Hallo an alle hier Forum,
mil stellt sich seit kurzem folgende Frage.
Aktuell bin ich aus gesundheitlichen Gründen arbeitlos und absolvieren gerade die Vorbereitung für eine Umschulung, welche im Januar beginnen soll.
Für die nächsten 2 Jahre werde ich ja Übergangsgeld bekommen, da wir noch eine 7 jährige Tochter haben müsste meine Frau vorerst Ihren Job kündigen, zumindest für die nächsten 6 Monate. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus für meine Frau, normalerweise würde Sie ja in die Familienversicherung zu mir wechseln, da aber die Beiträge über die AfA und ab Januar über die RV laufen, stellt sich mir jetzt die Frage, ob das überhaupt möglich ist?
Danke im voraus.
Besten Gruß
Patrick
Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung
Hallo und willkommen im Forum
doch, das geht und kommt ganz oft genau so in der Praxis vor. Als Übergangsgeldbezieher bist du pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung und damit besteht auch für Ehefrau und Tochter der Anspruch auf Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
doch, das geht und kommt ganz oft genau so in der Praxis vor. Als Übergangsgeldbezieher bist du pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung und damit besteht auch für Ehefrau und Tochter der Anspruch auf Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung
Oh, das wäre ja super. Dann muss ich einfach zum Ende Ihrer Kündigungsfrist, quasi den Antrag für die Familienversicherung ausfüllen.
Aktuell beziehe ich ja noch ALG1, wäre das da theoretisch auch schon möglich oder erst bei Bezug von ÜG.
Danke schon mal
Aktuell beziehe ich ja noch ALG1, wäre das da theoretisch auch schon möglich oder erst bei Bezug von ÜG.
Danke schon mal
Re: Familienversicherung
Hallo,
wenn deine Ehefrau kein Einkommen über der, für die Familienversicherung gültigen Einkommensgrenze hat und nicht selbst versicherungspflichtig ist,
dann geht das auch schon theoretisch jetzt - wie ist die denn derzeit selbst versichert?
Gruss
Czauderna
wenn deine Ehefrau kein Einkommen über der, für die Familienversicherung gültigen Einkommensgrenze hat und nicht selbst versicherungspflichtig ist,
dann geht das auch schon theoretisch jetzt - wie ist die denn derzeit selbst versichert?
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung
Im Moment ist Sie noch berufstätig, sie hat eine halbe Stelle, hat somit Ihre eigenen Abzüge was KK und RV angeht.
Re: Familienversicherung
Stobbertt hat geschrieben:Im Moment ist Sie noch berufstätig, sie hat eine halbe Stelle, hat somit Ihre eigenen Abzüge was KK und RV angeht.
Hallo,
solange das noch so ist, geht die Familienversicherung natürlich nicht, aber ich denke, das ist klar.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung
Ja das ist klar.
Danke für die Hilfe
Danke für die Hilfe
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