Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Hans H.
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Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Hans H. » 21.10.2022, 10:52

Hallo,

bei mir ist der Parallelbezug von ALG 1 und Betriebsrente geplant.
Mich interessiert nun, wie die KV/PV Beiträge berechnet werden.
Wenn das ALG 1 in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der KV liegt, überweist die Arbeitsagentur ja schon den max. KV/PV Beitrag.
Werden auf die Betriebsrente noch zusätzliche Beiträge erhoben, so dass die Krankenkasse in Summe Beiträge deutlich oberhalb der BBG bekäme?
Wird das ggfs. automatisch berücksichtigt oder muss man einen Antrag zur Beitragsreduzierung stellen?

Vielen Dank für eine Rückmeldung
Hans

Czauderna
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Re: Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Czauderna » 21.10.2022, 11:43

Hallo und willkommen im Forum
Ja, beide Einkünfte (ALG-1 und Versorgungsbezug) werden beitragspflichtig, aber es gilt nur eine Beitragsbemessungsgrenze.
Das heißt, dass für das ALG-1 zuerst vom Arbeitsamt der volle Betrag beitragspflichtig ist.
Die Zahlstelle des Versorgungsbezuges meldet Beginn und Höhe des Versorgungsbezuges an die Krankenkasse, die aufgrund der ALG-1 Höhe feststellt, ob und in welcher Höhe für den Versorgungsbezug von der Zahlstelle aus Beiträge an die Krankenkasse abzuführen sind.
Muss das Ganze rückwirkend geklärt werden - besteht der Anspruch auf Beitragsrückzahlung für die Vergangenheit gegenüber der Krankenkasse.
Mein Rat - sich vor Beginn mit der Kasse in Verbindung setzen und auf die Sachlage aufmerksam machen.
Gruss
Czauderna

Hans H.
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Re: Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Hans H. » 21.10.2022, 12:17

Danke, so hätte ich das eigentlich auch erwartet.
Verunsichert hat mich die Aussage eines RA in einem Rechtsforum, die ich unten zitiert habe (hoffe, das ist hier zulässig...)
Demnach könnte die KV die Reihenfolge umdrehen und zunächst die Betriebsrente berücksichtigen?? Wäre dann sehr teuer für mich.
Wäre nett, wenn Sie das noch mal kommentieren könnten, vielen Dank!

"Nach § 223 Abs. 2 S. 1 SGB V werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. Das ALG I ist nach § 232a Abs. 1 Nr. 1 SGB V eine beitragspflichtige Einnahme, die Betriebsrente nach § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V . Wenn nun also durch die beiden zusammengerechneten Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, so dürften Sie aus diesen auch nur den Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen haben. Da Ihre Betriebsrente bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und mit dieser schon der höchste Beitrag abgeführt wird, dürfte die Agentur für Arbeit demnach keine Beiträge für die KV/PV mehr abführen."

Czauderna
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Re: Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Czauderna » 21.10.2022, 13:04

Hallo,
sehe ich eigentlich nicht so - ich sehe vorrangig die Pflichtversicherung als ALG-1 Bezieher, der neben dem ALG-1 noch Versorgungsbezüge erhält.
Ich kann jetzt konkret nicht mit einer gesetzlichen Grundlage, speziell für diesen Fall dienen, aber dafür mit dem hier -https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__238.html
Demnach wird auch die Rente zuerst genommen und danach erst andere Einkunftsarten. Das sollte bei ALG-1 statt Rente, doch dann genau so sein.
Verbindlich bestätigen (oder auch nicht) kann dir das aber nur die Krankenkasse selbst.
Gruss
Czauderna

Fried
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Re: Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Fried » 21.10.2022, 13:32

Hallo,

in der Praxis läuft es in der Regel so ab:

Unter Beachtung des § 232a SGB V werden Beiträge aus dem Arbeitslosengeld berechnet und abgeführt. Die Beiträge aus dem Versorgungsbezug werden separat ohne Berücksichtigung der Beiträge aus dem Arbeitslosengeld berechnet und abgeführt.

Sofern die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, stellt man in der Regel nach Ablauf des Kalenderjahres einen entsprechenden Antrag auf Beitragserstattung gemäß § 231 SGB V. Zusammen mit dem Antrag sollten Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen (Arbeitslosengeld und Versorgungsbezug) eingereicht werden - wobei die Daten aus dem Versorgungsbezug der Krankenkasse auch maschinell vorliegen sollten. Die Krankenkasse erstattet dann die zu viel gezahlten Beiträge.

Viele Grüße

Fried

Hans H.
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Re: Parallelbezug ALG 1 und Betriebsrente

Beitragvon Hans H. » 21.09.2023, 11:10

Hallo,

kurze Rückmeldung, wie das bei mir ausgegangen ist:
- zunächst wurden aus dem Versorgungsbezug die vollen KV und PV Beiträge abgebucht
- auf meinen telefonischen Antrag hin hat die Krankenkasse einen neuen Bescheid erstellt (der zunächst zweimal falsch war, also aufpassen...)
- der finale Bescheid sieht nun so aus, dass 80% der Beiträge über das ALG gezahlt werden (da die Agentur für Arbeit auch bei maximalem ALG Bezug nur 80% des maximalen KV/PV Beitrags an die KK abführt)
- die restlichen 20 % werden von der Betriebsrente angesetzt, dh. ca. 200 Euro.
- die Krankenkasse zieht diese 20% direkt bei mir ein, alle bisher gezahlten Beiträge auf die Betriebsrente werden zurückerstattet.

Viele Grüße
Hans


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