Kündigungsrecht
Verfasst: 10.01.2023, 08:57
Hallo!
in einem anderen Unterforum habe ich mein Problem schon mal angedeutet.
Ich bin schon immer in der gkv DAK gewesen und zuletzt dort bis zum 31.12.22 als angestellte pflichtversichert.
Ich bin nach meiner Kündigung davon ausgegangen, dass ich eine Übergangs Frist von zwei Wochen habe und mich dann entschieden muss wie es weiter geht. Ich habe da offensichtlich was durcheinander gebracht. Am 15.1.23 werde ich verbeamtet auf Widerruf und habe die mühselige Entscheidungsfindung ob gkv oder pkv und wenn ja welche, massiv unterschätzt.
Nun zum Problem: die dak sagte mir im Dezember einen recht günstigen Beitrag (280,-) zu dem ich mich als freiwillig versichere inkl der Kinder weiter versichern könne. Grundlage war das Gehalt, was ich ab 15.1.23 als Beamtin verdiene.
Jetzt rief mich aber noch mal jemand von der dak an und sagte, dass ich mich für die Zeit der zwei Wochen (vom 1.1.-15.1.23) noch freilwillig versichern lassen muss und das da dann das Einkommen meines Mannes herangezogen werden muss.
Nachdem ich mich in das Thema eingelesen habe, ist es doch auch so, dass die Krankenkasse das auch über den 15.1.23 hinaus tun kann, da ich mit 1400,- Gehalt im Referendariat zu wenig verdiene. Habe ich das richtig verstanden?
Ich bin wie gesagt auch davon ausgegangen, dass ich noch bis Ende des Monats Zeit habe die gkv zu kündigen. Da sagte mir aber jeder was anderes. Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus, wenn ich bis 31.12 pflichtversichert war und erst zum 15.1. einen neuen Job (Beamtin) beginne? Wann endet sie dann?
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße
in einem anderen Unterforum habe ich mein Problem schon mal angedeutet.
Ich bin schon immer in der gkv DAK gewesen und zuletzt dort bis zum 31.12.22 als angestellte pflichtversichert.
Ich bin nach meiner Kündigung davon ausgegangen, dass ich eine Übergangs Frist von zwei Wochen habe und mich dann entschieden muss wie es weiter geht. Ich habe da offensichtlich was durcheinander gebracht. Am 15.1.23 werde ich verbeamtet auf Widerruf und habe die mühselige Entscheidungsfindung ob gkv oder pkv und wenn ja welche, massiv unterschätzt.
Nun zum Problem: die dak sagte mir im Dezember einen recht günstigen Beitrag (280,-) zu dem ich mich als freiwillig versichere inkl der Kinder weiter versichern könne. Grundlage war das Gehalt, was ich ab 15.1.23 als Beamtin verdiene.
Jetzt rief mich aber noch mal jemand von der dak an und sagte, dass ich mich für die Zeit der zwei Wochen (vom 1.1.-15.1.23) noch freilwillig versichern lassen muss und das da dann das Einkommen meines Mannes herangezogen werden muss.
Nachdem ich mich in das Thema eingelesen habe, ist es doch auch so, dass die Krankenkasse das auch über den 15.1.23 hinaus tun kann, da ich mit 1400,- Gehalt im Referendariat zu wenig verdiene. Habe ich das richtig verstanden?
Ich bin wie gesagt auch davon ausgegangen, dass ich noch bis Ende des Monats Zeit habe die gkv zu kündigen. Da sagte mir aber jeder was anderes. Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus, wenn ich bis 31.12 pflichtversichert war und erst zum 15.1. einen neuen Job (Beamtin) beginne? Wann endet sie dann?
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße