Hallo,
mit meiner Frage falle ich sofort mal mit der Tür in's Haus:
Haben ehemals freiwillig Versicherte als später pflichtversicherte Rentner in der KVdR wirklich keinen Freibetrag bei der Berücksichtung von Versorgungsbezügen?
Ich (Jahrgang 1957) bin seit mehr als 40 Jahren bei einer GKV versichert – zunächst als pflichtversicherter Angestellter und anschließend als freiwillig versicherter Selbständiger.
Ab 2023 werden aus einer im Dezember 2022 ausgezahlten Direktversicherung stammende Versorgungsbezüge von der GKV voll - also ohne den Freibetrag für Pflichtversicherte - für die Beitragsberechnung herangezogen.
Der Grund dafür sei der aktuelle Status als freiwillig Versicherter. Ab Mitte 2023 werde ich als Rentner in der KVdR pflichtversichert sein.
Wird diese aktuell angewendete Praxis der GLV auch nach dem Renteneintritt so Bestand haben?
Vielen Dank für Euer Feedback.
Larc
Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Hallo und willkommen im Forum,
sofern es sich tatsächlich um Versorgungsbezüge handelt, die auch während der Pflichtversicherung in der KVdR beitragspflichtig sind, gilt dort die Freigrenze, d.h. ab Mitte 2023, wenn es zur KVdR kommt, dann müsste auch die Freigrenze berücksichtigt werden.
Gruss
Czauderna
sofern es sich tatsächlich um Versorgungsbezüge handelt, die auch während der Pflichtversicherung in der KVdR beitragspflichtig sind, gilt dort die Freigrenze, d.h. ab Mitte 2023, wenn es zur KVdR kommt, dann müsste auch die Freigrenze berücksichtigt werden.
Gruss
Czauderna
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Hallo Czauderna und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich freue mich, das zu hören und hoffe, das handhabt meine GKV auch entsprechend.
Denn deren Info hörte sich bisher so an, dass ich auch als Rentner in der KVdR aus dem o.a. bereits angegebenen Grund keinen Freibetrag habe.
Gibt es dazu irgendwo eine verbindliche Veröffentlichung, die ich bei Bedarf verwenden kann?
Herzliche Grüße
Larc
Ich freue mich, das zu hören und hoffe, das handhabt meine GKV auch entsprechend.
Denn deren Info hörte sich bisher so an, dass ich auch als Rentner in der KVdR aus dem o.a. bereits angegebenen Grund keinen Freibetrag habe.
Gibt es dazu irgendwo eine verbindliche Veröffentlichung, die ich bei Bedarf verwenden kann?
Herzliche Grüße
Larc
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Hallo,
versuche es damit - https://www.meine-krankenkasse.de/mitglied-werden/lebensphasen/krankenversicherung-rentner-senioren/informationen-fuer-versorgungsempfaenger/
dort unter Höhe der Beitragszahlung aus Versorgungsbezüge öffnen - da steht es - pflichtversichert Freigrenze - freiwillig versichert keine Freigrenze.
Gruss
Czauderna
versuche es damit - https://www.meine-krankenkasse.de/mitglied-werden/lebensphasen/krankenversicherung-rentner-senioren/informationen-fuer-versorgungsempfaenger/
dort unter Höhe der Beitragszahlung aus Versorgungsbezüge öffnen - da steht es - pflichtversichert Freigrenze - freiwillig versichert keine Freigrenze.
Gruss
Czauderna
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Nun ja, es steht sogar im Gesetz, insbesondere in § 226 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 226 Abs. 2 SGB V.
Das hat mit einer angewendeten Praxis von bestimmten Kassen nicht viel zu tun, es sei denn, dass bestimmte Kassen Gesetzestexte nicht lesen bzw. verstehen können oder wollen!!!
DAs ist alles!!!
Das hat mit einer angewendeten Praxis von bestimmten Kassen nicht viel zu tun, es sei denn, dass bestimmte Kassen Gesetzestexte nicht lesen bzw. verstehen können oder wollen!!!
DAs ist alles!!!
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Vielen Dank für die weitergehenden Infos.
Re: Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Hallo zusammen,
damit es auch ja nicht zu einfach wird:
In der Pflegeversicherung ist es tatsächlich eine Freigrenze von (2023) 169,75 € monatlich.
In der Krankenversicherung wird bzw. wurde aus der Freigrenze ein Freibetrag.
Der Unterschied wird schnell anhand eines Zahlenbeispiels klar - z. B. Versorgungsrente 300 € monatlich.
Beitragspflichtig sind in der KVdR
- Krankenversicherung: 130,25 € (300,00 - Freibetrag 169,75)
- Pfleeegeversicherung: 300,00 € (300 > Freigrenze 169,75, daher voll beitragspflichtig)
Neujahrsgrüße
von GS
damit es auch ja nicht zu einfach wird:
In der Pflegeversicherung ist es tatsächlich eine Freigrenze von (2023) 169,75 € monatlich.
In der Krankenversicherung wird bzw. wurde aus der Freigrenze ein Freibetrag.
Der Unterschied wird schnell anhand eines Zahlenbeispiels klar - z. B. Versorgungsrente 300 € monatlich.
Beitragspflichtig sind in der KVdR
- Krankenversicherung: 130,25 € (300,00 - Freibetrag 169,75)
- Pfleeegeversicherung: 300,00 € (300 > Freigrenze 169,75, daher voll beitragspflichtig)
Neujahrsgrüße
von GS
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