Rente + Gehalt + Gewinn

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GS
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon GS » 17.01.2023, 22:22

Nix für ungut, Frank1. Habe mir deine Zahlen nochmal - sorry, erstmals - angeschaut.

In deinem Fall gilt wohl das Prinzip "Jordan + Banane".

Langfassung:
Wenn du mit gesetzlicher Rente und Gehalt schon über den Jordan (vulgo: BBG KV/PV) gegangen bist, dann ist die Höhe des (selbständig ertätigten) Arbeitseinkommens Banane, weil beitragsfrei. Im Endergebnis jedenfalls

Czauderna
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 18.01.2023, 15:03

Nochmals ab 1. Juli 2023:
1.400,- Euro Rente * 3.600,- Euro Gehalt * 1.000,- Euro Gewinn Selbständigkeit
Meine Idee war diese, dass mit den Abzügen aus der Rente und dem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist und der Gewinn
aus der Selbständigkeit somit KV+PV-frei ist.
So wie ich den vorherigen Beitrag verstehe, hat ein Abzug von KV+PV vom Gewinn der Selbständigkeit vorrang vor einem Abzug aus der Rente.
Habe ich dies richtig verstanden?
Was soll mir denn von der Rente gekürzt werden?


Hallo, auch nochmals
Ja, du hast es richtig erkannt - Arbeitseinkommen ist, was du mit deiner selbständigen Tätigkeit erzielst.
Wir halten fest :
Du bist zunächst ab dem 1.7.2023 noch Arbeitnehmer und von daher pflichtversichert (3600,00 €)
dein Arbeitseinkommen aus der nicht hauptberuflichen Selbständigkeit ist beitragsfrei.
Nun stellst du am 01.09.2023 einen Rentenantrag auf deine Altersrente, welche dir ab dem 01.07.2023 zusteht.
Mit dem Tag der Rentenantragstellung würde bei erfüllter Vorversicherungszeit auch die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gelten, wenn es keine Vorrangversicherung gäbe, nämlich die als Arbeitnehmer. An deinem Versichertenstatus ändert sich nix.
Mit dem 31.10.2023 gibst du deine Beschäftigung als Arbeitnehmer auf und im selben Monat bekommst du deinen Rentenbescheid mit Rentenbeginn 01.07.2023. Deine Rente wird also ab dem 01.07.2023 nachgezahlt und dafür werden auch von dieser Rente dein Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung vom Rentenversicherungsträger abgezogen. Überschreiten nun für den Zeitraum vom 01.07. - 31.10.2023 dein Arbeitsentgelt, also das, was du als Arbeitnehmer bekommen hast und die Bruttorente die Beitragsbemessungsgrenze, dann zahlt dir die Krankenkasse den überzahlten Anteil an dich zurück. Dein Arbeitseinkommen bleibt immer noch hier unberücksichtigt, da dein Status bis zum 31.10.2023 nicht Pflichtversicherter Rentner, sondern Pflichtversicherter Arbeitnehmer ist.
Ab dem 01.10.2023 nun wirst du als Rentner pflichtversichert und jetzt musst du auch für dein Arbeitseinkommen Beiträge zahlen, so sehe ich das.
Die Daten habe ich als Beispielzahlen genannt.
gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 22.01.2023, 03:14

Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Zitat

Beitragvon Czauderna » 16.01.2023, 10:33
Hallo,
Können wir uns darauf einigen?: (Status ab 1. Juli 2023, sowohl als Rentner als auch als Arbeitnehmer pflichtversichert) )
1.400,- Euro Rente + 3.200,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, davon 387,50 Euro KV+PV pflichtig
1.400,- Euro Rente + 3.600,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, diese aber nun KV+PV frei.
Durch die monatliche Auszahlung von 3 Urlaubstagen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987.50 Euro.

Nein, darauf können wir uns nicht einigen.

***** Hinsichtlich der Zahlen seh' ich da keinen Unterschied zum vorherigen Beitrag. *****

Derzeit gehe ich davon aus, mindestens bis zum 31.12.2023 als Angestellter + Selbständiger tätig zu sein.
Die Kombination Rente + Selbständig wird es in 2023 nicht geben. Das lohnt sich nicht.
Ab 2024 sieht das anders aus, da ich in Deutschland keine Einkommensteuer mehr zahle. Da kann ich mit den Beiträgen
KV+PV für meine Selbständigkeit leben.

Gruss
frank1

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 22.01.2023, 10:15

Hallo,
***** Hinsichtlich der Zahlen seh' ich da keinen Unterschied zum vorherigen Beitrag. *****

um die Zahlen geht es da weniger, der Status ist das entscheidende Kriterium - entweder ist man als Rentner pflichtversichert oder als Arbeitnehmer pflichtversichert und daraus ergibt sich die Beitragspflicht bzw. Beitragsfreiheit für das Arbeitseinkommen.
Die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer ist vorrangig gegenüber der Krankenversicherung der Rentner.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 23.01.2023, 00:44

Hallo,

langsam nähern wir uns dem Ende.
Ich habe in dieser Sache gerade eine email an meine Krankenkasse gesendet. Bei Eingang einer Antwort melde ich mich hier wieder.

Gruß
frank1

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 23.01.2023, 10:23

Frank1 hat geschrieben:Hallo,

langsam nähern wir uns dem Ende.
Ich habe in dieser Sache gerade eine email an meine Krankenkasse gesendet. Bei Eingang einer Antwort melde ich mich hier wieder.

Gruß
frank1

Hallo,
na, dann warten wir es ab - heißt "gerade" tatsächlich 0:44 Uhr ?
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 23.01.2023, 22:14

Meine Beiträge schreibe ich nicht in meiner Freizeit, sondern während meiner Nachtschichten an meinem Arbeitsplatz. Irgenwie muss man sich ja die Nacht vertreiben.

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 25.01.2023, 03:09

Diesen Thread hätte ich mir sparen können.

Mitteilung meiner Krankenkasse:
Meine geprüfte nebenberufliche Selbständigkeit ist und bleibt versicherungsfrei. Daran ändert auch ein Bezug von Rente nichts.
(War ein wenig ausführlicher formuliert)

Die ganze Rechnerei mit den Urlaubstagen, der Beitragsbemessungsgrenze und der Gewerbeabmeldung - für nichts.
Manchmal brauche ich etwas länger um etwas zu kapieren. Aber solange gebe ich nicht auf.

Dennoch Danke.

Gruß
frank1


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