Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha

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BTO
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Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha

Beitragvon BTO » 28.06.2022, 23:00

Hallo,

bis Ende Juli soll ich laut Krankenkasse einen Antrag "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei der Rentenversicherung stellen.

Ich habe innerhalb der 4 Wochen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich krankgeschrieben bin und ich daher keine Arbeit ausführen kann.

Ich schrieb, dass ich einen Antrag für eine medizinische Reha stellen will und die Antragsunterlagen haben möchte.
Außerdem bemängelte ich, dass mein Arzt kein Beitrag zur Aktenlage geschaffen hat und lediglich nach Aktenlage entschieden wurde. Ich war also nicht persönlich beim MDK. Wurde vorher auch nicht schriftlich angehört.

Die Aktenlage sieht wohl so aus, dass ich eben schon sehr lange Medikamente verschrieben bekomme und Therapien hatte, aber die kennen ja keine Inhalte.

Meiner Meinung nach will die Kasse mich nur loswerden, damit die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt..
Eine medizinische Reha wird man nicht so schnell antreten können im Vergleich zur beruflichen Reha, weil die Kliniken überfüllt sind.

2 Wochen nach meinem Widerspruch kam jetzt ein Schreiben, dass es nicht immer nötig sei eine persönliche Begutachtung durchzuführen und eine medizinische Reha nicht indiziert sei. Ohne den Grund zu nennen. Ich vermute, weil ich schon länger krank bin. (arbeitsunfähig geschrieben bin ich allerdings erst seit Oktober 2021).
Ich habe jetzt 2 Wochen Zeit meinen Widerspruch zurückzuziehen, sonst geht das an den Widerspruchsaussschuss.

Meine Sorge ist natürlich, wenn die zu langsam arbeiten und mein Widerspruch abgelehnt wird, ich kein Krankengeld mehr bekomme bzw. ich später zurückzahlen muss. Sowas habe ich gelesen.

Ein Widerspruch hat zwar aufschiebene Wirkung, also ich bekomme weiter Krankengeld, aber wenn abgelehnt, muss man zurückzahlen, so las ich es.

Und wie ist das, wenn man Klage einreicht bei abgelehnten Widerspruch?
Müssen die dann weiter Krankengeld zahlen? Und wenn die Klage scheitert, muss man dann alles zurückzahlen? Das können ja tausende von Euro werden!

Wie lange dauert so eine Klage beim Sozialgericht?

Czauderna
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Re: Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha

Beitragvon Czauderna » 29.06.2022, 10:35

Hallo und willkommen im Forum
Wenn die Kasse dich "auffordert" einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, dann geht sie davon aus, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht. da bei der Kasse in der Regel keine Mediziner arbeiten in der "Fallsteuerung", muss die Kasse entweder vom behandelnden Arzt/Ärztin einen entsprechenden Hinweis haben oder diese Annahme durch ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme des MDK belegen können.
Wenn die Kasse ein MDK-Gutachten eingeholt hat, dann hast du das Recht der Einsichtnahme in dieses Gutachten.
Dass die Versicherten grundsätzlich zum MDK selbst vorgeladen werden müssen, ist nicht der Fall, über die Einladung entscheidet der MDK .
Was die Aufforderung als solche angeht, so kann nach meinem Dafürhalten die Kasse eine Aufforderung zur Beantragung einer med. Reha-Maßnahme und einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben vornehmen gemäß § 51 SGB V.,https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html (da steht nicht "oder") mit einer Fristsetzung von 10 Wochen und natürlich einer Rechtsbehelfsbelehrung. wenn dieser Antrag dann nicht innerhalb der Frist gestellt wird, dann stellt die Kasse mit Ablauf dieser Frist die Krankengeldzahlung ein und setzt erst mit der Antragstellung wieder mit der Zahlung ein.
Unabhängig davon ist der Verfahrensablauf vorgeschrieben und für alle Krankenkasse im Grundsatz gleich.
Es wird ein Bescheid erteilt, gegen den man innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ein Monat nach Zustellung) Widerspruch einlegen kann. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens muss es zu einer Anhörung kommen, in der, der Widerspruchsführer, nach Erläuterung des Bescheides durch die Kasse nochmals Stellung zu seinem Widerspruch nehmen kann, z.B. durch neue Argumente/Fakten. Gleichzeitig teilt er der Kasse mit, dass er den Widerspruch aufrechterhält. Die Kasse muss jetzt entscheiden, ob sie dem Widerspruch ganz oder teilweise abhilft oder nicht. Bleibt es bei der Ablehnung, geht die Sache vor den Widerspruchsausschuss der Kasse (dem übrigens keine Kassenmitarbeiter/innen angehören). Bestätigt dieser die Ablehnung des Widerspruchs, wird eine klage fähiger Bescheid erteilt. Spätestens hier endet auch (wenn mich meine Erinnerung da nicht im Stich lässt) die ggf. eingeräumte aufschiebende Wirkung. Dass die Kasse Zahlungen in solchen Fällen zurückfordert, kommt auf den Einzelfall an.
Klagen beim Sozialgericht in der heutigen Zeit dauern länger als noch vor drei Jahren und damals waren Klageverfahren über Monate, ja sogar Jahre keine Seltenheit.
Mein Rat an dich - Widerspruch aufrechterhalten und Einsichtnahme ins Gutachten verlangen. Außerdem würde ich, wenn ich du wäre, einen Antrag auf medizinische Reha stellen, um der Kasse etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Gruss
Czauderna
PS: Ich habe den Beitrag nachträglich modifiziert, damit keine Missverständnisse auftreten.

BTO
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Re: Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha

Beitragvon BTO » 29.06.2022, 19:26

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens denn der MDK erneut eingeschaltet?
Oder wird vom Widerspruchsausschuss nur geprüft, ob alles so rechtens gelaufen ist bei der Krankenkasse?
Wer entscheidet denn im Widerspruchsverfahren jetzt? Der Ausschuss oder der MDK erneut?

Das mit dem Antrag auf medizinische Reha ist ein sehr guter Tipp. Das werde ich so umsetzen. Mein Arzt muss eh das eine Formular ausfüllen, aber das wird er schon tun.

Und wenn ich Ende Juli dann doch noch einen Antrag auf berufliche Reha hinterherschicken sollte mit dem Hinweis, dass ich die Aufforderung meiner Krankenkasse erfüllen will, weil ich mein Krankengeld nicht in Gefahr bringen will? Dann hätte ich zwei Anträge gestellt, aber es ist ja wohl klar in welcher Reihenfolge die Rehas dann ablaufen sollen, nämlich erst die medizinische und dann die berufliche Reha. ;)

Andererseits habe ich ja den Widerspruch am laufen, aber meine Sorge ist eben wg. dem Krankengeld, Versicherungsstatus und dass ich Geld nachher zurückzahlen muss, obwohl ich ja nicht viel habe..

Czauderna
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Re: Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha

Beitragvon Czauderna » 29.06.2022, 20:38

Hallo,
ob die Kasse erneut den MDK einschaltet, das wird an der Widerspruchsbegründung liegen. Ohne neue Aspekte wird es sicher bei der Ablehnung verbleiben. Ich empfehle hier den behandelnden Arzt bei der Widerspruchsbegründung (Anhörung) mit ins Boot zu holen.
Sicher, kannst du so machen, allerdings bei der einen Reha (medizinisch) bist du arbeitsunfähig und es liegen medizinische Gründe vor, während die andere Reha eine mehr berufliche Reha darstellt, du demnach nicht mehr als arbeitsunfähig giltst während der Maßnahme.
Was deinen Versicherungsstatus angeht, da musst du keine Sorgen haben, der bleibt in jedem Fall erhalten und demnach auch der volle Leistungsanspruch, bis eben auf das Krankengeld, aber auch das wird durch die Antragstellung nicht gefährdet sein. Rückzahlungsansprüche seitens der Kasse wird es auch nicht geben.
Gruss
Czauderna


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