Midi-Job und hohe Kapitalerträge

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To74nob
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Midi-Job und hohe Kapitalerträge

Beitragvon To74nob » 25.05.2022, 15:00

Hallo,

seit längerem überlege ich, meine derzeitige Arbeitsstelle aufzugeben und einen Midi-Job anzunehmen. Ich erziele durch privaten Wertpapierhandel sehr hohe Erträge, was jedoch auch viel Zeit bindet und ich daher meine Arbeitszeit deutlich reduzieren möchte. Mein Arbeitgeber bietet mir einen Midi-Job mit 863 EUR mtl. Buttogehalt an.

Grundsätzlich sollten mit einem sozialversicherungspflichtigen Midi-Job auch die Krankenversicherungsbeiträge abgegolten sein.

Was ist aber in dem Fall, dass neben dem Midi-Job noch sehr hohe Kapitalerträge vorliegen, die das Midi-Job-Einkommen bei weitem übersteigen? Theoretisch könnte man unterstellen, dass ich die meiste "Arbeitsleitung" nicht für den Midi-Job aufwende, sondern für die Erzielung der Kapitalerträge.

Gibt es hier irgendwelche Regelungen, Grenzen o.ä.?
Oder ist es wirklich fixiert, dass über das Midi-Job-Gehalt hinaus keinerlei Einkommen von der Krankenversicherung herangezogen werden können?
Vielleicht ist auch jemand selbst in dieser Situation und kann aus Erfahrung berichten.

Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe :)

Czauderna
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Re: Midi-Job und hohe Kapitalerträge

Beitragvon Czauderna » 25.05.2022, 15:35

Hallo und willkommen im Forum
so wie geschildert kann man davon ausgehen, dass hier die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt und demzufolge die Erträge aus den Wertpapieren keine Rolle spielen. Allerdings könnte es aber auch sein, dass durch den Handel mit Wertpapieren eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Die Prüfung und die Entscheidung darüber trifft die Krankenkasse und/oder die Rentenversicherung.
Entscheiden die, dass du Arbeitnehmer bist, dann spielen die Einkünfte aus dem Wertpapierhandel keine Rolle, entscheiden allerdings auf hauptberufliche Selbständigkeit, dann ist die Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig, sondern dein Gesamteinkommen, also Einkünfte aus dem Wertpapierhandel und der Beschäftigung werden zusammengerechnet zzgl. ggf. anderer Einkünfte wie Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung und das alles zusammen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.
Hier eine nähere Information zur Frage, welche Kriterien angesetzt werden bei der Beurteilung -https://www.tk.de/resource/blob/2033332/135dbe515058d0c4a167c4decb45ca5b/beratungsblatt-arbeitnehmer-oder-selbststaendiger--data.pdf
Gruss
Czauderna

To74nob
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Re: Midi-Job und hohe Kapitalerträge

Beitragvon To74nob » 25.05.2022, 16:26

Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort.
Kann hierzu von der Krankenkasse bereits vorab eine verbindliche Auskunft anfordern oder wird das erst im Nachhinein geprüft?

Czauderna
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Re: Midi-Job und hohe Kapitalerträge

Beitragvon Czauderna » 25.05.2022, 16:48

To74nob hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort.
Kann hierzu von der Krankenkasse bereits vorab eine verbindliche Auskunft anfordern oder wird das erst im Nachhinein geprüft?


Hallo,
eigentlich sollte das im Voraus geprüft und verbindlich entschieden werden, allein schon deshalb, weil bei einer rückwirkenden Prüfung es zu erheblichen Nachzahlungen kommen könnte, wenn auf hauptberuflich entschieden würde. Ich kann nur dazu raten, das im Voraus mit der Kasse abzuklären.
Gruss
Czauderna


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