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Unterhalt und Sozialversicherung

Verfasst: 30.01.2023, 14:34
von steffi2
Hallo,

ich habe eine Frage, die wohl sehr tricky ist, jedenfalls finde ich dazu nichts.
Ich werde in ca. 8 Monaten geschieden sein und nachehelichen Unterhalt beziehen.
Ich bin darüber hinaus berufstätig und darüber auch weiterhin gesetzlich, unterhalb der Bemessungsgrenzen, sozialversichert.
Der Betrag des Unterhalts dient dem Ausgleich unserer Einkommen und ist dann (kein realsplitting) bereits von meinem baldigen Ex versteuert und auch sozialversicherungspflichtig gewesen.
Es geht also nach allen Abgaben von seinem netto ab. Dem Finanzamt gegenüber ist hier daher keine Meldung mehr zu machen.

Hier die Frage:
Muss ich den Unterhalt noch irgendwo melden?
Ist dieser Unterhalt sozialversicherungspflichtig (und somit würden auf den Betrag 2 x sozialabgaben getätigt, was eigentlich nicht sein kann).

Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Alle Hinweise die ich bisher bekam, beziehen sich darauf, dass der Unterhalt die alleinige Einkommensquelle ist und der/die Empfänger/in sich daher freiwillig gesetzlich oder privat versichern muss, da er sonst nicht versichert wäre.

Danke
Eure Steffi