Rente + Gehalt + Gewinn

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Frank1
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Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 09.01.2023, 02:59

Nun hab' ich mich doch entschieden noch ein Jahr weiterzuarbeiten. Dazu hätte ich viele Fragen. Fangen wir mit Nummer 1 an:
Ab 1. Juli 2023 kann ich Rente beziehen (die mit 63). Den Rentenantrag werde ich aus bestimmten Gründen aber erst im September 2023 stellen.
Wenn ich nun z.B. im Dezember 2023 die Rente rückwirkend ab Juli 2023 erhalte, wie ist das mit der KV+PV?
Werden die 8.400,- Euro als Zahlung nur im Dezember berücksichtigt - also nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze -, oder jeweils 1.400,- Euro auf die letzten 6 Monate verteilt - was für mich aufgrund weiterer Einkünfte günstiger wäre?

Czauderna
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 09.01.2023, 09:19

Hallo,
unter der Maßgabe, dass die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist, beginnt die Pflichtversicherung hier mit dem Tag der Rentenantragstellung

Wenn die Rente rückwirkend ab dem 01.07.2023 gezahlt wird, dann gilt die monatliche Bruttorente ab dem 01.07. auch als Beitragspflichten Einkommen für die freiwillige Versicherung. Ob das auch für die Zeit des Rentenantragstellerzeitraums (Tag der Rentenantragstellung bis Zusendung des Rentenbescheids zum 01.07.2023) so sein wird - das weiß ich leider nicht (mehr), vermute es aber, auf jeden Fall kommt es nicht zur "doppelten Beitragszahlung" ab Rentenbeginn - die Antragstellerbeiträge werden ab Beginn der Pflichtversicherung zurückgezahlt.
Sicher meldet sich noch einer unserer aktiven Experten/innen dazu zu Wort.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon heinrich » 09.01.2023, 20:26

Hallo,

da schließe ich mich Czauderna´s Antwort an.

Frank1: lass uns aber doch noch was lernen, da ich auch in wenigen Jahren in Rente gehen könnte.
Was sind denn bestimmte Gründe, warum Du erst später den Rentenantrag stellst.

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 10.01.2023, 03:47

Vielen Dank erst mal.
Aber ich verstehe einiges nicht: freiwillige Versicherung * Pflichtversicherung * doppelte Beitragszahlung * Antragstellerbeiträge

Rente für besonders langjährig Versicherte / Rente mit 63 / bzw. Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten / ab 1. Juli 2023 / Jahrgang 1959
Seit September 2022 habe ich meine 540 Monate Rentenbeitragsmonate erreicht. Mehr als 43 Jahre davon war ich pflichtversichert durch
den jeweiligen Arbeitgeber und ein wenig durch die Agentur für Arbeit. Bei meinen hauptberuflichen Selbständigkeiten habe ich freiwillige
Beiträge gezahlt. Vor einigen Jahren erfolgte bereits eine Kontenklärung mit Hilfe der Barmer, der DAK und der Agentur für Arbeit.

Planung A 2023: 12 Monate angestellt, 11 Monate selbständig (Jan.-Aug. + Okt.-Dez.), 6 Monate Rentenbezug (ab Juli 2023.

Im September habe ich 4 Wochen Urlaub. Mit Erhalt der Rente + Gehalt liege ich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für KV + PV.
Somit ist der Gewinn aus der Selbständigkeit zum Teil beitragspflichtig. Dem will ich so entgehen: Von meinen 26 Tagen Urlaub werden
im Juli + August, sowie Oktober bis Dezember jeweils 3 Urlaubstage zusätzlich zum Gehalt vergütet. Die verbleibenden 11 Tage werden
im September gezahlt. Theoretisch würde nun ein größerer Teil meines Gewinn aus der Selbständigkeit im September 2023 beitragspflichtig.
Um diesem zu entgehen, melde ich mein Gewerbe Ende August ab und Anfang Oktober wieder an. Auch die üblicherweise im September
erstellte Juli-Rechnung erstelle ich erst im Oktober. Somit habe ich im September auch keine Einnahmen aus der Selbständigkeit.
Zudem bin ich nachweislich im September 2023 nicht in Deutschland, sondern in Thailand. Die entsprechenden Stempel des Flughafen
von Bangkok sind in meinem Reisepass zu sehen. G E H T D A S B I S H I E R H I N ???

Meinen Rentenantrag kann ich ab Januar 2023 stellen. Mein Arbeitgeber wird dann angeschrieben und soll mein wahrscheinliches Gehalt
bis Juni 2023 nennen, damit die vorläufige Rentenhöhe errechnet werden kann. Da ich die Dienstpläne erstelle, könnte ich dies eigentlich
auch. Nun möchte ich nicht, dass mein Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt über meine Rente in Kenntnis gesetzt wird, auch wenn
keinerlei Nachteile zu erwarten sind. Spielregeln Rentenantrag: Bis 3 Monate nach möglichem Bezug erfolgt rückwirkend Zahlung.
Ab dem 4. Monat nach möglichem Bezug erfolgt keine rückwirkende Zahlung. Somit stelle ich den Antrag erst im September 2023.
Zu diesem Zeitpunkt liegt zudem die Gehaltshöhe bis Juni 2023 vor. Ob nun auch die bekannten Beiträge für Juli + August gleich mit
berücksichtigt werden, darüber wird gerade in Berlin nachgedacht.
Zudem habe ich noch einen Vorteil: Sollte ich bis August 2023 meinen Arbeitplatz verlieren, kann ich in die Arbeitslosigkeit gehen,
da ich noch keinen Rentenantrag gestellt habe. Ich hätte hinsichtlich meiner Selbständigkeit einen hohen Freibetrag, der zudem noch
sozialversicherungsfrei ist.
Frage: Wenn die Rente im Dezember rückwirkend ab Juli 2023 gezahlt wird, dann liege ich im Juli, August, Oktober-Dezember mit den
Beiträgen zur KV + PV knapp über der Beitragsbemessungsgrenze. Wer hat Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge?
Der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Oder keiner?

Czauderna
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 10.01.2023, 09:42

Hallo,
Frage: Wenn die Rente im Dezember rückwirkend ab Juli 2023 gezahlt wird, dann liege ich im Juli, August, Oktober-Dezember mit den
Beiträgen zur KV + PV knapp über der Beitragsbemessungsgrenze. Wer hat Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge?
Der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Oder keiner?


Rentenantragstellerbeiträge werden nur dann fällig, wenn auch ab dem Tag der Rentenantragstellung tatsächlich die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zum Zuge kommt - das kann durch eine Vorrangversicherung als Arbeitnehmer und/oder als hauptberuflich Selbständiger verhindert werden.
Rentenantragstellerbeiträge , die für Zeiten nach Rentenbeginn gezahlt wurden, werden an den Zahlungspflichtigen, also den/die Versicherten zurückgezahlt.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 11.01.2023, 03:30

"Rentenantragstellerbeiträge werden nur dann fällig, wenn auch ab dem Tag der Rentenantragstellung tatsächlich die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zum Zuge kommt - das kann durch eine Vorrangversicherung als Arbeitnehmer und/oder als hauptberuflich Selbständiger verhindert werden.
Rentenantragstellerbeiträge , die für Zeiten nach Rentenbeginn gezahlt wurden, werden an den Zahlungspflichtigen, also den/die Versicherten zurückgezahlt."

Auch dieses habe ich leider komplett nicht verstanden bzw. so:
Da ich als Arbeitnehmer pflichtversichert bin, werden von den Rentenzahlungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
So korrekt? Dann würde ja mein Gewinn aus der nebenberuflichen Selbständigkeit KV+PV-pflichtig. Richtig?
Bei google finde ich nichts.

Insbesondere das Wort Rentenantragsteller war mir bisher nicht bekannt. Nachdem ich dieses Wort nun gegoogelt habe, bin ich der Meinung, dass mich dieses Wort überhaupt nicht betrifft.
Ich bin durchgehend gesetzlich pflichtversichert. Ich erfülle die Voraussetzungen für den Bezug der Rente ab dem 1.7.2023. Den Rentenantrag erstelle ich aber erst nach diesem Datum.

Was nun?

Meine ursprüngliche Frage:

Juli, August, Oktober, November, Dezember 2023:

1.400,- Euro Rente + 4.000,- Euro Bruttolohn (September 2.000,- Euro Bruttolohn)

Ich gehe weiterhin davon aus, dass für 5.400,- Euro KV+PV gezahlt werden. Da dies über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird zuviel gezahlt.
Wie und von wem bekomme ich meinen Teil zurück? Wer bekommt den anderen Teil zurück? Die Rentenversicherung oder der Arbeitgeber?

Gruss
frank1

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 11.01.2023, 09:08

Frank1 hat geschrieben:"Rentenantragstellerbeiträge werden nur dann fällig, wenn auch ab dem Tag der Rentenantragstellung tatsächlich die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zum Zuge kommt - das kann durch eine Vorrangversicherung als Arbeitnehmer und/oder als hauptberuflich Selbständiger verhindert werden.
Rentenantragstellerbeiträge , die für Zeiten nach Rentenbeginn gezahlt wurden, werden an den Zahlungspflichtigen, also den/die Versicherten zurückgezahlt."

Auch dieses habe ich leider komplett nicht verstanden bzw. so:
Da ich als Arbeitnehmer pflichtversichert bin, werden von den Rentenzahlungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
So korrekt? Dann würde ja mein Gewinn aus der nebenberuflichen Selbständigkeit KV+PV-pflichtig. Richtig?
Bei google finde ich nichts.
Nein, so nicht korrekt - wenn nur die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer die Pflichtversicherung in der KVdR als Rentenantragsteller und/oder als Rentner verhindert, dann wird trotzdem von der Rentenversicherung Beiträge von der Rente einbehalten und an die Kasse abgeführt.
Einkünfte aus einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit neben der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer sind nicht beitragspflichtig
Insbesondere das Wort Rentenantragsteller war mir bisher nicht bekannt. Nachdem ich dieses Wort nun gegoogelt habe, bin ich der Meinung, dass mich dieses Wort überhaupt nicht betrifft.
Ich bin durchgehend gesetzlich pflichtversichert. Ich erfülle die Voraussetzungen für den Bezug der Rente ab dem 1.7.2023. Den Rentenantrag erstelle ich aber erst nach diesem Datum.
Jede/r, der eine Rente beantragt, ist bis zur Bewilligung dieser Rente ein Rentenantragsteller/in

Was nun?

Meine ursprüngliche Frage:

Juli, August, Oktober, November, Dezember 2023:

1.400,- Euro Rente + 4.000,- Euro Bruttolohn (September 2.000,- Euro Bruttolohn)

Ich gehe weiterhin davon aus, dass für 5.400,- Euro KV+PV gezahlt werden. Da dies über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird zuviel gezahlt.
Wie und von wem bekomme ich meinen Teil zurück? Wer bekommt den anderen Teil zurück? Die Rentenversicherung oder der Arbeitgeber?
Wenn bei dieser Konstellation die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, dann führen sowohl der Arbeitgeber als auch die Rentenversicherung entsprechend Beiträge ab - für die Rückzahlung der zuvielgezahlten Beiträge ist dann die Krankenkasse zuständig.

Gruss
frank1

gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 14.01.2023, 03:37

Weiterhin vielen Dank. Nun sind wir fast durch. Nur noch eine Frage:

"Einkünfte aus einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit neben der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer sind nicht beitragspflichtig"

Es hieß aber hier in diesem Forum an anderer Stelle und auch seitens meiner Krankenkasse, dass die nebenberufliche Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig wird, wenn auch noch Rentenzahlungen ins Spiel kommen. Habe ich da irgendwas falsch verstanden?

Gruss
frank1

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 14.01.2023, 12:31

Hallo,
ja, hast Du - wenn jemand z.B. als Rentner Pflichtversichert ist und nebenher auch noch selbständig arbeitet, dann ist dieses Arbeitseinkommen, nach Überschreiten der Freigrenze ( ggf. unter Berücksichtigung von Versorgungsbezügen) beitragspflichtig. Wenn der oder diejenige allerdings hauptberuflich selbständig ist, kommt die Pflichtversicherung als Rentner/in erst gar nicht zum Zuge.
Also, wer krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer ist und nebenberuflich Arbeitseinkommen erzielt, der muss für das Arbeitseinkommen keinen Krankenkassenbeitrag zahlen - wer als Rentner pflichtversichert ist, der muss ggf. Beiträge für sein Arbeitseinkommen zahlen.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 16.01.2023, 02:52

Der 1. Absatz betrifft mich nicht.

"Also, wer krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer ist und nebenberuflich Arbeitseinkommen erzielt, der muss für das Arbeitseinkommen keinen Krankenkassenbeitrag zahlen". = dies ist mein jetziger Status und mir bekannt.

Können wir uns darauf einigen?: (Status ab 1. Juli 2023, sowohl als Rentner als auch als Arbeitnehmer pflichtversichert) )
1.400,- Euro Rente + 3.200,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, davon 387,50 Euro KV+PV pflichtig
1.400,- Euro Rente + 3.600,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, diese aber nun KV+PV frei.
Durch die monatliche Auszahlung von 3 Urlaubstagen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987.50 Euro.

Gruß
frank1

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Czauderna » 16.01.2023, 10:33

Hallo,
Können wir uns darauf einigen?: (Status ab 1. Juli 2023, sowohl als Rentner als auch als Arbeitnehmer pflichtversichert) )
1.400,- Euro Rente + 3.200,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, davon 387,50 Euro KV+PV pflichtig
1.400,- Euro Rente + 3.600,- Euro Gehalt + 1.000,- Euro Gewinn aus der Selbständigkeit, diese aber nun KV+PV frei.
Durch die monatliche Auszahlung von 3 Urlaubstagen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987.50 Euro.


Nein, darauf können wir uns nicht einigen.
(Status ab 1. Juli 2023, sowohl als Rentner als auch als Arbeitnehmer pflichtversichert)
das geht nicht - entweder, man ist als Arbeitnehmer pflichtversichert oder als Rentner.
Ist man Arbeitnehmer, dann sind die nebenberuflich erzielten Arbeitseinkommen nicht beitragspflichtig - ist man Rentner Pflichtversichert, dann sind diese Arbeitseinkommen, unter Berücksichtigung der Freigrenzen beitragspflichtig.
Dein Versichertenstatus ab 01.07.2023 ist maßgebend.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 17.01.2023, 02:58

"das geht nicht - entweder, man ist als Arbeitnehmer pflichtversichert oder als Rentner."
Ich bin ab 1.7.2023 Rentner + unselbständiger Arbeitnehmer. Bei beiden Einkommen muss ich die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Damit bin ich in meinen Augen bei beiden Einkommen pflichtversichert. Wieso ist dies nicht so?
Was für einen Versichertenstatus habe ich denn ab dem 1.7.2023? Wer entscheidet dies? Kann ich diesen irgendwie ändern, sofern er mir nicht gefällt?

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 17.01.2023, 04:32

PS: Ich denke mal, dass ich ab dem 1.7.2023 weiterhin einen Status als Arbeitnehmer habe, denn die Rente wird wohl erst im Dezember 2023 rückwirkend gezahlt. Kann ein Status auch nachträglich geändert werden?

GS
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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon GS » 17.01.2023, 07:45

Hallo Frank1,

hierzu
Kann ein Status auch nachträglich geändert werden?
wird gelten:
Wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird, dann wird auch der Status rückwirkend geändert. D. h. ein Teil dieser rückwirkenden Rente wird um den Teil gekürzt, der sich aus der nachträglichen Beitragspflicht des Arbeitseinkommens errechnet

Oder - vllt. wird es dann klarer:
Wer die Auster schlürft, muss auch die Kröte schlucken.

Gruß
von GS

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Re: Rente + Gehalt + Gewinn

Beitragvon Frank1 » 17.01.2023, 20:41

Boah. Wird immer komplizierter. Ich gehe mal davon aus, dass mit Arbeitseinkommen der Gewinn aus der Selbständigkeit gemeint ist.

Nochmals ab 1. Juli 2023:
1.400,- Euro Rente * 3.600,- Euro Gehalt * 1.000,- Euro Gewinn Selbständigkeit
Meine Idee war diese, dass mit den Abzügen aus der Rente und dem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist und der Gewinn
aus der Selbständigkeit somit KV+PV-frei ist.
So wie ich den vorherigen Beitrag verstehe, hat ein Abzug von KV+PV vom Gewinn der Selbständigkeit vorrang vor einem Abzug aus der Rente.
Habe ich dies richtig verstanden?
Was soll mir denn von der Rente gekürzt werden?


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