Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

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Sonnenbrand
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Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Sonnenbrand » 15.04.2022, 21:13

Hallo, ich habe rückwirkend (feb. 21) eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Seit 2007 hatte ich eine teilerwerbsminderungsrente unbefristet. Seit ca 1980 bin ich sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert in der Krankenversicherung u.s. bei der TKK. Ich arbeite seit 26 Jahren im öffentlichen Dienst versicherungspflichtig. Am 31.3.22 habe ich mein arbeitsverhältnis beendet aufgrund der Bewilligung der Rente. Heute habe ich Bescheid bekommen von der TKK sie möchten gerne von 2007 mein Einkommen prüfen. Ich wäre nicht in der Krankenkasse der Rentenversicherung versichert aufgrund fehlender Zeiten. Ich könnte noch meine beiden Kinder angeben. Meine Frage lautet daher, stimmt die Berechnung so von der Krankenkasse und welche Nachteile habe ich wenn ich freiwillig versichert bin bei der TKK und nicht bei der rentenanstalt. Er halte auch seit 2007 eine betriebsrente von der VBL. Was kann ich noch machen außer einen Zuschuss bei der rentenanstalt beantragen. Besten Dank

GS
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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon GS » 15.04.2022, 21:50

Hallo Sonnenbrand,
wenn Du wie geschrieben
Seit ca 1980 bin ich sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert in der Krankenversicherung u.s. bei der TKK. Ich arbeite seit 26 Jahren im öffentlichen Dienst versicherungspflichtig. Am 31.3.22 habe ich mein arbeitsverhältnis beendet aufgrund der Bewilligung der Rente.

seit 1980, also seit >41 Jahren ununterbrochen bis zum Rentenbeginn in der GKV versichert warst - egal ob pflichtversichert oder freiweillig - dann kann es eigentlich nicht sein, dass Dir Zeiten fehlen, um als Rentner in die KVdR zu kommen.

Wie begründet die TK ihre Sicht der Dinge? Fehlt möglichwerweise ein Detail in Deinem Eingangspost, das hier eine Rolle spielen könnte. Warst Du in Deinem Erwerbsleben - v. a. in dessen zweiter Hälfte - mal einige Zeit nicht gesetzlich krankenversichert (egal ob pflichtig oder freiwillig)?

Am Rande:
...und welche Nachteile habe ich wenn ich freiwillig versichert bin bei der TKK und nicht bei der rentenanstalt.
Auch wenn Du - wie es nach dem Bisherigen aussieht - in die KVdR einsortiert wirst, bist Du auch dann noch bei der TK versichert (oder nach einem Kassenwechsel in der betreffenden neuen Kasse).
Die "KVdR" ist keine spezielle Kasse, sondern eine Umschreibung für die Gruppe der Rentner, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.

Ein Nachteil der freiwilligen Mitgliedschaft wäre z. B. die Beitragspflicht auf Zins- oder Mieteinkünfte, welche bei KVdR- Rentnern beitragsfrei sind.

Gruß
von GS

Sonnenbrand
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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Sonnenbrand » 16.04.2022, 08:56

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Nein ich bin ununterbrochen seit 26 Jahren im öffentlichen Dienst Kranken und sozialversicherungspflichtig arbeiten gewesen. Die TKK begründet es damit dass ich 2007 die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten habe. Ab da rechnet die TKK erst den Rest meines arbeitslebens bis 31.3. 22. Habe bei der TKK angerufen, sie wollen oder können nicht berücksichtigen dass ich über 40 Jahre pflichtversichert oder freiwillig versichert war. Kann es sein dass meine betriebsrente bei der Krankenkasse zu den Einnahmen gehören und ich daraufhin krankenkassenbeiträge zahlen muss und bei der rentenanstalt nicht. Im rentenverlauf stehen meine ganzen pflichtzeiten aufgezählt. Kann ich das der Krankenkasse schicken. Oder soll ich von meinem Arbeitgeber bescheinigen lassen dass ich die letzten 26 Jahre sozialversicherungspflichtig dort gearbeitet habe. Vielen Dank und schöne osterfeiertage

Czauderna
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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Czauderna » 16.04.2022, 08:57

Hallo und willkommen im Forum,
das ist nicht richtig, was die Krankenversicherung der Rentner betrifft. Bereits in 2007 musste durch die Kasse bei der Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die KVdR geprüft werden, unabhängig davon, ob diese dann zum Tragen gekommen wäre. Betriebsrenten sind immer beitragspflichtig, entweder neben der KVdR oder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.
Hier nochmals kurz die Formel zur Berechnung der Vorversicherungszeit.
Maßgebende Rahmenfrist ist der Tag der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung (Antrag auf eine gesetzliche Rente)
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte "durchgeschnitten" - während der zweiten Hälfte müssen dann 9/10 der Zeit mit einer Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der GKV nachgewiesen werden. Ist das der Fall, sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die KVDR erfüllt. Ab dem Tag der Rentenantragstellung ist man dann entweder über die KVdR pflichtversichert oder, wenn andere gesetzliche Bestimmungen dagegen sprechen weiterhin nach den entsprechenden Vorschriften versichert.
Wie GS. schon geschrieben hat, krankenversichert bis du in jedem Fall weiter über die TK - über die Rentenversicherung gibt es keine Krankenversicherung. Entweder, bei Vorliegen von Krankenversicherungspflicht, führt die Rentenversicherung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt an die Kasse ab oder zahlt zusammen mit der Rente einen Beitragszuschuss aus, wenn es nicht zur KVdR kommt. Das solltest du auf deinen Rentenmitteilungen seit 2007 entnehmen können.
Gruss
Czauderna

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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Sonnenbrand » 16.04.2022, 09:02

Hallo danke für die nette Begrüßung. Das Problem könnte daran liegen dass ich 2007/2008 in einer anderen Krankenkasse war. Leider kann ich nicht mehr rekonstruieren welche. Ich habe aber in meinen Unterlagen nichts von einer Krankenkasse gefunden., Die mich informiert hat wo ich nun krankenversichert bin. Ich gehe auch davon aus da ich ja weiterhin bei demselben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig arbeiten gegangen bin und diese Arbeitgeber mich ja auch nicht abgemeldet hat ist das nie von Seiten der damaligen Krankenkasse geprüft worden. Auch nicht von der rentenanstalt ich bin ja während des Bezuges der teilerwerbsminderungsrente ganz normal weiter arbeiten gegangen ohne Unterbrechung.

Czauderna
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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Czauderna » 16.04.2022, 09:14

Hallo,
Das Problem könnte daran liegen dass ich 2007/2008 in einer anderen Krankenkasse war. Leider kann ich nicht mehr rekonstruieren welche.
Na, da haben wir doch das Problem schon.
Da könnte dir entweder deine jetzige Krankenkasse weiterhelfen, denn du musstest damals einen "Aufnahmeantrag" dort stellen und auf dem wurde nach der letzten Krankenkasse gefragt oder eventuell auch die Rentenversicherung, die in ihren Unterlagen mit Sicherheit nachvollziehen kann, welche Krankenkasse damals beteiligt war.
So, wie es jetzt aussieht, hat deine "neue" Krankenkasse dich damals ohne Kenntnis über den Rentenbezug aufgenommen, von daher ist es verständlich, dass jetzt nachfragt.
Gruss
Czauderna

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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Sonnenbrand » 16.04.2022, 09:25

Hallo, ja ich werde bei der rentenanstalt mal versuchen ob die mir weiterhelfen können. Kann es sein dass man bei der Krankenkasse als freiwilliges Mitglied auf die betriebsrente auch Beiträge bezahlen muss. Höhe der betriebsrente ca 150 € monatlich. Bei der rentenanstalt muss ich die betriebsrenten nicht angeben. Besten Dank und schönes Wochenende

Czauderna
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Re: Erwerbsminderungsrente Krankenkasse

Beitragvon Czauderna » 16.04.2022, 11:06

Sonnenbrand hat geschrieben:Hallo, ja ich werde bei der rentenanstalt mal versuchen ob die mir weiterhelfen können. Kann es sein dass man bei der Krankenkasse als freiwilliges Mitglied auf die betriebsrente auch Beiträge bezahlen muss. Höhe der betriebsrente ca 150 € monatlich. Bei der rentenanstalt muss ich die betriebsrenten nicht angeben. Besten Dank und schönes Wochenende

Hallo,
wenn du nur diese Betriebsrente hast, dann gilt ein Freibetrag von 164,50 € (2022), d.h. die 150,00 € wären beitragsfrei.
Gilt aber meines Wissens nach nur für pflichtversicherte - bei freiwillig Versicherten gibt es keine Freigrenze.
Auch im Jahr 2007 gab es schon eine Regelung bis zu welchem Betrag Versorgungsbezüge beitragsfrei waren, leider kann ich nicht konkreten Zahlen dienen, ich meine aber das Gesamtversorgungsbezüge bis 100,00 € damals beitragsfrei waren
Die Rentenversicherung interessiert eine zusätzliche Betriebsende nicht, umgekehrt, also, dass die Zahlstelle der Betriebsrente die Höhe der gesetzlichen Rente interessiert, das kann es schon geben.
Gruss
Czauderna


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