Rentenantrag R0100 + Vordruck R0810

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Rentenantrag R0100 + Vordruck R0810

Beitragvon Frank1 » 23.01.2023, 01:18

Eine verspätete Weihnachtsüberraschung gab's bei mir am Wochenende.

Bis zur Abgabe meines Rentenantrags dauert es zwar noch einige Monate, aber just for fun habe ich am Wochenende den Antrag heruntergeladen und schon mal ausgefüllt. Die Überraschung war der Hinweis auf den Vordruck R0810 - "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)".
Und nun komme ich mir doch irgendwie verarscht vor. Vor einigen Jahren habe ich in mühevoller Kleinarbeit mein Rentenversicherungskonto geklärt.
Über mehrere Wochen unzählige Telefonate und Schriftverkehr mit den jeweiligen Krankenkassen, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung
geführt. Em Ende war es erfolgreich. Was mich nun ärgert: Das ich weder von der Rentenversicherung noch von einer Krankenkasse einen Hinweis zum Vordruck R0810 erhalten habe. Ich war doch mit den Krankenkassen in Kontakt. Ein optimaler Zeitpunkt also um die Daten für den Vordruck R0810 gleich anzufordern. Ich stelle den Rentenantrag im September 2023. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt den Rentenantrag zum ersten Mal gesehen, hätte ich hinsichtlich des Vordruck R0810 doch Probleme bekommen.
Eigentlich fehlt mir nur ein Datum: Der fließende Übergang von der DAK zur Barmer. War irgendwann zwischen ende der 80er und anfang der 90er Jahre.
Kann man in den Vordruck schreiben: 1976 - 2023 * nur gesetzlich versichert ? Werde aber gleich mal die Barmer anschreiben.
Der Vordruck R0810 würde beim Rentenantrag an meine aktuelle Krankenversicherung (eine BKK) gehen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Vordruck R0810 üblicherweise, wenn nur 3 gesetzliche KV aufgeführt sind?
Ist es üblich (zumindest von denen, denen der Vordruck bekannt war), diesen Vordruck R0810 schon vorab zur BKK zu schicken, damit dieser bei Rentenantragstellung umgehend bearbeitet bzw. bestätigt werden kann?

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Re: Rentenantrag R0100 + Vordruck R0810

Beitragvon Czauderna » 23.01.2023, 10:21

Hallo,
na, ganz so schlimm ist das nun auch wieder nicht. Wenn dein Konto bei der Rentenversicherung geklärt ist, dann ist dort auch festgehalten, welche Krankenkasse für welche Zeiträume Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gemeldet hat.
Ohne dass ich mir jetzt diesen R0810 gesucht und angesehen habe, meine ich schon, dass es da um die Frage der Vorversicherung geht.
Ich denke aber auch. Dass deine Krankenkasse dir bestimmt die notwendigen Angaben liefert - ob sie das allerdings umgehend macht, wenn dein Antrag ohnehin erst im September erfolgt, das kann ich allerdings nicht sagen.
Gruss
Czauderna


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