Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

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Sylvia1977
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Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 22.04.2022, 04:14

Hallo! Freue mich dieses Forum gefunden zu haben. Ich lebe seit über 20 Jahren in den USA. Bevor ich ausgewandert bin, war ich in Deutschland Studentin und ueber meine Eltern versichert. Diese sind privat versichert. Ich selbst hatte also nie eine KV abgeschlossen. Mein US Mann und ich moechten nun nach Deutschland zurueck ziehen. Wir sind beide Anfang/Mitte 40. Mein Mann bekommt VA disability (Erwerbsunfaehigkeitsrente). Sollten wir uns Arbeit in Deutschland suchen, werden wir das wohl langsam angehen, dh wir brauchen eine KV schon erst Mal ohne das ueber einen Arbeitgeber zu machen. Koennen wir in die freiwillige GKV? Danke im Voraus fuer Eure Antworten!

Czauderna
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Czauderna » 22.04.2022, 09:56

Hallo und willkommen im Forum
Grundsätzlich gilt, dass bei Rückkehr aus dem Ausland die letzte Krankenversicherung zuständig ist, also die Kasse, die bis zur Auswanderung zuständig war. das kann eine GKV-Kasse sein, aber auch ggf. die PKV. In eurem Falle gibt es zwei Fragen, die geklärt werden müssen.
1.
Kannst du als deutsche Staatsbürgerin ich die GKV wechseln ?
2. Kann dein Ehemann als US-Staatsbürger sich ebenfalls in der GKV versichern ?
Ich selbst tendiere in beiden Fällen zur Antwort "nein".
Allerdings bin ich schon seit einigen Jahren aus der Praxis raus. deshalb hoffe ich auf unsere aktiven Experten, die sich sicher zu Wort melden werden.
Mein Rat wäre noch den Kontakt mit einer GKV-Kasse zu suchen oder sich ggf. dieser Seite zu bedienen - https://www.dvka.de/
Gruss
Czauderna

Sylvia1977
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 23.04.2022, 05:21

Czauderna hat geschrieben:1.
Kannst du als deutsche Staatsbürgerin ich die GKV wechseln ?
2. Kann dein Ehemann als US-Staatsbürger sich ebenfalls in der GKV versichern ?
Ich selbst tendiere in beiden Fällen zur Antwort "nein".

Hallo Czauderna,
vielen Danke fuer Deine Antwort. Ich haette noch eine weitere Frage, zu der Du vielleicht etwas weisst. Wie saehe die Situation aus, wenn ich, mein Mann, oder wir beide uns an der Uni als Studenten einschreiben. Wuerden wir uns damit fuer die freiwillige GKV qualifizieren?
Gruss,
Sylvia

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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Czauderna » 23.04.2022, 08:42

Hallo,
nein, das würde nicht reichen.es müsste Krankenversicherungspflicht als Studen/in eintreten, dann ginge es, wobei ich davon ausgehe, dass ihr beide über 30 Jahre alt seit :)
was aber vielleicht ginge, aber auch das wäre mit einer GKV-Kasse vorher abzuklären, dein Ehemann nimmt hier eine Beschäftigung auf und dü könntest ggf. in die Familienversicherung, wenn du kein eigenes Einkommen hättest. Hier gehe ich davon aus, dass dein ehemann noch unter 55 Jahre alt ist :!:
Gruss
Czauderna

Sylvia1977
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 23.04.2022, 19:52

Czauderna hat geschrieben:nein, das würde nicht reichen.es müsste Krankenversicherungspflicht als Studen/in eintreten, dann ginge es, wobei ich davon ausgehe, dass ihr beide über 30 Jahre alt seit :)

Ja, wir sind ueber 30. Schade!

Czauderna hat geschrieben:was aber vielleicht ginge, aber auch das wäre mit einer GKV-Kasse vorher abzuklären, dein Ehemann nimmt hier eine Beschäftigung auf und dü könntest ggf. in die Familienversicherung, wenn du kein eigenes Einkommen hättest. Hier gehe ich davon aus, dass dein ehemann noch unter 55 Jahre alt ist :!:

Ja, ich bin Mitte 40 und mein Mann ist Anfang 40. Dann scheint es wohl nur ueber Arbeit zu gehen. Koennte man sich denn zB auch zuerst privat versichern, und wenn dann vielleicht einer von uns sagen wir Mal beispielsweise 6 Monate später einen guten Job findet, dann ueber diesen Job in die GKV wechseln? Und dann den Ehepartner auch mit aufnehmen als Familienversicherung? Oder ist so ein Wechsel nicht moeglich, wenn man erst Mal in der PKV drin ist?
Sorry fuer die vielen Fragen, aber ich bin ein Planer und sehr gerne auf alle Szenarien vorbereitet. :D

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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Czauderna » 23.04.2022, 20:02

Ja, ich bin Mitte 40 und mein Mann ist Anfang 40. Dann scheint es wohl nur ueber Arbeit zu gehen. Koennte man sich denn zB auch zuerst privat versichern, und wenn dann vielleicht einer von uns sagen wir Mal beispielsweise 6 Monate später einen guten Job findet, dann ueber diesen Job in die GKV wechseln? Und dann den Ehepartner auch mit aufnehmen als Familienversicherung? Oder ist so ein Wechsel nicht moeglich, wenn man erst Mal in der PKV drin ist?
Sorry fuer die vielen Fragen, aber ich bin ein Planer und sehr gerne auf alle Szenarien vorbereitet. :D

Hallo,
da, das wäre natürlich möglich. Also wenn zuerst die PKV für beide sein muss, dann eine Beschäftigungsaufnahme vom Ehemann, dann muss er sogar in die GKV wechseln und du könntest mit in die kostenlose Familienversicherung, wenn du kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes (unter 475,00€) hast. Wenn du eine Beschäftigung aufnimmst, dann kannst/musst nur du in die GKV wechseln, bei deinem Ehemann würde es mit der Familienversicherung wahrscheinlich schwer werden, denn er bekommt ja diese Rente und die wird höher als 475,00 € sein ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 24.04.2022, 19:01

Vielen Dank fuer Deine hilfreichen Antworten!

GS
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon GS » 25.04.2022, 19:29

Hallo Sylvia1977,

Czauderna liegt m. E. richtig mit seiner Einschätzung. Ein Beitrittsrecht zu einer gesetzlichen Krankenkasse liegt in Eurem Fall nicht vor; nach dem Willen des Gesetzgebers zuständig ist die PKV.
Welches Unternehmen, bleibt Euch überlassen, es muss auch nicht für beide derselbe Anbieter sein. Sollte eine "normale" Aufnahme an den Gesundheitsfragen scheitern, bliebe die Aufnahme in den eigens dafür "herbeigesetzgeberten" (um einen in anderen Foren aktiv gewesenen Foristen PR zu zitieren) Basistarif - hier besteht Annahmezwang.

Sobald jedoch eine/r von Euch beiden eine versicherungspflichtige Beschäftigung antritt, erntsteht sofort Versicherungspflicht in der GKV. Wie bzw. ob das dann mit der Familienversicherung für den jeweils anderen klappt, das hat Czauderna ja auch schon erklärt.

Grüße
von GS

Sylvia1977
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 26.04.2022, 18:16

GS hat geschrieben:Hallo Sylvia1977,

Czauderna liegt m. E. richtig mit seiner Einschätzung. Ein Beitrittsrecht zu einer gesetzlichen Krankenkasse liegt in Eurem Fall nicht vor; nach dem Willen des Gesetzgebers zuständig ist die PKV.
Welches Unternehmen, bleibt Euch überlassen, es muss auch nicht für beide derselbe Anbieter sein. Sollte eine "normale" Aufnahme an den Gesundheitsfragen scheitern, bliebe die Aufnahme in den eigens dafür "herbeigesetzgeberten" (um einen in anderen Foren aktiv gewesenen Foristen PR zu zitieren) Basistarif - hier besteht Annahmezwang.

Sobald jedoch eine/r von Euch beiden eine versicherungspflichtige Beschäftigung antritt, erntsteht sofort Versicherungspflicht in der GKV. Wie bzw. ob das dann mit der Familienversicherung für den jeweils anderen klappt, das hat Czauderna ja auch schon erklärt.

Grüße
von GS

Danke fuer Deine Antwort GS!

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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon Sylvia1977 » 18.09.2022, 23:53

GS hat geschrieben:Hallo Sylvia1977,
Sobald jedoch eine/r von Euch beiden eine versicherungspflichtige Beschäftigung antritt, erntsteht sofort Versicherungspflicht in der GKV. Wie bzw. ob das dann mit der Familienversicherung für den jeweils anderen klappt, das hat Czauderna ja auch schon erklärt.

Grüße
von GS


Hallo nochmal! Ich habe nochmal eine weitere Frage bezueglich der Aufnahme in die GKV über Arbeit. Ich weiss, dass man mit einem Mini-Job nicht in direkt in die GKV kommt, aber wuerde ein Mini_job ausreichen, damit ich mich fuer die freiwillige Versicherung in der GKV zu qualifiziere?

GS
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Re: Rückzug aus dem Ausland - kann ich in die GKV?

Beitragvon GS » 19.09.2022, 00:43

Hallo Sylvia1977
Hallo nochmal! Ich habe nochmal eine weitere Frage bezueglich der Aufnahme in die GKV über Arbeit. Ich weiss, dass man mit einem Mini-Job nicht in direkt in die GKV kommt, aber wuerde ein Mini_job ausreichen, damit ich mich fuer die freiwillige Versicherung in der GKV zu qualifiziere?
Leider nein.

Gruß
von GS


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