Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon 1234567 » 10.07.2023, 13:10

Wie wäre hier eigentlich die Situation, wenn der Ehemann zwar Beamter aber in der „Freien Heilfürsorge“ versichert wäre. Müssten dann seine Einkünfte auch vorbeitragt werden in einem ähnlichen Beispiel?
Das ist ja keine bewusste Entscheidung gewesen um irgendwie besser dazustehen, sondern alternativlos.

Czauderna
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Czauderna » 10.07.2023, 13:34

Hallo,
ich glaube, da kann uns "Heinrich" weiterhelfen - ich meine - freie Heilfürsorge zählt in diesem Falle als "nicht gesetzlich krankenversichert" - wissen tue ich es nicht, bzw. nicht mehr und gefunden habe ich dazu im Netz auch nichts bisher.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 11.07.2023, 01:11

Hallo 1234567,
schön, dass Du diesen alten Fred wiederbelebt hast.

Im Zweifelsfall ist im fraglichen Zusammenhang "Freie Heilfürsorge" eher privat denn gesetzlich.
heinrich wird es uns entweder bestätigen oder kundig widerlegen. Und sich darauf besinnen, dass er unter "Privat" eine PN finden wird.

Wie auch ich wird er wohl dort eher zu selten als zu oft nachsehen, ob gerade was anliegt :mrgreen:

Gruß
von GS

Rossi
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Rossi » 11.07.2023, 12:55

Diese Frage ist doch relativ einfach zu beantworten.

Was steht in den Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler?

Zitat:
(4) 1Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht einer Krankenkasse (§ 4 Absatz 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.


Damit sollte klar sein, dass die freie Heilfürsorge keine Krankenkasse im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V ist. D.h., hier gilt auch das Ehegatteneinkommen!!!

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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon 1234567 » 11.07.2023, 15:01

Dankeschön!!
In Anbetracht der Tatsache, dass ich, bei einem geringen Einkommen ja sogar noch Beihilfe bekomme und nur einen geringen Eigenanteil in der PKV habe, ich bei geringem Einkommen in der GKV aber noch das Einkommen meines Mannes mitherangezogen wird und daher wahrscheinlich sogar ein höherer Betrag als in der PKV entstehen würde, verbleibe ich dann wohl doch in der PKV.

heinrich
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon heinrich » 12.07.2023, 14:25

Rossi liegt da richtig.

Ehegatte nicht gesetzlich versichert (warum auch immer) = Einkünfte werden angerechnet.

Vorschrift richtig zitiert.

Czauderna
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Czauderna » 12.07.2023, 14:48

Hallo Heinrich,
vielen Dank, dass du dich noch gemeldet hast - super.
Gruss
Czauderna


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