Hallo,
ich bin 4 Jahre beschäftigt, bis voriges Jahr schwankend zwischen Mini und Midijob bei einem AG. Seit Januar Midi und nun fällt mir auf, dass bisher immer die vollen SV Beiträge, anstatt die Gleitzonenregel abgeführt wurden. Ich forderte vom AG eine Korrektur der letzten 3 Jahre, da er keine schriftliche Erlaubnis für die vollen Abzüge von mir hat. Er lehnt ab, da ich ja monatlich eine Abrechnung bekommen habe und diese hätte ja überprüfen können. Nun stellt sich die Frage, kann ich die zu vielen Beiträge von der Einzugstelle der Krankenkasse zurückbekommen oder ist definitiv der AG zuständig. Wozu denn meine Unterschrift? Muss der AG diese nicht bei der KK vorlegen, denn da würde er rechtswidrig handeln und die Ausschlussfrist des Rahmentarifvertrages von 2 Monaten wäre unwirksam? Danke für konstruktive Antworten.
LG Karla
Falsche Anwendung der SV bei Gleitzonenregelung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Falsche Anwendung der SV bei Gleitzonenregelung
Hallo Smilchen,
ich vermute ganz stark, dass du im Recht bist - deine geforderten Ansprüche sind noch nicht verjährt. Lass es dir aber auch von den GKV-Experten hier im Forum bestätigen und ggf. mit Quellehinweis belegen.
In einem zwar anders gelagerten Fall hat der Arbeitgeber dem AN die über 4 Jahre nicht zugestandenen AG-Anteile für die freiwillige GKV-Versicherung des Kind des AN anstandslos nachgezahlt, nachdem er auf die entsprechende Quelle hingeweisen wurde (hier hat sich seither leider die Rechtslage geändert - heute ginge das nicht mehr).
Aber letzteres muss dich nicht kümmern - die "nix-fifty/fifty" Midijob-Verteilung der Beiträge auf AG und AN gilt ja nach wie vor.
Gruß
von GS
ich vermute ganz stark, dass du im Recht bist - deine geforderten Ansprüche sind noch nicht verjährt. Lass es dir aber auch von den GKV-Experten hier im Forum bestätigen und ggf. mit Quellehinweis belegen.
In einem zwar anders gelagerten Fall hat der Arbeitgeber dem AN die über 4 Jahre nicht zugestandenen AG-Anteile für die freiwillige GKV-Versicherung des Kind des AN anstandslos nachgezahlt, nachdem er auf die entsprechende Quelle hingeweisen wurde (hier hat sich seither leider die Rechtslage geändert - heute ginge das nicht mehr).
Aber letzteres muss dich nicht kümmern - die "nix-fifty/fifty" Midijob-Verteilung der Beiträge auf AG und AN gilt ja nach wie vor.
Gruß
von GS
Re: Falsche Anwendung der SV bei Gleitzonenregelung
Hallo und willkommen im Forum
Erster Ansprechpartner wäre der Arbeitgeber, aber so, wie geschildert, natürlich dann sofort die Krankenkasse.
Gruß
Czauderna
Erster Ansprechpartner wäre der Arbeitgeber, aber so, wie geschildert, natürlich dann sofort die Krankenkasse.
Gruß
Czauderna
Re: Falsche Anwendung der SV bei Gleitzonenregelung
Danke für eure Antworten
LG Smilchen
LG Smilchen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste