Widerspruch gegen Aufforderung zur beruflichen Reha
Verfasst: 28.06.2022, 23:00
Hallo,
bis Ende Juli soll ich laut Krankenkasse einen Antrag "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei der Rentenversicherung stellen.
Ich habe innerhalb der 4 Wochen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich krankgeschrieben bin und ich daher keine Arbeit ausführen kann.
Ich schrieb, dass ich einen Antrag für eine medizinische Reha stellen will und die Antragsunterlagen haben möchte.
Außerdem bemängelte ich, dass mein Arzt kein Beitrag zur Aktenlage geschaffen hat und lediglich nach Aktenlage entschieden wurde. Ich war also nicht persönlich beim MDK. Wurde vorher auch nicht schriftlich angehört.
Die Aktenlage sieht wohl so aus, dass ich eben schon sehr lange Medikamente verschrieben bekomme und Therapien hatte, aber die kennen ja keine Inhalte.
Meiner Meinung nach will die Kasse mich nur loswerden, damit die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt..
Eine medizinische Reha wird man nicht so schnell antreten können im Vergleich zur beruflichen Reha, weil die Kliniken überfüllt sind.
2 Wochen nach meinem Widerspruch kam jetzt ein Schreiben, dass es nicht immer nötig sei eine persönliche Begutachtung durchzuführen und eine medizinische Reha nicht indiziert sei. Ohne den Grund zu nennen. Ich vermute, weil ich schon länger krank bin. (arbeitsunfähig geschrieben bin ich allerdings erst seit Oktober 2021).
Ich habe jetzt 2 Wochen Zeit meinen Widerspruch zurückzuziehen, sonst geht das an den Widerspruchsaussschuss.
Meine Sorge ist natürlich, wenn die zu langsam arbeiten und mein Widerspruch abgelehnt wird, ich kein Krankengeld mehr bekomme bzw. ich später zurückzahlen muss. Sowas habe ich gelesen.
Ein Widerspruch hat zwar aufschiebene Wirkung, also ich bekomme weiter Krankengeld, aber wenn abgelehnt, muss man zurückzahlen, so las ich es.
Und wie ist das, wenn man Klage einreicht bei abgelehnten Widerspruch?
Müssen die dann weiter Krankengeld zahlen? Und wenn die Klage scheitert, muss man dann alles zurückzahlen? Das können ja tausende von Euro werden!
Wie lange dauert so eine Klage beim Sozialgericht?
bis Ende Juli soll ich laut Krankenkasse einen Antrag "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei der Rentenversicherung stellen.
Ich habe innerhalb der 4 Wochen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich krankgeschrieben bin und ich daher keine Arbeit ausführen kann.
Ich schrieb, dass ich einen Antrag für eine medizinische Reha stellen will und die Antragsunterlagen haben möchte.
Außerdem bemängelte ich, dass mein Arzt kein Beitrag zur Aktenlage geschaffen hat und lediglich nach Aktenlage entschieden wurde. Ich war also nicht persönlich beim MDK. Wurde vorher auch nicht schriftlich angehört.
Die Aktenlage sieht wohl so aus, dass ich eben schon sehr lange Medikamente verschrieben bekomme und Therapien hatte, aber die kennen ja keine Inhalte.
Meiner Meinung nach will die Kasse mich nur loswerden, damit die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt..
Eine medizinische Reha wird man nicht so schnell antreten können im Vergleich zur beruflichen Reha, weil die Kliniken überfüllt sind.
2 Wochen nach meinem Widerspruch kam jetzt ein Schreiben, dass es nicht immer nötig sei eine persönliche Begutachtung durchzuführen und eine medizinische Reha nicht indiziert sei. Ohne den Grund zu nennen. Ich vermute, weil ich schon länger krank bin. (arbeitsunfähig geschrieben bin ich allerdings erst seit Oktober 2021).
Ich habe jetzt 2 Wochen Zeit meinen Widerspruch zurückzuziehen, sonst geht das an den Widerspruchsaussschuss.
Meine Sorge ist natürlich, wenn die zu langsam arbeiten und mein Widerspruch abgelehnt wird, ich kein Krankengeld mehr bekomme bzw. ich später zurückzahlen muss. Sowas habe ich gelesen.
Ein Widerspruch hat zwar aufschiebene Wirkung, also ich bekomme weiter Krankengeld, aber wenn abgelehnt, muss man zurückzahlen, so las ich es.
Und wie ist das, wenn man Klage einreicht bei abgelehnten Widerspruch?
Müssen die dann weiter Krankengeld zahlen? Und wenn die Klage scheitert, muss man dann alles zurückzahlen? Das können ja tausende von Euro werden!
Wie lange dauert so eine Klage beim Sozialgericht?