Beitragsberechnung Ehefrau ohne Einkommen
Verfasst: 04.11.2007, 19:52
Hallo zusammen!
Mir geht es um die Beitragberechnung meiner Ehefrau (AOK Rheinland freiwillig
versichert), ohne eigenes Einkommen, da an MS erkrankt. Ich selber erhalte freie
Heilfürsorge.
Bei der Berechnung der Beiträge für meine Frau wird mein gesamtes Bruttoeinkommen
zugrunde gelegt, und das leuchtet mir nicht so ganz ein!!?? Die monatlichen Beiträge
belaufen sich immerhin auf mittlerweile 270 Euro (=> 8,6% des mtl. Nettoeinkommens!!)
Im Forum hab ich was von einem "Hausfrauenbeitrag" bzw. halbes Bruttogehalt gelesen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf solche Berechnungen oder ist das von Versicherung
zu Versicherung verschieden?
Kann man einfach in eine andere GKV wechseln, vor allem wenn man die
Krankengeschichte meiner Frau zu berücksichtigen hat?
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Ein weitere Frage betrifft die Forderung einer Nachzahlung:
Ich habe gegenüber der AOK pflichgemäß im Mai diesen Jahres mein Einkommen
nachgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr war dieses um ca. 250,-/mtl. gestiegen. Hievon
will die AOK jetzt 70,-/mtl. abhaben (Frechheit an sich schon), aber jetzt 5 Monate später
erhalte ich erst den Bescheid, dass die Beiträge sich erhöht haben und die Monate Juni
bis Oktober nachzuzahlen sind!!!!! KANN DAS SEIN? IST DAS RECHTENS?
Gruss
aiko1603
Mir geht es um die Beitragberechnung meiner Ehefrau (AOK Rheinland freiwillig
versichert), ohne eigenes Einkommen, da an MS erkrankt. Ich selber erhalte freie
Heilfürsorge.
Bei der Berechnung der Beiträge für meine Frau wird mein gesamtes Bruttoeinkommen
zugrunde gelegt, und das leuchtet mir nicht so ganz ein!!?? Die monatlichen Beiträge
belaufen sich immerhin auf mittlerweile 270 Euro (=> 8,6% des mtl. Nettoeinkommens!!)
Im Forum hab ich was von einem "Hausfrauenbeitrag" bzw. halbes Bruttogehalt gelesen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf solche Berechnungen oder ist das von Versicherung
zu Versicherung verschieden?
Kann man einfach in eine andere GKV wechseln, vor allem wenn man die
Krankengeschichte meiner Frau zu berücksichtigen hat?
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Ein weitere Frage betrifft die Forderung einer Nachzahlung:
Ich habe gegenüber der AOK pflichgemäß im Mai diesen Jahres mein Einkommen
nachgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr war dieses um ca. 250,-/mtl. gestiegen. Hievon
will die AOK jetzt 70,-/mtl. abhaben (Frechheit an sich schon), aber jetzt 5 Monate später
erhalte ich erst den Bescheid, dass die Beiträge sich erhöht haben und die Monate Juni
bis Oktober nachzuzahlen sind!!!!! KANN DAS SEIN? IST DAS RECHTENS?
Gruss
aiko1603