Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Oskar
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2023, 19:30

Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Oskar » 06.03.2023, 20:08

Hallo, ich bin neu hier und habe leider nach etlichem Lesestoff in diesem Forum noch keine Antwort auf meine folgende Frage gefunden.

Meine Frau hat in 02/2017 von Ihrem Arbeitgeber eine einmalige Überschussbeteiligung in Höhe von 6T€ erhalten, die sich aus den Abschluss einer Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Vergangenheit ergeben hat. Beiträge zur GKV wurden damals nicht abgeführt.
Zum 01.03.2023 hat meine Frau das wohlverdiente Rentnerdasein erreicht. Die Krankenversicherung für Rentner (die gleiche Versicherung wie zu Berufszeiten) fordert nun für eine "kapitalisierte Betriebsrente" (6 T€) Beiträge zur Krankenversicherung nach folgendem Schema:
Berechnet wird nach der 10 Jahres-Aufteilung. Die Zeit von 02/2017 bis 28.02.2023 bleibt beitragsfrei. Bis zum 28.02.2027 - Zahlungsende - sind dann auf Basis der 6 T€ und 120 Monaten die Beiträge errechnet worden.

Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand antworten könnte, ob diese Vorgehensweise der Krankenversicherung korrekt ist.
Vielen Dank im voraus

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon GS » 06.03.2023, 22:41

Hallo Oscar,
ist da keine Kommastelle verrutscht?

6k auf 120 Monate verteilt, ergibt 50 €/Monat. Falls es nicht noch weitere vergleichbare Einkünfte gibt, fallen die 50 € unter den Freibetrag/die Freigrenze von derzeit 169,75 €.

Berechnet wird nach der 10 Jahres-Aufteilung. Die Zeit von 02/2017 bis 28.02.2023 bleibt beitragsfrei. Bis zum 28.02.2027 - Zahlungsende - sind dann auf Basis der 6 T€ und 120 Monaten die Beiträge errechnet worden.
Was wurde denn da berechnet? Warum gibst du das nicht hier an?

Viel kann es nicht sein, denn es gilt "50 < 169,75." Und selbst wenn "50 + x > 169,75" ist es immer noch nicht viel.

Wieviel?

Gruß
von GS

Oskar
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2023, 19:30

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Oskar » 07.03.2023, 12:47

Hallo GS,
vielen Dank für Deine Antwort. Folgende Zusatzinfos habe ich dann wohl vergessen:
Es liegt kein Verrutschen der Kommastelle vor.
Der monatliche Freibetrag in Höhe von 169,75 € ist durch eine Betriebsrente (durch den Arbeiteber) komplett aufgebraucht.
Der monatliche Bemessungsbetrag für die ca. 6k beträgt 55,18 € und der monatliche Beitrag beträgt für die KV 9,94 €. Zusätzlich PV.
Für mich sind diese 9,94 €/Monat bis 2027 schon viel, da diese von der Rente zu begleichen sind.

Meine eigentliche Fragestellung sollte lauten: Ist es korrekt, das die Krankenkasse für die in 01/2017 ausgezahlten 6k mit Rentenbeginn 03/2023 Krankenversicherungsbeiträge verlangt? Falls Du Bezugsquellen hast, wäre das super.

Gruß
Oskar

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Czauderna » 07.03.2023, 13:18

Hallo und willkommen im Forum,
wenn es sich bei den 6.000 € tatsächlich um eine "kapitalisierte Betriebsrente" handelt, dann ist die Beitragsforderung der Krankenkasse und die Verteilung auf 120 Kalendermonate gerechtfertigt. Der Knackpunkt liegt eben in der Bezeichnung "kapitalisierte Betriebsrente".
Die müsste doch aus den vorliegenden Unterlagen als Begründung hervorgehen - was genau wurde da kapitalisiert und was wäre, wenn es zu keiner Kapitalisierung gekommen wäre - eine monatliche Zahlung eines Versorgungsbezugs?
Grundsätzlich gilt, wenn ein Arbeitgeber an Versorgungsbezügen beteiligt waren, dann sind diese auch beitragspflichtig - zumal schon bei der Zahlung der 6000,00 € fest stand, dass es sich nicht um beitragspflichtiges "Arbeitsentgelt" handelte.
Mein Rat - die Unterlagen nochmals studieren und die Krankenkasse dazu kontaktieren - die muss ihre Forderung ja auch begründen können und meist erfolgt dies durch eine Meldung der Zahlstelle (Arbeitgebers), die bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung, also 2017 erfolgt sein musste.
Gruss
Czauderna

Oskar
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2023, 19:30

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Oskar » 07.03.2023, 15:31

Hallo und vielen Dank für die Info,
der Begriff "kapitalisierte Betriebsrente" kommt von der KV. Bei meinem ersten Anruf bei der KV sehr unhöfliche Antworten und wenig Infos erhalten.
Werde mich an den ehemaligen Arbeitgeber meiner Frau wenden, um zu erfahren, wie der AG den Betrag bei der KV tituliert hat.
Zeitgleich noch mal Uraltordner durchforsten.

Gruß
Oskar

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon GS » 07.03.2023, 18:49

Hallo Oscar,

kann es nicht sein, dass in den 9,94 € Monatsbeitrag der Pflegekassenbeitrag schon inklusive ist?

Und falls nicht : 9,94 von 55,18, das ergäben immerhin satte 18,0 % allein für die KV. Zukunftsmusik, aber doch nicht 2023.

Gruß
von GS

Oskar
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2023, 19:30

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Oskar » 09.03.2023, 21:36

Hallo GS, super aufgepasst!!
Im Bescheid sind etliche Beträge doppelt und dreifach für die gleichen Zeiträume aufgeführt.
Ich habe mich einfach um 1,00 € verrechnet.
Jetzt aber richtig: 55,18 € ist die Basis: KV Beitrag 14,6 % = 8,06€ - Zusatzbeitrag KV 1,6% = 0,88 € - PV 3,05 % = 1,68 €

Leider konnte ich den AG von meiner Frau bisher nicht erreichen. Ich dernke, das auch nur dieser klären kann, welchen Text er an die Krankenversicherung in 2017 gemeldet hat.
Danke noch mal.

VG
Oskar

Oskar
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2023, 19:30

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Oskar » 13.03.2023, 19:32

Hallo,
ich habe zwischenzeitlich folgende Info vom Arbeitgeber meiner Frau erhalten:
Die in 2017 an meine Frau ausgezahlten 6.000 € sind die Überschussanteile aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung , die Ihr Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für Sie in der Vergangenheit abgeschlossen hatte. In 2017 erfolgte über diese Zahlung eine Meldung an die Krankenkasse. Mit welchem Text die Meldung an die Krankenkasse erfolgte, ist nicht mehr nachvollziehbar, da solche Vorgänge automatisiert sind.
Vielleicht kann sich noch jemand aus dem Forum melden, ob es richtig ist, dass eine solche Auszahlung von 2017 bis 02/2023 nicht der KV/PV unterliegt und direkt mit Rentenbeginn 03/2023 gemäß der 10 Jahresregelung (Beginn 2017) Beiträge zur KV/PV verlangt werden.
Danke im voraus.

VG
Oskar

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon GS » 13.03.2023, 22:28

Hallo Oskar,
dazu
Oskar schreibt:
Vielleicht kann sich noch jemand aus dem Forum melden, ob es richtig ist, dass eine solche Auszahlung von 2017 bis 02/2023 nicht der KV/PV unterliegt und direkt mit Rentenbeginn 03/2023 gemäß der 10 Jahresregelung (Beginn 2017) Beiträge zur KV/PV verlangt werden.
eine Frage: War deine Frau bei Zahlung der 6.000 € und bis zum Rentenbeginn nicht pflicht- sondern freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin gewesen?

Wenn ja, erklärte sich das daraus, dass sie schon aus dem Gehalt Höchstbeitrag* zahlt und die bAV in der fraglichen Zeit schon allein deshalb beitragsfrei zu bleiben hat.

Ab Rentenbeginn, wo die Haupteinnahme - Rente statt Gehalt - ins Rutschen kommt, rutscht auch die bAV in die Beitragspflicht hinein.

Gruß
von GS

* Ja klar, seit 2003 kann man auch Höchstbeitrag zahlen müssen und ist trotzdem noch pflichtversichert (BBG < JAEG)

Fried
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 36
Registriert: 24.06.2022, 07:26

Re: Nachträgliche Beiträge zur GKV für eine kapitalisierte Betriebsrente

Beitragvon Fried » 14.03.2023, 07:21

Hallo Oskar,

im Normalfall schickt die Krankenkasse bei Auszahlung der Kapitalabfindung (Versorgungsbezug) ein Schreiben raus. Frag doch mal nach einer Kopie, vielleicht ist es 2017 nicht bei deiner Frau angekommen. Darin steht in der Regel dann etwas wie:

Die Zahlstelle xy hat uns mitgeteilt, dass Ihnen im Monat mm/yyyy eine Kapitalabfindung (Versorgungsbezug) ausgezahlt wurde. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate (vgl. § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Die Frist verläuft vom tt.mm.yyyy bis zum tt.mm.yyyy. Die für den Versorgungsbezug zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen Ihrer Versorgungsbezüge und ggf. vorhandenes Arbeitseinkommen insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen (vgl. § 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Die monatliche Bezugsgröße beträgt derzeit xxx,xx Euro. Der Versorgungsbezug beträgt (6.000,00 Euro / 120 Monate =) 50,00 Euro und unterschreitet daher die gültige Freigrenze. Derzeit sind folglich keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Versorgungsbezug zu entrichten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich etwas an Ihren Einkommensverhältnissen ändert, insbesondere, wenn Sie einen weiteren Versorgungsbezug oder Arbeitseinkommen erhalten.

Durch den Hinzutritt der Betriebsrente ist dann vermutlich die Kapitalabfindung beitragspflichtig geworden, da die Freigrenze überschritten wurde.

Viele Grüße
Fried


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste