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Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
Verfasst: 04.11.2007, 20:03
von es111
Bei mir endet die Elternzeit und ich möchte jetzt wieder etwas berufstätig werden. Ich möchte auch in der GKV selbst krankenversicherungspflichtig sein und dort meine Kinder aufnehmen. Mein Mann ist in einer anderen günstigen GKV; dort möchte ich nicht hin.
Gibt es hier irgendwelche Beschränkungen, wieviel Stunden ich in der Woche mindestens arbeiten muss oder wieviel ich mindenstens verdienen muss, damit ich selbst Familienkrankenversichert bin?
Re: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
Verfasst: 04.11.2007, 20:30
von Cassiesmann
es111 hat geschrieben:Bei mir endet die Elternzeit und ich möchte jetzt wieder etwas berufstätig werden. Ich möchte auch in der GKV selbst krankenversicherungspflichtig sein und dort meine Kinder aufnehmen. Mein Mann ist in einer anderen günstigen GKV; dort möchte ich nicht hin.
Gibt es hier irgendwelche Beschränkungen, wieviel Stunden ich in der Woche mindestens arbeiten muss oder wieviel ich mindenstens verdienen muss, damit ich selbst Familienkrankenversichert bin?
Sie müssen mehr als 350€/mon. verdienen (Ausnahme Minijob), damit eine eigene GKV-Pflicht für Sie entsteht.
Re: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
Verfasst: 04.11.2007, 22:09
von DKV-Service-Center
Hallo es111
Familienkrankenversichert

ist was anderes wie eine Krankenversicherungspflicht, diese wird ausgelöst bei einem Versicherungspflichtigen Einkommen von 401 Euro.
Gruß
Familienkrankenversichert
Verfasst: 04.11.2007, 22:25
von es111
Ja, danke. Bedeutet das, dass ich bei einem Einkommen von 401 EUR und einer 8 Stunden-Woche mich selber krankenversichern kann und muss und dabei auch meine Kinder mit in meine Krankenversicherung aufnehmen kann.
Re: Familienkrankenversichert
Verfasst: 05.11.2007, 08:17
von DKV-Service-Center
Morgen es111
Ja, bitte nocheinmal mit der Krankenkasse sprechen welche vor der Familienversicherung zuständig war, nicht das deren Satzung was anderes aussagt ich hatte schon den Fall da besteht mann auf 15 Wochenstunden.
Gruß