Weiß jemand, ob es möglich ist Jahre nach Kündigung eine Anwartschaft in der gesetzlichen Versicherung zu bekommen?
Ich wohne im EU-Ausland und bin nicht mehr in D gemeldet.
Anwartschaft gesetzliche Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Anwartschaft gesetzliche Krankenversicherung
Wenn es um die allgemeine Versicherungsfähigkeit geht, ist dann meiner Kenntnis nach die pauschale Aussage, dass bei einer Rückkehr nach Deutschland auch für Rückkehrer*innen eine Versicherungspflicht besteht. Dabei ist es zur Erfüllung dieser Versicherungspflicht "egal", ob diese in einer pflicht-, freiwilligen oder privaten Krankenversicherung erfolgt. Wenn man vorher gesetzlich krankenversichert, kann man in der Regel wieder bei der damaligen GKV einen Versicherungsschutz beantragen, war man hingegen vorher privat versichert dann natürlich in der PKV Versicherung.
Meinem Wissensstand nach, bringt nach derzeitigem Sachstand eine Anwartschaft, aufgrund der seit 2007 bestehenden Pflicht zur Krankenversicherung, vor allem nur noch den Vorteil, dass die Zeiten in der Anwartschaft als Vorversicherungszeiten zählen. Dies kann dann ggf. ausschlaggebend sein für die Voraussetzungen um in die Krankenversicherung der Renter*innen aufgenommen zu werden sowie die Pflegeversicherung.
Ein nachträglicher Abschluss ist meines Wissens nach nicht vorgesehen, man hätte es vor der Ausreise bzw. dem Zeitpunkt an dem die bisherige Krankenversicherung beendet hätte beantragen müssen.
Keine Gewähr für alle Angaben, ich bin nur ein Laie. Was man aber immer machen kann ist: Kontakt mit seiner damaligen Krankenversicherung aufnehmen und hier um entsprechende Auskünfte erbitten. Diese sind dann in der Regel auch handfester als meine Aussagen hier.
Meinem Wissensstand nach, bringt nach derzeitigem Sachstand eine Anwartschaft, aufgrund der seit 2007 bestehenden Pflicht zur Krankenversicherung, vor allem nur noch den Vorteil, dass die Zeiten in der Anwartschaft als Vorversicherungszeiten zählen. Dies kann dann ggf. ausschlaggebend sein für die Voraussetzungen um in die Krankenversicherung der Renter*innen aufgenommen zu werden sowie die Pflegeversicherung.
Ein nachträglicher Abschluss ist meines Wissens nach nicht vorgesehen, man hätte es vor der Ausreise bzw. dem Zeitpunkt an dem die bisherige Krankenversicherung beendet hätte beantragen müssen.
Keine Gewähr für alle Angaben, ich bin nur ein Laie. Was man aber immer machen kann ist: Kontakt mit seiner damaligen Krankenversicherung aufnehmen und hier um entsprechende Auskünfte erbitten. Diese sind dann in der Regel auch handfester als meine Aussagen hier.
Re: Anwartschaft gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
da kann ich dem Laien, mit seinem wirklich umfangreichen Wissen, nur zustimmen.
Gruss
Czauderna
da kann ich dem Laien, mit seinem wirklich umfangreichen Wissen, nur zustimmen.
Gruss
Czauderna
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