Hallo zusammen und schon mal Asche auf mein Haupt,
mein Fall mit der Krankenversicherung schildert sich folgendermaßen:
Ich bin seid Jahren angestellt und gesetzlich krankenversichert.
Mein Mann hat 2015 seinen Job gekündigt, ist in meine Familenversichung gekommen und hat sich kurz darauf selbstständig gemacht, allerdings für nur 5 Monate im Jahr.
Seidem ist er Familienversichert.
Nun möchte ich meinen Job kündigen und mit ihm zusammen seine Selbstständigkeit ausüben. Jetzt würde er sich gerne selbst versichern und mich mit in Familienversicherung nehmen.
Meine Fragen wären zum einen, wenn wir der Kasse jetzt melden, dass er sich selbstständig macht, und sich selber versichern will, möchte sie dann den Gewerbeschein sehen?
Weil der ja schon von 2015 ist?
Forschen sie da nach, und schauen, Moment mal, was hat er eigentlich die ganze Zeit gemacht ?
Wenn das Dilemma dabei rauskommt, wie lange müsste man Beiträge nachzahlen?
Als in der Vergangenheit von der Kasse der Fragebogen kam, was mein Mann denn macht, war er zu dem Zeitpunkt immer nicht im Gewerbe tätig.
Um den Nachzahlungen aus dem Weg zu gehen, wäre evtl besser zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln, um quasi einen Schnitt zu machen, und zu hoffen, dass dort nicht so genau nachgefragt wird, oder sind die Kassen untereinander vernetzt und geben sich gegenseitig Auskunft?
Ich weiß dass das nicht so koscher gelaufen ist, wäre aber trotzdem für Antworten dankbar !!!
Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Hallo und willkommen im Forum
mehrere Verständnisfragen - was bedeutet "für nur 5 Monate im Jahr" handelt es sich um ein Saisongewerbe?
Wenn das im Jahr 2015 begonnen hat, dann habt ihr seitdem die Anfrage der Kasse nicht korrekt ausgefüllt, also die selbständige Tätigkeit nicht angegeben?
Eine Einkommensteuererklärung habt ihr aber schon für die Jahre 2016-2020(21) gemacht - was stand da beim Ehemann unter Einnahmen aus Gewerbetrieb für Summen ?.
Das wäre alles wichtig, um einen Rat geben zu können.
Allgemein gilt, dass Beiträge erst vier Jahre nach Fälligkeit verjährt sind - also 2017 am 31.12.2021 - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann das auf 30 Jahre verlängert werden. Ja, du hast recht, das ist nicht "koscher" verlaufen, aber dazu mehr nach deiner Antwort.
Gruss
Czauderna
mehrere Verständnisfragen - was bedeutet "für nur 5 Monate im Jahr" handelt es sich um ein Saisongewerbe?
Wenn das im Jahr 2015 begonnen hat, dann habt ihr seitdem die Anfrage der Kasse nicht korrekt ausgefüllt, also die selbständige Tätigkeit nicht angegeben?
Eine Einkommensteuererklärung habt ihr aber schon für die Jahre 2016-2020(21) gemacht - was stand da beim Ehemann unter Einnahmen aus Gewerbetrieb für Summen ?.
Das wäre alles wichtig, um einen Rat geben zu können.
Allgemein gilt, dass Beiträge erst vier Jahre nach Fälligkeit verjährt sind - also 2017 am 31.12.2021 - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann das auf 30 Jahre verlängert werden. Ja, du hast recht, das ist nicht "koscher" verlaufen, aber dazu mehr nach deiner Antwort.
Gruss
Czauderna
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Es handelt sich um ein Saisongewerbe, 5monatige Tätigkeit pro Jahr, auch nur 5monatiger Mietvertrag pro Jahr.
Klar, ESt-Erklärungen gemacht hohe 4stellige und niedrige 5stellige Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Ehemanns pro Jahr.
Klar, ESt-Erklärungen gemacht hohe 4stellige und niedrige 5stellige Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Ehemanns pro Jahr.
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Hallo Be173,
Gruß
von GS
Das ist so zu verstehen, dass das Gewerbe trotz dieser jeweils 7 Monate pro Jahr einkommenloser Nichttätigkeit nie abgemeldet war, sondern durchgängig angemeldet blieb?Du schreibst:
Es handelt sich um ein Saisongewerbe, 5monatige Tätigkeit pro Jahr, auch nur 5monatiger Mietvertrag pro Jahr. [...]
Gruß
von GS
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Ist zur Zeit Saison? Soll die volle Selbständigkeit und die Kündigung des Arbeitsvertrag fließend aus der Saisonarbeit erfolgen, oder ist dazwischen eine Pause? Ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages zwingend erforderlich, oder kann dies auch zum 31.12.2022 erfolgen?
Gewerbeanmeldung: Ist der Begriff spezifisch oder allgemein? Reparatur von Autos / Dienstleistungen aller Art.
Nur um sicher zu gehen: Seit 2015 wurden EÜR beim Finanzamt eingereicht?
Gewerbeanmeldung: Ist der Begriff spezifisch oder allgemein? Reparatur von Autos / Dienstleistungen aller Art.
Nur um sicher zu gehen: Seit 2015 wurden EÜR beim Finanzamt eingereicht?
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Hallo,
selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass das Gewerbe nicht jährlich zum Saisonbeginn an, und am Ende wieder abgemeldet wird, steht für die Krankenkasse fest, dass bei einem Betrag, der 5400,00 € im Einkommensteuerbescheid überschreitet, die Familienversicherung unzulässig war.
Für mich ist die Sache klar und so, wie es aussieht, weiß auch die "Ratsuchende" dies. Als GKV-Mensch habe ich hier eine klare Meinung, aber
die ist nicht gefragt.
Ich gehe deshalb nur auf diese Teilfrage ein - oder sind die Kassen untereinander vernetzt und geben sich gegenseitig Auskunft?
Nein, die Kassen sind nicht miteinander vernetzt, trotzdem werden bestimmte Dinge von der einen Kasse zur anderen übermittelt (teilweise aber nur auf entsprechende Anfragen).
Was aber direkt erfolgt ist, wenn ein Versicherte. deren Leistungen eingeschränkt sind, weil sie Beitragschulden haben, die Kasse wechseln, dann teilt die alte Kasse der neuen Kasse dies mit (Freigabe der Mitgliedschaft bei Kassenwechsel) und dann wird auch bei der neuen Kasse der Leistungsanspruch für die Beitragsschuldner auf "Notfallbehandlung" gestellt.
Soweit ist es hier noch nicht.
Gruss
Czauderna
selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass das Gewerbe nicht jährlich zum Saisonbeginn an, und am Ende wieder abgemeldet wird, steht für die Krankenkasse fest, dass bei einem Betrag, der 5400,00 € im Einkommensteuerbescheid überschreitet, die Familienversicherung unzulässig war.
Für mich ist die Sache klar und so, wie es aussieht, weiß auch die "Ratsuchende" dies. Als GKV-Mensch habe ich hier eine klare Meinung, aber
die ist nicht gefragt.
Ich gehe deshalb nur auf diese Teilfrage ein - oder sind die Kassen untereinander vernetzt und geben sich gegenseitig Auskunft?
Nein, die Kassen sind nicht miteinander vernetzt, trotzdem werden bestimmte Dinge von der einen Kasse zur anderen übermittelt (teilweise aber nur auf entsprechende Anfragen).
Was aber direkt erfolgt ist, wenn ein Versicherte. deren Leistungen eingeschränkt sind, weil sie Beitragschulden haben, die Kasse wechseln, dann teilt die alte Kasse der neuen Kasse dies mit (Freigabe der Mitgliedschaft bei Kassenwechsel) und dann wird auch bei der neuen Kasse der Leistungsanspruch für die Beitragsschuldner auf "Notfallbehandlung" gestellt.
Soweit ist es hier noch nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten, wir melden uns jetzt erstmal bei Krankenkasse, dann mal sehen was passiert…
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Wenn es maximal negativ läuft, dann rechnet mal mit gerundet (7Jahre x 10.000 €/Jahr x 18 %), also ca.13.600 €.Be173 schreibt:
[...] dann mal sehen was passiert…
Also besser nicht vor der Zeit kündigen, BE 173,. Vllt braucht Ihr diese halbwegs sicheren Einnahmen noch.
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Mein Gedanke war eigentlich: Ehemann meldet das Gewerbe ab, Ehefrau meldet das Gewerbe an und bleibt vorerst weiterhin Arbeitnehmerin. Je nach Gewinnlage bleibt das Gewerbe sozialversicherungsfrei. Am 1.1.23 meldet dann der Ehemann ein Gewerbe an. Da dies dann eine Neuanmeldung und keine Ummeldung ist, sind frühere Daten nicht ersichtlich.
Das Massagestudio meiner Frau lief anfangs auf meinem Namen. Der Gewinn war somit sozialversicherungsfrei, da mein Gehalt höher lag.
Ein Gespräch mit der Krankenkasse ist meistens wenig sinnvoll.
Das Massagestudio meiner Frau lief anfangs auf meinem Namen. Der Gewinn war somit sozialversicherungsfrei, da mein Gehalt höher lag.
Ein Gespräch mit der Krankenkasse ist meistens wenig sinnvoll.
Re: Selbstständigkeit nicht angegeben Familienversichert
Hallo,
Ein Gespräch mit der Krankenkasse ist meistens wenig sinnvoll.
Bei diesem Sachverhalt sehe ich das auch so
Gruss
Czauderna
Ein Gespräch mit der Krankenkasse ist meistens wenig sinnvoll.
Bei diesem Sachverhalt sehe ich das auch so
Gruss
Czauderna
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