Wechsel PKV zu GKV bei Einkünften aus Gewerbe
Verfasst: 26.02.2023, 19:16
Hallo zusammen,
ich verfolge schon eine Weile die wirklich sehr interessanten Beiträge in diesem Forum. Leider habe ich bis dato aber keine, auf meine Situation wirklich passende Antwort gefunden.
Zu meiner Ausgangslage:
Ich bin seit über 20 Jahren hauptberuflich selbstständig und PKV versichert, 53 Jahre alt und werde im Mai diesen Jahres 54.
Nach gründlicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen, dieses Jahr den Wechsel in die GKV anzugehen. Dazu möchte ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen.
Das Arbeitsverhältnis als Angestellter soll Hauptberuflich ausgeübt werden und das Gewerbe nebenberuflich weitergeführt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit wird 30 Stunden betragen bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2200.- Euro. Die Anstellung erfolgt unbefristet. Umgesetzt werden soll das Ganze ab 01.08.2023.
Folgende Einnahmen sind vorhanden bzw. werden voraussichtlich anfallen:
Einkünfte 2021 aus Gewerbebetrieb ca. 32000.- Euro, zu versteuerndes Einkommen ca. 21000.- Euro.
Einkünfte 2022 aus Gewerbebetrieb ca. 35000.- Euro (Bescheid liegt noch nicht vor)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vom 01.01.2023 bis 31.07.2023 voraussichtlich ca. 7000.- Euro
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vom 01.08.2023 bis 31.12.2023 voraussichtlich ca. 5000.- Euro, Zeitaufwand ca. 8 – 10 Std./Woche
Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis ab 01.08.2023 ca. 2200.- Euro (Brutto), 30 Std./Woche
Nun zu meinen Fragen:
1.)Welcher Betrag aus dem Einkommenssteuerbescheid ist für die GKV relevant (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder das zu versteuernde Einkommen)?
2.)Gilt bei den oben geschilderten Verhältnissen das Angestelltenverhältnis bereits als Hauptberuflich, oder müssen die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit noch weiter reduziert werden?
Wie viel darf ich mit meinem Gewerbe maximal verdienen, wenn das Angestelltenverhältnis als Hauptberuflich eingestuft werden soll?
Welcher Zeitraum wird für die Einstufung betrachtet (das ganze Kalenderjahr oder nur die Zeit ab Aufnahme des Angestelltenverhältnisses)?
Wird eine BWA des Steuerberaters akzeptiert um nachzuweisen, welche Einnahmen in welchem Monat erzielt wurden?
Sorry für den langen Text und schon mal im Voraus vielen Dank!
ich verfolge schon eine Weile die wirklich sehr interessanten Beiträge in diesem Forum. Leider habe ich bis dato aber keine, auf meine Situation wirklich passende Antwort gefunden.
Zu meiner Ausgangslage:
Ich bin seit über 20 Jahren hauptberuflich selbstständig und PKV versichert, 53 Jahre alt und werde im Mai diesen Jahres 54.
Nach gründlicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen, dieses Jahr den Wechsel in die GKV anzugehen. Dazu möchte ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen.
Das Arbeitsverhältnis als Angestellter soll Hauptberuflich ausgeübt werden und das Gewerbe nebenberuflich weitergeführt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit wird 30 Stunden betragen bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2200.- Euro. Die Anstellung erfolgt unbefristet. Umgesetzt werden soll das Ganze ab 01.08.2023.
Folgende Einnahmen sind vorhanden bzw. werden voraussichtlich anfallen:
Einkünfte 2021 aus Gewerbebetrieb ca. 32000.- Euro, zu versteuerndes Einkommen ca. 21000.- Euro.
Einkünfte 2022 aus Gewerbebetrieb ca. 35000.- Euro (Bescheid liegt noch nicht vor)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vom 01.01.2023 bis 31.07.2023 voraussichtlich ca. 7000.- Euro
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vom 01.08.2023 bis 31.12.2023 voraussichtlich ca. 5000.- Euro, Zeitaufwand ca. 8 – 10 Std./Woche
Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis ab 01.08.2023 ca. 2200.- Euro (Brutto), 30 Std./Woche
Nun zu meinen Fragen:
1.)Welcher Betrag aus dem Einkommenssteuerbescheid ist für die GKV relevant (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder das zu versteuernde Einkommen)?
2.)Gilt bei den oben geschilderten Verhältnissen das Angestelltenverhältnis bereits als Hauptberuflich, oder müssen die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit noch weiter reduziert werden?
Wie viel darf ich mit meinem Gewerbe maximal verdienen, wenn das Angestelltenverhältnis als Hauptberuflich eingestuft werden soll?
Welcher Zeitraum wird für die Einstufung betrachtet (das ganze Kalenderjahr oder nur die Zeit ab Aufnahme des Angestelltenverhältnisses)?
Wird eine BWA des Steuerberaters akzeptiert um nachzuweisen, welche Einnahmen in welchem Monat erzielt wurden?
Sorry für den langen Text und schon mal im Voraus vielen Dank!