Versicherungsschutz wiederherstellen?

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Südkurve19
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Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Südkurve19 » 29.10.2022, 07:11

Hallo an die Community. Ich habe da eine interessanten Fall in meiner Familie. Meinem Cousin wurde gekündigt und er hat sich selbst um nichts gekümmert. Weder die Kündigung der Krankenkasse gemeldet, noch arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet. Die Kündigung ist sogar Ende September erfolgt. Sämtliche Briefe wurden ignoriert. Seit dem sitzt er nur Zuhause und tut nichts. Seine Frau (berufstätig und versichert) merkt auch nichts. Keine Ahnung was er ihr erzählt. Ich weiss nur, dass er krankgeschrieben war und jetzt nicht mehr ist. Hoffentlich reichen die Infos für die Beurteilung. Ich schaue mir das Ganze heute oder morgen an, falls noch mehr Infos benötigt.

Wie soll ich da helfen? Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse endete doch am Tag der Kündigung. Also vor paar Wochen. Nachgehender Leistungsanspruch wäre auch vorbei, falls er da überhaupt greift. Aufnahme in die Familienversicherung der Ehefrau nicht möglich, da er selbst pflichtversichert war. Ich sehe da keine Möglichkeit außer einen völligen Verlust der Krankenversicherung plus Nachzahlung für die paar Wochen ohne KV- Schutz. Ich helfe ihm wenn er sich helfen lässt. Aber das muss ja auch möglich sein. Habt ihr eine Idee wie man den KV- Schutz doch noch behalten kann? Was muss da gemacht werden?

Czauderna
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Re: Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Czauderna » 29.10.2022, 08:08

Hallo und willkommen im Forum

So schlimm wie du es annimmst, ist es bestimmt nicht. Sein Krankenversicherungsschutz ist in jedem Fall vorhanden.
Entweder über seine eigene Versicherung oder über die Familienversicherung.
Was kann passiert sein?
Er wurde gekündigt zum 30.09.2022 und war vorher schon arbeitsunfähig - dann bekommt er bei ununterbrochener weiterer Arbeitsunfähigkeit ab dem 01.10.2022 Krankengeld von seiner Krankenkasse - die Mitgliedschaft bei der Kasse bleibt bestehen.
Er hat sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet und die Arbeitsunfähigkeit trat nach dem 30.09.2022 erst ein - er hat keinen nachgehenden Leistungsanspruch, weil er in die Familienversicherung der Ehefrau kann und das natürlich auch rückwirkende zum 01.10.2022.
Egal, was zutrifft, sein Krankenversicherungsschutz ab dem 01.10.2022 besteht, allerdings wäre ein klärendes Gespräch mit der Krankenkasse
schon anzuraten.
Bei den nicht beachteten Briefen ist sicher auch der eine oder andere von der Krankenkasse dabei - der Inhalt dieser Briefe beschäftigt sich sicher mit der Problematik - also, lesen und bei der Kasse anrufen.
Gruss
Czauderna

Südkurve19
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Re: Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Südkurve19 » 29.10.2022, 08:23

Hallo Czauderna. Danke für die zügige Antwort. Er war vor der Kündigung krankgeschrieben. Danach nicht mehr. Es gab auch kein Krankengeld. Einfach zuhause geblieben und alles ignoriert. Weitere Einzelheiten kenne ich noch nicht.

Czauderna
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Re: Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Czauderna » 29.10.2022, 10:46

Hallo,
na, dann bleibt sehr wahrscheinlich nur die Familienversicherung übrig, aber auch das muss geklärt werden, zumal, wenn es sich um zwei verschiedene Krankenkasse handelt.
Gruss
Czauderna

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Re: Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Südkurve19 » 30.10.2022, 20:15

Habe mir das Ganze genau angeschaut. Beide Ehepartner sind bei gleicher AOK. Ich glaube aber nicht, dass sie ihn kostenlos in die Familienversicherung aufnehmen. Warum denn auch? Er ist arbeitslos geworden und dann muss er ALG I beantragen, und die ARGE bezahlt die Beiträge und nicht die AOK und man ist krankenversichert. Das muss beides aber direkt nach der Kündigung gemacht werden. So kenne ich das. Wie man zuhause einfach blöd rumsitzen kann und das ganze 5 Wochen verspätet angehen kann verstehe ich nicht. Wollte nur wissen ob er versichert ist oder die Versicherung weg ist. Es kann ja theoretisch immer eine Krankheit kommen.

Czauderna
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Re: Versicherungsschutz wiederherstellen?

Beitragvon Czauderna » 30.10.2022, 20:22

Hallo,
doch, die Familienversicherung ist kostenlos - glaube es mir - ich war 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt, da sollte ich das wissen, oder ?
Richtig, wenn er ALG-1 beantragt und auch bekommt, dann zahlt das Arbeitsamt die Beiträge, aber bis dahin ist er arbeitslos und ohne Einkommen und kann in die Familienversicherung der Ehefrau.
Gruss
Czauderna


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