Versorgungsbezüge als Rentner in der KVdR
Verfasst: 16.12.2022, 10:27
Hallo,
mit meiner Frage falle ich sofort mal mit der Tür in's Haus:
Haben ehemals freiwillig Versicherte als später pflichtversicherte Rentner in der KVdR wirklich keinen Freibetrag bei der Berücksichtung von Versorgungsbezügen?
Ich (Jahrgang 1957) bin seit mehr als 40 Jahren bei einer GKV versichert – zunächst als pflichtversicherter Angestellter und anschließend als freiwillig versicherter Selbständiger.
Ab 2023 werden aus einer im Dezember 2022 ausgezahlten Direktversicherung stammende Versorgungsbezüge von der GKV voll - also ohne den Freibetrag für Pflichtversicherte - für die Beitragsberechnung herangezogen.
Der Grund dafür sei der aktuelle Status als freiwillig Versicherter. Ab Mitte 2023 werde ich als Rentner in der KVdR pflichtversichert sein.
Wird diese aktuell angewendete Praxis der GLV auch nach dem Renteneintritt so Bestand haben?
Vielen Dank für Euer Feedback.
Larc
mit meiner Frage falle ich sofort mal mit der Tür in's Haus:
Haben ehemals freiwillig Versicherte als später pflichtversicherte Rentner in der KVdR wirklich keinen Freibetrag bei der Berücksichtung von Versorgungsbezügen?
Ich (Jahrgang 1957) bin seit mehr als 40 Jahren bei einer GKV versichert – zunächst als pflichtversicherter Angestellter und anschließend als freiwillig versicherter Selbständiger.
Ab 2023 werden aus einer im Dezember 2022 ausgezahlten Direktversicherung stammende Versorgungsbezüge von der GKV voll - also ohne den Freibetrag für Pflichtversicherte - für die Beitragsberechnung herangezogen.
Der Grund dafür sei der aktuelle Status als freiwillig Versicherter. Ab Mitte 2023 werde ich als Rentner in der KVdR pflichtversichert sein.
Wird diese aktuell angewendete Praxis der GLV auch nach dem Renteneintritt so Bestand haben?
Vielen Dank für Euer Feedback.
Larc