

ich war von März 2020 bis einschließlich August 2021 in Elternzeit.
Vorher war ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient habe.

Im September 2021 bin ich in Teilzeit (in Elternzeit) zurück an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Bis einschließlich Dezember 2021 war ich weiterhin freiwillig gesetzlich versichert und somit wurden meine KV/PV-Beiträge anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, obwohl ich deutlich weniger als diese verdient habe (da Teilzeit). Ich habe somit von September bis Dezember 2021 den Höchstsatz an KV/PV gezahlt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist, da ich deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze verdient habe.

Im Dezember erhielt ich dann ein Schreiben meiner Personalabteilung, dass ich ab Januar 2022 wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung falle.
Warum dies nicht schon ab September 2021 der Fall war, konnte mir bisher weder meine Krankenkasse noch mein Arbeitsgeber sagen. Beide verweisen mich an die jeweils andere Institution.

Kann mir jemand weiterhelfen? Kann ein Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen KV in die Pflichtversicherung evtl. nur zu einem Jahreswechsel stattfinden? Falls ja: In welchem Gesetz steht das geschrieben?

Ich freue mich auf Hinweise! Danke!

GS
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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon GS » 02.04.2022, 01:57

Hallo Fluteela,

da auch fast 20 Jahre nach ihrer betragsmäßigen Trennung immer noch "Beitragsbemessungsgrenze" und "Versicherungspflichtgrenze" gern verwechselt oder gleich gesetzt werden, lass es uns doch mal mit harten Zahlen versuchen:

Du bist also mit mehr oder weniger deutlich unterhalb 4.837,50 € brutto im mtl. Durchschnitt im September 2021 in den Job zurückgekehrt und wurdest dennoch bis Jahresende zur (Kranken- und Pflege-)Kasse gebeten worden wie jemand, der mindestens diese Bruttobezüge hatte? Wenn ja, dann war das m. E. nicht korrekt - oder Deine eingängliche Beschreibung war nicht vollständig.

Wie hoch (ungefähr) war das anrechenbare Bruttogehalt ursprünglich - vor der Elternzeit - und wie hoch war und ist es ab September 2021 (genaue Angaben nicht erforderlich)?

Nebenbei: Von welcher (ungefähren) Gehaltshöhe wurden ab Sept. 2021 die Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung berechnet?

Gruß
von GS

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Czauderna » 02.04.2022, 08:58

Hallo und willkommen im Forum
Zur Ergänzung noch konkret zu deiner Frage - Bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht wegen Unterschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze findet der Wechsel direkt statt, also nicht erst zum Jahresende. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber, denn nur der hat die konkreten Zahlen.
Nur das Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht beim gleichen Arbeitgeber findet erst zum Jahresende statt und auch diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Ob dessen Entscheidung richtig oder falsch ist (war), kommt meist erst im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, welche übrigens von der Rentenversicherung durchgeführt wird, zumindest war das mal so. wenn der Krankenkasse bei Unklarheiten die konkreten Zahlen genannt werden, kann diese natürlich auch da beratend tätig werden, entscheiden muss aber weiterhin der Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Fluteela » 02.04.2022, 10:52

Guten Morgen,

danke für die zwei schnellen und ausführlichen Antworten.
Die offenen Fragen beantworte ich gerne:

Mein Bruttogehalt ab September 2021 beträgt ca. 2250 Euro.

Im November 2021 betrug es einmalig ca. 5400 Euro, da ich in diesem Monat Weihnachtsgeld (13. Gehalt) und Urlaubsgeld bekommen habe. In dem Monat war ich also über der Versicherungspflichtgrenze. Das war aber im September gar nicht abzusehen - ich hätte mir das Urlaubsgeld auch in einem anderen Monat (z. B Dezember) auszahlen lassen können...

RV/AV wurde ab September:
Hier wurde mein tatsächliches Bruttogehalt herangezogen und mir dann 9,3% bzw. 1,2% abgezogen. Das sollte passen...?


Vor der Elternzeit habe ich über 5400 Euro monatlich brutto verdient + 13. Gehalt und Urlaubsgeld.

Was würdet ihr mir nun raten? Ich würde jetzt nochmals in der Personalabteilung nachfragen.

Danke und viele Grüße

Czauderna
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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Czauderna » 02.04.2022, 11:41

Hallo,
ja, das mit der Personalabteilung ist gut - hier nochmal eine Erläuterung zur Thematik -https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/elternzeit-14-befreiung-von-der-krankenversicherungspflicht_idesk_PI42323_HI9471528.html
So, wie geschildert sehe ich auch die Krankenversicherungspflicht ab September.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon GS » 02.04.2022, 11:42

Hallo Fluteela,

In diesem Fall
Mein Bruttogehalt ab September 2021 beträgt ca. 2250 Euro.
hätte Dein AG ab dem 1.9.21 auf Versicherungspflicht in KV+PV entscheiden müssen, denn die anrechenbaren Bezüge zum 1.9.2021 (bis 31.8.2022 gerechnet) lagen bei 30.150 € (11 x 2.250 + 1 x 5.400, s.u.). Selbst wenn z. B. im Mai noch 14. Gehalt o.ä. hinzukämen: deutlich unter der Pflichtgrenze. Also ganz klar Versicherungspflicht ab 1.9.

Zu den Beiträgen: Die Bezüge liegen auch deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Was aus heutiger Sicht zumindest den Charme hat, dass Dir eine ordentliche Beitragsrückerstattung aus 2021 zusteht. =D>

Im November 2021 betrug es einmalig ca. 5400 Euro, da ich in diesem Monat Weihnachtsgeld (13. Gehalt) und Urlaubsgeld bekommen habe. In dem Monat war ich also über der Versicherungspflichtgrenze. Das war aber im September gar nicht abzusehen - ich hätte mir das Urlaubsgeld auch in einem anderen Monat (z. B Dezember) auszahlen lassen können.
Der eine Monat spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

RV/AV wurde ab September:
Hier wurde mein tatsächliches Bruttogehalt herangezogen und mir dann 9,3% bzw. 1,2% abgezogen. Das sollte passen...?
Passt.

Vor der Elternzeit habe ich über 5400 Euro monatlich brutto verdient + 13. Gehalt und Urlaubsgeld.
Klar oberhalb der damaligen Pflichtgrenze - wurde ja auch so gesehen.

Was würdet ihr mir nun raten? Ich würde jetzt nochmals in der Personalabteilung nachfragen.
Ich würde erst nochmal die Krankenkasse ansprechen. Denen die obige Beispielrechnung mit dem Ergebnis "30.150 € zum 1.9.2021" präsentieren. Die müssten doch noch vor dem Arbeitgeber auf den Trichter kommen bzw. schon längst gekommen sein. Welche Kasse macht denn sowas?

Wenn die Kasse erst mal die richtige Brille aufgesetzt hat - wieso sie die verlegt hat, bleibt ein Rätsel - wird der Arbeitgeber ebenfalls in die Gänge kommen.

Gruß
von GS

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Czauderna » 02.04.2022, 12:21

Hallo GS,
Die müssten doch noch vor dem Arbeitgeber auf den Trichter kommen bzw. schon längst gekommen sein. Welche Kasse macht denn sowas?
ich sage mal - jede.
In der Praxis läuft es doch so ab. Die Kasse bekommt vom Arbeitgeber eine Anmeldung (nach der Unterbrechungsmeldung) zum 01.09.2022 und die Anmeldung lautet auf Nicht krankenversicherungspflichtig, d.h. der Beitragsgruppen-Schlüssel in der Meldung lautet 9111.
Von der Höhe der Entgelte ist da keine Rede, von daher kann die Kasse anhand der Meldung nicht beurteilen, ob der Arbeitgeber richtig oder falsch entschieden hat. Sie nimmt die Anmeldung zur Kenntnis und nimmt die Änderung im Versicherungsverhältnis zum 01.09.2022 vor. Und wenn sich, wie in unserem Fall der oder die Versicherte nicht meldet, dann bleibt das auch so bis zur Abgabe der Jahresmeldung für 2022, da könnte es im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung (Entgelt und Zeitraum) auffallen, dass das gemeldete Entgelt nicht zum Beitragsgruppenschlüsse "9" (Krankenversicherung) passt.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Fluteela » 02.04.2022, 12:48

Danke für die tolle Hilfe! Ich melde mich nochmal wenn ich in der Personalabteilung nachgefragt habe.

Wir sind kein Großkonzern aber auch nicht klein... Eigentlich sollte sowas doch nicht passieren.

GS
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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon GS » 02.04.2022, 12:56

Hallo Günter,
Danke für die Info zum Ablauf zwischen AG und Kassen. Klar, damit sind die Kassen vorerst darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber richtig tickt.
Meine Idee war es, dass die TE mit ihren Gehaltsabrechnungen bei der Kasse anklopft - ob persönlich oder per Mail mit Anhängen - und sich zumindest die direkte, fachliche, wenn auch vorerst noch inoffizielle Bestätigung geben zu lassen, wie es hätte laufen müssen.

Aber mit Deinen Textquellen kommt die TE sicher auch bei ihrem Arbeitgeber weiter. Hoffen wir jedenfalls.

Gruß
von GS

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Fluteela » 07.04.2022, 22:28

Hallo zusammen,

meine Personalabteilung hat den Fehler eingesehen. Anscheinend wurde von einer HR-Mitarbeiterin, die derzeit in Elternzeit ist und nicht gefragt werden kann, angenommen, dass es sich nur um eine kurzfristige Teilzeit handelt...
Bla bla bla ;-).

Nachzahlung folgt mir der nächsten Abrechnung.

Ich bedanke mich sehr für die Hilfe hier!

GS
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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon GS » 07.04.2022, 23:42

Hallo Fluteela,

sehr schön, dass Du Dich zurückgemeldet hast, nachdem die Sache geklärt ist.

Glückwunsch zum Ostergeld - ob noch vor oder nach den Feiertagen, egal.

Ja, und wie Du schon selbst erkannt hast
... Anscheinend wurde von einer HR-Mitarbeiterin, die derzeit in Elternzeit ist und nicht gefragt werden kann, angenommen, dass es sich nur um eine kurzfristige Teilzeit handelt...
Bla bla bla :wink:
typisch, dass sie es auf jemanden schieben, der gerade nicht da ist und sich auch nicht wehren kann. Selbst wenn es so gewesen wäre, ist das kein guter Stil.

Gruß
von GS

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Re: Rückkehr in Pflichtversicherung aus freiwillig gesetzlicher Versicherung (Teilzeit in Elternzeit)

Beitragvon Czauderna » 13.04.2022, 10:51

Hallo,
der Fall beweist wieder einmal, dass Foren wie dieses in seiner Art und Aufmachung schon eine Daseinsberechtigung hat und sich wohltuend aus der Masse hervorhebt.
Gruss
Czauderna


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