Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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tsr
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Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon tsr » 21.06.2022, 15:34

Hallo,
nachdem es eine Auseinandersetzung mit der GKV meiner Frau bezüglich meines Einkommens gab (ist für uns gut ausgegangen), habe ich sicherheitshalber (da in Zukunft ein höheres Einkommen für mich zu erwarten ist - bei unklarer Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) für 2 meiner Kinder einen Vertrag bei der PKV abgeschlossen. Dieser gilt ab 1.9.22. Laut des Verischerungsvertreters soll ich die Familienversicherung für diese Kinder rechtzeitig (2 Monate) kündigen.

1. Ist eine Kündigung notwendig?
2. Was passiert, wenn ich die Kündigung "vergesse" bzw. zu spät mitteile?

Hintergrund meiner Frage: Bei einem der Kinder ist eine KFO-Behandlung geplant, aufgrund von Verzögerungen liegt der Antrag dazu noch bei der bisherigen GKV. Sollte diese von der Kündigung erfahren, wird sie möglicherweise die Zustimmung zur Behandlung weiter verzögern, um nicht für einen Teil der Kosten aufkommen zu müssen.

Vielen Dank für die Hilfe!

Czauderna
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon Czauderna » 21.06.2022, 17:13

Hallo,
eine Familienversicherung selbst muss nicht gekündigt werden, allerdings besteht die Verpflichtung, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, z.B. Einkommensveränderungen der Kasse mitzuteilen. Geschieht dies nicht und es stellt sich heraus, dass rückwirkend die Familienversicherung beendet werden muss, dann endet auch rückwirkend der Leistungsanspruch für die Kinder.
Konkret, solange die Familienversicherung zu recht besteht, besteht auch gegenüber der GKV der Leistungsanspruch. Wie das bei der PKV ist in einem solchen Fall ist, das kann ich nicht sagen.
Gruss
Czauderna

tsr
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon tsr » 22.06.2022, 12:28

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich finde es schwierig, im Netz dazu verlässliche Informationen zu finden.

Sollte ich dann der GKV den Versicherungsbeginn mit der PKV am 1.9.22 mitteilen oder ist auch eine (vorübergehende) Doppelversicherung möglich? Dann würde die GKV weiterhin die Kosten für die KFO-Behandlung übernehmen und ich könnte (je nach Entwicklung der JAE-Grenze) entweder die PKV auf Anwartschaft umstellen oder die GKV bei Überschreiten der Einkommensgrenze beenden. Aber ist das erlaubt?

Viele Grüße!

GS
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon GS » 22.06.2022, 12:46

Hallo tsr,

wenn ich eingangs richtig gelesen habe, wird am 1.9.22, dem beantragten Versicherungsbeginn der Kinder in der PKV, noch deren Familienversicherung in der GKV bestehen.

Wenn das so ist und die PKV kennt diesen Sachverhalt, wird sie womöglich den Vertrag nicht eingehen.

Wie Czauderna zu Recht geschrieben hat, kann die Fami nicht gekündigt werden. Entweder sie besteht oder aber sie besteht deshalb nicht (mehr), weil nicht alle Voraussetzungen dazu gleichzeitig erfüllt sind. Jemand, der den Wechsel von der GKV zur PKV hauptberuflich betreibt, sollte das eigentlich nicht nur gelernt, sondern auch nicht wieder vergessen haben. :mrgreen:

Was hat der Vermittler denn zum Versicherungsstatus der Kinder am 1.9.22 im Antrag vermerkt, bevor Du ihn unterschrieben hast?
Dass die Fami zum 31.8. beendet sein wird?

Gruß
von GS

tsr
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon tsr » 22.06.2022, 15:25

Hallo

das verunsichert mich nun wieder, daher zur Klärung ein paar Sätze, die meine Situation beschreiben:

Ich bin Beamter (Lehrer), beihilfeberechtigt und daher privat krankenversichert. Meine 3 Kinder sind bisher bei der GKV meiner Frau familienversichert. Ende letzten Jahres hat die GKV meiner Frau die Fami-Vers. meiner Kinder rückwirkend gekündigt, da mein Einkommen zu hoch sei. Das hat sich glücklicherweise als falsch herausgestellt, so dass die Kinder jetzt doch weiterhin familienversichert sind und keine Nachzahlung in hoher 4-stelliger Summe zu leisten war.

Aufgrund der Unsicherheit habe ich mich nach einer PKV für meine Kinder umgesehen, auch da mein Einkommen die letzten 2 Monate diesen Jahres über der JAE liegen wird und die Entwicklung der JAE-Grenze nicht absehbar ist. Der Vertreter meiner PKV riet mir, die Versicherung für die Kinder dort abzuschließen (leider nur für 2 der Kinder, das Dritte hat wegen einer laufenden Behandlung noch kein Versicherungsangebot bekommen).

Ich war davon ausgegangen, dass ich als Beihilfeberechtigter (Hessen) sozusagen die Wahl habe, ob meine Kinder privat oder gesetzlich zu versichern sind.

Tut mir leid, dass das so viel Text geworden ist - ich hoffe, dass bringt etwas Klarheit zu der Frage, ob die Familienversicherung der Kinder zu kündigen ist und welche Frist dabei eingehalten werden muss, und was passiert, wenn ich das aus taktischen Gründen verspätet tue...

Viele Grüße

PS im Antrag der PKV steht, dass die Familienvers. am 31.8. endet.

GS
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon GS » 22.06.2022, 21:29

hallo tsr,

mal angenommen, der Antrag für die beiden Kids (insgesamt sind es 3, alle berücksichtigungsfähig, weiter angenommen). wird so angenommen.

Dann sind sie zwar - wie wohl auch Du selbst - zu 35% (ambulant/Zahn) bzw. 20 % (stationär) PKV-versichert, aber was nützt Dir das dann im Leistungsfall, z. B. Unfall und Krankenhausbehandlung im September 22?

Bei den vorstehenden %-Sätzen ist unterstellt, dass Deine Frau wegen der Höhe ihrer eigenen Einkünfte nicht mitgerechnet wird. Andernfalls wären es jeweils 5 %Punkte weniger PKV, weil entsprechend mehr Beihilfe.

Die Beihilfe, die für die restlichen 65%/80% zuständig ist, wird bei der Bearbeitung der eingereichten Rechnungen für eines oder beide Kinder deren KV-Status prüfen und garantiert darüber stolpern, dass sie nach wie vor familienversichert über ihre Mutter sind. Du bleibst dann in jedem Fall auf einem großen Teil der Privatrechnungen sitzen. Die PKV wird zunächst 20 % übernehmen, aber die Beihilfe wird sich mit ihren 80 % eher rar machen.

Wenn Du dann noch Pech hast- und dazu brauchts dann nicht mehr viel - kriegt der Versicherer mit, dass Dir damit
tsr schreibt:
PS im Antrag der PKV steht, dass die Familienvers. am 31.8. endet.
eine veritable vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gelungen ist und vom Vertrag, soweit es die Kids betrifft, zurücktreten.

Anderes Thema: Du schreibst, dass Du damit rechnest, ab November die Entgeltgrenze - wohl durch eine Bezüge-Steigerung zum 1.11. auf > 5.362,50 € im Monatsdurchschnitt - zu überschreiten.

Wann wird das konkret? Und was hälst Du davon, dass Dein Vermittler und Du dem Versicherer irgendwie glaubhaft machen - oder einfach die Wahrheit sagen -, dass ein Missverständnis an Bord war und man deshalb eine Beginnverlegung auf den 1.11. beantragt. Und wenn aus dem 1.11. dann auch nichts werden sollte, den Antrag wegen fortdauernder Fami zurückzuziehen?

Letzter Punkt für diese Runde: Wäre Dein Versicherer eventuell bereit, eine Anwartschaftsversicherung für die Kids zu vereinbaren für den Fall, dass die Fami endet? Wenn ja, dann wäre das ein Angebot. das Du nicht ablehnen solltest. Aber dann nicht knausrig sein und den Beginn der AWV auf den nächsten Monatsersten vorverlegen.

Gruß
von GS

tsr
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon tsr » 23.06.2022, 12:20

Hallo,
das ist ja nervig - ich habe bei der Beihilfestelle nachgefragt und die Information bekommen (wie GS schrieb), dass Beihilfe nur gewährt wird wenn eine Bestätigung der GKV vorliegt, dass eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist. Weitere Informationen dazu habe ich nicht erhalten (z.B. wie ich denn das Einkommen in der Zukunft nachweisen kann, zumal da ja noch Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten abgezogen und weitere Einnahmen (Zinsen, Gewinne aus Beteiligung) hinzugerechnet werden. Telefonisch ließ sich das leider auch noch nicht weiter klären, da die GKV-Mitarbeiter diese Woche nicht erreichbar sind und der Vertreter der PKV ebenfalls nicht erreichbar ist. Aber ich werde berichten ...

VG tsr

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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon GS » 23.06.2022, 15:05

Hallo tsr,

Dazu
Weitere Informationen dazu habe ich nicht erhalten (z.B. wie ich denn das Einkommen in der Zukunft nachweisen kann, zumal da ja noch Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten abgezogen und weitere Einnahmen (Zinsen, Gewinne aus Beteiligung) hinzugerechnet werden.
brauchst Du Dir nicht so viele Gedanken zu machen, denn die genannten Kosten und weiteren Einnahmen sind ausschließlich steuerrelevant und haben mit der Berechnung Deines hier maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltes nichts zu tun.

Dein Jahresarbeitsentgelt z. B. zum heutigen 23.6. ist - vereinfacht ausgedrückt - die Summe aller anrechenbaren (Brutto-)Bezüge, die Du mit hinreichender Sicherheit im Zeitraum 23.6.2022 bis einschließlich 22.6.2023 erhalten wirst. Achtung: Familienzuschläge im ÖD sind nicht anrechenbar.

Einfaches Rechenbeispiel:
Dir wird im August 2022 eine Gehaltserhöhung von 300 € mtl. ab dem 1.11.2022 zugesagt, was dann auch so eintritt. Das bedeutet: Bis Ende Oktober ändert sich noch gar nichts.
Aber am 1.11.2022 steigt Dein Jahresbeitsentgelt bei 12 (14) Gehältern p.a. um 3.600 € (4.200 €) an.

Sollte etwa durch diesen Anstieg die am 1.11.22 geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 € überschritten werden, endet die Familienversicherung der Kinder automatisch am 31.10.2022. (Ausnahme: Deine GKV-versicherte Frau hat am 1.11.22 ein noch höheres Jahresarbeitsentgelt als Du.)

Gruß
von GS

Fried
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon Fried » 24.06.2022, 07:39

GS hat geschrieben:brauchst Du Dir nicht so viele Gedanken zu machen, denn die genannten Kosten und weiteren Einnahmen sind ausschließlich steuerrelevant und haben mit der Berechnung Deines hier maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltes nichts zu tun.


Bitte § 10 Abs. 3 SGB V beachten: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Es geht um das Gesamteinkommen, dass lediglich mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird. Der Nachweis läuft in der Regel über den Einkommensteuerbescheid verbunden mit den Verdienstabrechnungen. Einfach bei Einkommensänderungen eine entsprechende Kopie an die Krankenkasse schicken (ggf. mit dem Hinweis zur Prüfung der Fami) und jeden Einkommensteuerbescheid direkt nach Erhalt weiterleiten.

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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon Czauderna » 24.06.2022, 08:42

Hallo und willkommen im Forum.
vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier, Fried. Darf ich fragen, ob du vom "Fach" bist. wenn jemand so schreibt, wie du es tust, dann liegt der Verdacht nahe.
wir freuen uns hier im Forum über neue User/innen sehr, und wenn es sich dann noch um Experten/innen handelt, noch mehr
Also noch einmal - herzlich willkommen und auf gute Zusammenarbeit.
Gruss
Czauderna

tsr
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon tsr » 24.06.2022, 08:58

Hallo,
das mit dem Einkommen habe ich auch anders "erfahren":

Jahres-Gesamteinkommen = Bruttoeinkommen (ohne Familienzuschläge) + Zinsen (wenn über dem Pauschbetrag) + Gewinne aus Gewerbebetrieb* - Kinderbetreuungskosten (2/3, wie in der Steuererklärung) - Werbungskosten (bei mir die Pauschale 1000€)

Monats-Gesamteinkommen = Jahres-Gesamteinkommen : 12

* Gewinne aus Gewerbebetrieb waren bei mir problematisch, da ein Windpark plötzlich und unerwartet Gewinne auswies, die auch nicht mit Zins-Freibeträgen gegenzurechnen waren. Aber ist ja schließlich doch gut ausgegangen...

VG tsr

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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon GS » 24.06.2022, 09:03

Hallo Fried,

vielen Dank für Deinen substantiellen Hinweis auf den Wortlaut des § 10 (3) SGB V. Mit dem Gesamteinkommen hast Du natürlich recht und ich lag mit meiner Aussage, es gehe hier "nur" um das so definierte Jahresarbeitsentgelt, leider falsch.

@tsr,
entschuldige bitte :oops:

Grüße
von GS

Fried
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Re: Kinder wechseln zu PKV / Kündigung

Beitragvon Fried » 24.06.2022, 09:10

Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum.
vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier, Fried. Darf ich fragen, ob du vom "Fach" bist. wenn jemand so schreibt, wie du es tust, dann liegt der Verdacht nahe.
wir freuen uns hier im Forum über neue User/innen sehr, und wenn es sich dann noch um Experten/innen handelt, noch mehr
Also noch einmal - herzlich willkommen und auf gute Zusammenarbeit.
Gruss
Czauderna


Hi Czauderna,

vielen Dank für die nette Begrüßung. Ich bin Krankenkassenbetriebswirt und war knapp 10 Jahre in der GKV beschäftigt, zuletzt im Rechtsbereich (u.a. Widersprüche, Klageverfahren). Auf gute Zusammenarbeit.

tsr hat geschrieben:Hallo,
das mit dem Einkommen habe ich auch anders "erfahren":

Jahres-Gesamteinkommen = Bruttoeinkommen (ohne Familienzuschläge) + Zinsen (wenn über dem Pauschbetrag) + Gewinne aus Gewerbebetrieb* - Kinderbetreuungskosten (2/3, wie in der Steuererklärung) - Werbungskosten (bei mir die Pauschale 1000€)

Monats-Gesamteinkommen = Jahres-Gesamteinkommen : 12

* Gewinne aus Gewerbebetrieb waren bei mir problematisch, da ein Windpark plötzlich und unerwartet Gewinne auswies, die auch nicht mit Zins-Freibeträgen gegenzurechnen waren. Aber ist ja schließlich doch gut ausgegangen...

VG tsr


Dann hast du die wichtigsten Infos ja schon bekommen. Wenn die Unterlagen zeitnah nach Erhalt eingereicht werden und Änderungen mitgeteilt werden, sollte es keine Probleme geben.

Problematisch sind nur die Fälle, in denen Unterlagen verspätet eingereicht werden und die Familienversicherung dann rückwirkend beenden werden muss, da i. d. R. eine PKV keine rückwirkende Aufnahme vornimmt und dann ggf. zunächst freiwillige Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen sind.

Viele Grüße


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