ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Frank1
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ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Frank1 » 13.11.2022, 21:45

Hallo,
ich bin derzeit angestellt und selbständig.
Mit dem September 2022 habe ich 540 Beitragsmonate zur Rente geschafft.
Am 1. Juli 2023 kann ich somit in Rente (die mit 63) gehen.
Allerdings spiele ich mit dem Gedanken in die Arbeitslosigkeit zu wechseln.
Während der Pandemie habe ich sehr gut verdient und ein gutes finanzielles Polster aufgebaut.
Bei einem Bezug von Rente ist die Selbständigkeit kv-pflichtig.
Bei einem Bezug von ALG 1 wäre lt. einer Bestätigung meiner Krankenkasse die Selbständigkeit kv-frei.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der KK bekannt ist, dass ich durchaus das doppelte von ALG1 mit der Selbständigkeit verdienen darf.
Denn da ich bereits mehr als 1 Jahr selbständig bin, kann ich meinen Gewinn der letzten 12 Monate als Freibetrag mitnehmen.
Plus monatlich 165,- Euro. Allerdings bei einer Arbeitzeit von höchstens 14,9 Stunden in der Woche.
Fragen:
ALG 1 = 1.300,- Euro * Umsatz: 1.500,- Euro * Gewinn 1.200,- Euro = kv-frei = korrekt?
ALG 1 = 1.300,- Euro * Umsatz: 3.000,- Euro * Gewinn 2.100,- Euro = kv-frei = korrekt?

Ein anderes mögliches Beispiel ab Juli 2023:
Rente = 1.400,- Euro * Angestellt = 3.000,- Euro * Selbständig = 2.000,- Euro. Selbständigkeit = kv-frei? Unselbständigkeit überwiegt.

Gruß
Frank1

Czauderna
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Czauderna » 14.11.2022, 09:46

Hallo,
wenn ALG-1 bewilligt wird, dann ist die Krankenversicherungspflicht als ALG-1 Bezieher vorrangig. Die Krankenkasse, so war es jedenfalls zu meiner, aktiven Zeit dort so, interessiert es nicht, ob und in welchem Umfang nebenher eine Selbständigkeit besteht.
ALG-1 Bezug bedeutet ja auch, dass man dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht -https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosigkeit-nach-selbststaendigkeit/#auch-arbeitslosengeld-waehrend-der-selbststaendigkeit-ist-moeglich
Gruss
Czauderna

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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Frank1 » 14.11.2022, 21:42

Vielen Dank.
Das hört sich schon gut an.
Und wie sieht es mit meiner letzten Zeile aus?
Rente + Angestellter + Selbständig?

Gruß

Frank1

GS
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon GS » 14.11.2022, 22:01

Frank1 hat geschrieben:Vielen Dank.
Das hört sich schon gut an.
Und wie sieht es mit meiner letzten Zeile aus?
Rente + Angestellter + Selbständig?
Gruß
Frank1

Hallo Frank1,
über das Stöckchen, dass du uns da zuletzt hingehalten hast, müsstest du inzwischen doch selbst springen können.
Also spring :mrgreen:

Gruß
von GS

Frank1
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Frank1 » 15.11.2022, 01:01

Ich würde meinen, dass von der Rente und dem Angestelltenverhältnis KV-Beiträge zu zahlen sind und von der Selbständigkeit nicht.
Da aber nun eine Rente im Spiel ist, bin ich mir nicht ganz so sicher.

GS
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon GS » 15.11.2022, 08:44

Hallo Frank1,

dein ungutes Gefühl in dieser Sache kommt nicht von ungefähr:

§ 226 SGB 5 beginnt unter
Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
mit

(1) 1Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Versicherungspflichtig beschäftigt bist du ja in diesem Szenario. Und da die Nummern 1-3 zusammen noch nicht die Bemessungsgrenze überschreiten, ist auch Nr. 4 insoweit beitragspflichtig.

Gruß
von GS

Frank1
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Frank1 » 16.11.2022, 01:29

Vielen Dank. Damit würde es praktisch so aussehen:

Angestellt 3.000,- Euro * Selbständig 2.000,- Euro * Selbständigkeit ist KV-frei

Rente 1.400,- Euro * Angestellt 3.000,- Euro * Selbständig 2.000,- Euro * alles KV-pflichtig

Da stehe ich mich mit einer Arbeitslosigkeit besser. Zwar weniger Verdienst, aber auch weniger Steuern und weniger KV-Beiträge.

Auch hier schreibe ich mal meine KV an.

GS
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon GS » 16.11.2022, 08:51

Frank1 hat geschrieben:Vielen Dank. Damit würde es praktisch so aussehen:

Angestellt 3.000,- Euro * Selbständig 2.000,- Euro * Selbständigkeit ist KV-frei

Rente 1.400,- Euro * Angestellt 3.000,- Euro * Selbständig 2.000,- Euro * alles KV-pflichtig *

Da stehe ich mich mit einer Arbeitslosigkeit besser. Zwar weniger Verdienst, aber auch weniger Steuern und weniger KV-Beiträge.

Auch hier schreibe ich mal meine KV an.

* Dem Grunde nach ja, in der Höhe aber begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze von (2023) 4.987,50 €

Frank1
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Re: ALG 1 und Selbständigkeit

Beitragvon Frank1 » 25.01.2023, 02:53

4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Das war wohl der fatale Satz, den ich falsch gedeutet habe. Denn dieser Punkt gilt nur ohne ein Angestelltenverhältnis, also nur Rente + Selbständigkeit.
Und letzteres wird's bei mir 2023 nicht geben.

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Rente 1.400,- Euro * Angestellt 3.000,- Euro * Selbständig 2.000,- Euro * alles KV-pflichtig *

* Dem Grunde nach ja, in der Höhe aber begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze von (2023) 4.987,50 €

Eben nicht.

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Weiter im aktuellen Thread.


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