Hallo,
ich suche erstmal allgemeine Informationen hinsichtlich pro und contra einer Abmeldung von der Krankenkasse bei einem Aufenthalt von 6 Monaten in Thailand. Wie funktioniert der Medikamentenerhalt über 6 Monate? Eine dauerhafte Auswanderung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ich muss alle halbe Jahre zum Facharzt. Die Auslandsreisekrankenversicherung läuft über den ADAC.
Kann mir jemand gute links dazu geben?
Auswanderung light Thailand
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Auswanderung light Thailand
Hallo,
eine Abmeldung wegen Verzug/Auswanderung ins Ausland ist auch mit der Aufgabe des 1. Wohnsitzes in Deutschland verbunden oder mit einer entsprechenden Absicherung im Krankheitsfall im Ausland, z.B. Aufnahme einer Tätigkeit (EU-Bereich) oder Versicherung in einem staatlichen Gesundheitssystem.
Wenn dem also so ist, dann hat die deutsche GKV mit der Sache nur insofern zu tun, als sie ggf. im Rahmen der Leistungsaushilfe die Leistung übernimmt und dann von der "Krankenkasse" im Ausland im Rahmen der Abkommen wieder erhält, und das trifft bei Thailand nicht zu.
Wenn demnach die deutsche Mitgliedschaft erhalten bleibt, dann würde, wenn ich es richtig verstanden habe, der notwendige Facharztbesuch und die entsprechende Medikamentenverordnung in Thailand stattfinden. Ob die Kasse in Deutschland in diesem Falle im Rahmen der Kostenerstattung leistet, das glaube ich nicht - sie wird auf die Auslandskrankenversicherung verweisen und bei der wäre es vorher abzuklären, ob sie auch "geplante" Leistungen übernehmen würde.
Gruss
Czauderna
eine Abmeldung wegen Verzug/Auswanderung ins Ausland ist auch mit der Aufgabe des 1. Wohnsitzes in Deutschland verbunden oder mit einer entsprechenden Absicherung im Krankheitsfall im Ausland, z.B. Aufnahme einer Tätigkeit (EU-Bereich) oder Versicherung in einem staatlichen Gesundheitssystem.
Wenn dem also so ist, dann hat die deutsche GKV mit der Sache nur insofern zu tun, als sie ggf. im Rahmen der Leistungsaushilfe die Leistung übernimmt und dann von der "Krankenkasse" im Ausland im Rahmen der Abkommen wieder erhält, und das trifft bei Thailand nicht zu.
Wenn demnach die deutsche Mitgliedschaft erhalten bleibt, dann würde, wenn ich es richtig verstanden habe, der notwendige Facharztbesuch und die entsprechende Medikamentenverordnung in Thailand stattfinden. Ob die Kasse in Deutschland in diesem Falle im Rahmen der Kostenerstattung leistet, das glaube ich nicht - sie wird auf die Auslandskrankenversicherung verweisen und bei der wäre es vorher abzuklären, ob sie auch "geplante" Leistungen übernehmen würde.
Gruss
Czauderna
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