Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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wichern
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Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon wichern » 31.07.2022, 11:08

Hallo,

ich arbeite seit 15 Jahren als selbständige Tagesmutter und bin freiwilliges
Mitglied der AOK. Meine Beitragsrechnungen war bis jetzt immer vorläufig.
Jetzt habe ich ein Schreiben der AOK bekommen, dass ich für die Zeit
von 01.01.2019 bis bis zum 01.01.2022 fast 9000 Euro nachzahlen muss mit
einer Frist von 2 Wochen. Im Beiblatt Info zum Bescheid steht:
Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartner
Bei freiwilligen Mitgliedern, deren Ehegatte bei keiner gesetzlichen Krankenkasse
versichert ist, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen
und denen des Ehemanns zusammen (§2 Abs.4 BVSzGs)……
Mein Mann ist erst seit Sommer 2019 als Beamter in der privaten Krankenversicherung.
Vorher war ebenfalls als Beamter und aus gesundheitlichen Gründen freiwilliges Mitglied der AOK.

M.E. liegt hier ein Verstoß gegeben den Gleichheitsgrundsatz nach dem
Grundgesetz vor. Wäre mein Mann weiterhin Mitglied der AOK müsste
ich die Nachzahlung nicht machen, denn es steht explizit nur wenn er kein
Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Infoblatt der AOK.
Ebenso liegt m. E. ein Berechnungsfehler, mein Mann ist erst seid Sommer 2019
in der PKV die Nachberechung beginnt aber mit Januar 2019.
Ich hoffe es kann jemand helfen, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Wichern

Czauderna
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Czauderna » 31.07.2022, 11:39

Hallo und willkommen im Forum,
nein, da hat die Kasse (leider) recht - hier die rechtliche Grundlage dazu -https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2021-06-23_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder.pdf
und dort im § 4 Abs. 2.

Über den Beginn der Nachforderung bin ich allerdings auch der Meinung, dass dies erst ab dem 1. Tag nach Ende seiner Mitgliedschaft in der GKV sein kann.
Gruss
Czauderna

wichern
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon wichern » 31.07.2022, 13:12

Hallo,

dann verstößt m.E. die rechtliche Grundlage gegen das Grundgesetz.
Mir ist auch aufgefallen, dass die zur Berechnung der AOK Beiträge genutzten
Steuererklärungen ja dann auch falsch sind. Denn ich habe über mein Steuerprogramm
eine neue Abrechnung mit den neuen Kassenbeiträgen gemacht. Demnach müsste ich z.B.
2021 ca. 800 Euro weniger nachzahlen. Sehe ich das richtig so.

Viele Grüße Susanne

Czauderna
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Czauderna » 31.07.2022, 14:51

wichern hat geschrieben:Hallo,

dann verstößt m.E. die rechtliche Grundlage gegen das Grundgesetz.
Mir ist auch aufgefallen, dass die zur Berechnung der AOK Beiträge genutzten
Steuererklärungen ja dann auch falsch sind. Denn ich habe über mein Steuerprogramm
eine neue Abrechnung mit den neuen Kassenbeiträgen gemacht. Demnach müsste ich z.B.
2021 ca. 800 Euro weniger nachzahlen. Sehe ich das richtig so.

Viele Grüße Susanne

Hallo,
das mit dem Grundgesetz kannst du vergessen, den Gedanken hatten schon tausende vor dir und sind alle gescheitert in allen Instanzen.
Der Verfahrensablauf ist wie folgt.
Beispiel :
Frau Musterfrau macht sich am 01.01.2018 hauptberuflich selbständig. Da zum Beginn dieser Tätigkeit noch keine gültigen Zahlen über die Einkommensverhältnisse vorliegen, nimmt Frau M. eine Schätzung vor, welche als Grundlage für die Einstufung ab 01.01.2018 gilt. Frau M. hat keine weiteren Einkünfte und ihr Ehemann ist selbst in der GKV versichert. Aus diesem Grund spielt auch sein Einkommen keine Rolle.
Die Beitragseinstufung gilt als vorläufig, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem Frau M. den Einkommensteuerbescheid für 2018 der Kasse vorlegt. Das passiert am 15.03.2019. Die Kasse stellt nun anhand des Einkommensteuerbescheides das beitragspflichtige Einkommen fest und erklärt diesen als endgültig. Da sich aus dem Bescheid kein höheres Einkommen, als das von Frau M. geschätzte Einkommen ergab und die Schätzung auch unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, kommt es zu keiner Nachforderung, aber auch zu keiner Rückzahlung von Beiträgen. Gleichzeitig dient jetzt der Einkommensteuerbescheid für 2018 als Grundlage für die vorläufige Einstufung für 2019, zumal Frau M. erklärt, dass sie keine höheren Einkünfte in 2019 erwartet, dass ihr Ehemann in 2019 von der GKV in die PKV wechseln wird, steht da noch nicht fest. Am 15.03.2020 legt nun Frau M. den Einkommensteuerbescheid für 2019 der Kasse vor. Danach ergeben sie nun höhere Einkünfte in 2019, was zu Folge hat, dass die Kasse die vorläufige Einstufung für 2018 rückwirkend unter Zugrundelegung der Zahlen aus dem Einkommensteuerbescheid in eine endgültige umwandelt und eine entsprechende Beitragsnachforderung an Frau M. stellt. dass Herr M. seit dem 01.10.2019 nicht mehr Mitglied der GKV weiß die Kasse nicht und Frau M. hat es auch der Kasse (noch) nicht mitgeteilt. Am 15.03.2021 legt Frau M. den Bescheid für 2020 vor. Um es nicht ganz so kompliziert zu machen, die Einkünfte von Frau M entsprechen exakt denen aus dem Vorbescheid. Es wäre also alles okay, wenn jetzt die Kasse nicht wüsste, dass Herr M. seit dem 01.10.2019 nicht mehr selbst Mitglied in der gleichen Kasse ist, sondern überhaupt nicht mehr GKV-versichert ist. Woher weiss das die Kasse - eigentlich kann sie es nur von Frau M. erfahren haben. Jetzt kommt es dazu, dass die Kasse rückwirkend ab 2019 (ich meine, ab 01.10.20219) eine abermalige Beitragskorrektur vornimmt, weil nun das Einkommen des Ehemanns zu 50% angerechnet wird zzgl. der 50% des Einkommens von Frau M., was maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze ergibt., und dementsprechend wird sowohl, die Einstufung ab 2019, als auch die von 2020, aber auch die vorläufige Einstufung ab 2021 unter Berücksichtigung des Einkommens des PKV-versicherten Ehemanns vorgenommen, was dann zur Nachforderung der Beiträge für 2019 und 2020 führt.
Soweit mein Beispiel.
Gruss
Czauderna

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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon wichern » 31.07.2022, 16:59

Hallo,

vielen Dank für das ausführliche Beispiel. Ich verstehe aber immer noch
nicht, wieso das Einkommen meines Ehemann seit seinem Eintritt in die Private
Krankenkasse mit berechnet wird. Wie er in der gesetzlichen Krankenversicherung
war
wurde dies nicht eingerechnet. Hier sehe ich die Verletzung des Grundgesetzes zwischen
Einmal wir es angerechnet einmal nicht.

Viele Grüße Susanne

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 31.07.2022, 17:08

Hallo zusammen,

wichern schreibt:
dann verstößt m.E. die rechtliche Grundlage gegen das Grundgesetz.

Eine andere mögliche Erklärung: Das Sozialgesetz(buch 5) steht zumindest fallweise über dem Grundgesetz. :mrgreen:
Und wenn, auffälligerweise i.d.R. dann, wenn dadurch die Kassen weniger ausgeben müssen oder mehr einnehmen können. :mrgreen: :mrgreen:

Grüße
von GS


GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 31.07.2022, 21:37

Hallo ratte 1,

ja klar. Nichts anderes habe ich gemeint.

Gruß
von GS

Rossi
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Rossi » 01.08.2022, 12:43

@Wichern

Verrate uns doch mal, warum der Ehemann in die PKV gewechselt ist? Er hätte doch auch noch in der GKV verbleiben können oder?!

Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit war die PKV günstiger, als die GKV oder?!

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 01.08.2022, 23:32

rossi schreibt:
@Wichern
Verrate uns doch mal, warum der Ehemann in die PKV gewechselt ist? Er hätte doch auch noch in der GKV verbleiben können oder?!
Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit war die PKV günstiger, als die GKV oder?!
Hallo Klaus,
seit wann hast Du bei der Staatsanwaltschaft angedockt? Die stellen doch auch nur Fragen, von denen sie die Antwort schon kennen. :mrgreen:

Jetzt im Ernst: natürlich hätte derjenige, der den Ehemann in die PKV vermittelt hat, die Konsequenz dieses Wechsels von der G- in die PKV auf die Beitragspflicht der in der GKV bleibenden Ehefrau klar herausstellen müssen.

Wenn er das getan hat - im Idealfall aus seiner Sicht stünde dies eindeutiig nachlesbar im Beratungsprotokoll von 2018/19 - liegt der Nachzahlungsball leider Gottes im Feld des Ehepaares @wichern.

Im anderen Fall sollte des Ehepaar @wichern - zunächst einmal außergerichtlich - auf Beratungsfehler, und zwar happigen, prüfen lassen.
Ist ja noch nicht die Nachspielzeit der Verjährungsfrist angepfiffen. Auf die sollte man besser nicht setzen, zumal es sie nicht gibt.

Gruß
von GS

Rossi
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Rossi » 02.08.2022, 08:15

Nun ja, ich habe die Befürchtung, dass der PKV-Vermittler vermutlich nicht auf die Konsequenzen ausdrücklich hingewiesen hat.

Du kommst ja aus dem Bereich der PKV. Dann verrate uns mal, wie hoch die Abschlussprovision für ein PKV-Vertrag ist? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Abschlussprovision bis zu dem 8-fachen der Erstmonatsprämie beträgt? Das ist doch schon eine Hausnummer oder?!?

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 02.08.2022, 12:57

Rossi schreibt:
Nun ja, ich habe die Befürchtung, dass der PKV-Vermittler vermutlich nicht auf die Konsequenzen ausdrücklich hingewiesen hat.
Befürchte ich auch. Und ja, auch wenn in diese Richtung Schadenersatz geltend gemacht werden kann - das dauert. Der AOK ggü. stehen die wicherns selbst in der Schuld, und die will die rückständigen Beiträge natürlich so schnell wie möglich.
Du kommst ja aus dem Bereich der PKV. Dann verrate uns mal, wie hoch die Abschlussprovision für ein PKV-Vertrag ist? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Abschlussprovision bis zu dem 8-fachen der Erstmonatsprämie beträgt? Das ist doch schon eine Hausnummer oder?!?
Die Hausnummern 8 oder auch 9 - hier gibts eine gewisse Bandbreite auch unter- oder oberhalb dieser Nummern - gelten mit einiger Sicherheit für die kalkulierten Abschlusskosten insgesamt. Ein nicht unerheblicher Anteil davon besteht aus der Abschlussprovision, der Rest z. B. an Marketing, Aus- und Fortbildung, Vertriebsinnendienst, Antragsprüfung etc.

Schwarze Schafe gibts leider in jeder Branche, so auch in der PKV. Auch nicht ausgeschlossen, dass der Betreffende schlicht keine Kenntnis von der speziellen Konsequenz für die Beitragspflicht der Kunigunde (Ehefrau des Kunden) hatte. Was aber ausdrücklich nicht als Entschuldigung für so einen Beratungsbockschuss taugen würde.

Rossi
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon Rossi » 02.08.2022, 21:12

Okay, dann Butter bei die Fische!!!

Ich gehe davon aus, dass die Erstprämie in so einem Fall min. bei 400,00 € pro Monat liegt.

D.h., dass dem Vermittler eine Abschlussprovision von in Höhe von 3.200,00 € vor den Augen war.

Was macht man nicht alles, für soviel Kohle?!?!?

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 02.08.2022, 22:02

Rossi schreibt:
Okay, dann Butter bei die Fische!!!
Ich gehe davon aus, dass die Erstprämie in so einem Fall min. bei 400,00 € pro Monat liegt.
Naja, bei einem 50%-Tarif für einen Mittdreißiger (?) eher 250 - 300 €.
D.h., dass dem Vermittler eine Abschlussprovision von in Höhe von 3.200,00 € vor den Augen war.
D.h. dann, dass wir bei real. 5 statt 8 MB bei 1.250 - 1.500 € sind. Aber okay, immer noch vierstellig
Was macht man nicht alles, für soviel Kohle?!?!
Die guten oder zumindest gut unterstützten Vermittler haben es sicher nicht nötig, sich dafür zu verbiegen. Wenn Abschlussdruck (von oben), Gier und Ahnunglosigkeit in unheiliger, zumindest Zweier-Allianz im Spiel sind, mag es auxh schon mal anders aussehen.

Möglicherweise handelt es sich im vorliegenden Fall um so etwas. Aber warten wir doch mal ab, was die TE wichern dazu (Stichwort Beratungsprotokoll) noch einbringt.

GS
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Re: Nachzahlung Beiträge da Ehemann Beamter

Beitragvon GS » 05.09.2022, 00:23

Nach mittlerweile fast 5 Wochen Funkstille seitens der TE darf man vermuten, dass ...
a) ihre Eingabe beim 'neuerdingsen' Versicherer ihres vE dort noch zur Bearbeitung anliegt
b) im Beratungsprotokoll zumindest die Spur eines Hinweises auf die sich ändernde Beitragspflicht der TE zu finden sein könnte.

Die Sache ist nur: Was auch immer dazu jetzt - nach fast 5 Wochen Funkstille! - TEseits nachgeliefert wird: Dafür meine Hand ins Feuer legen würd ich jetzt nicht mehr. Nicht mal wetten um eine Kiste Erdinger bleifrei :mrgreen:

Gruß
von GS


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