Hallo zusammen,
Ich bin 39 Jahre alt hauptberuflich selbstständig und seit 10/2020 in der PKV. Nun plane ich meine Rückführung in die GKV. Ich bin das Netz rauf und runter, die Hürden und Möglichkeiten sind mir bekannt. Ich habe jedoch zu folgender Frage nichts konkretes gefunden.
Ich habe gemeinsam mit meinem Partner eine GmbH. Wir sind Gesellschafter und zugleich angestellte Geschäftsführer und zu 50/50 gleich beteiligt.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich auf 1% verzichten soll und mich nur noch als Geschäftsführer anstellen lasse? Wenn die Rückführung vollzogen ist gehe ich wieder auf 50%. Die Verträge müssten beim Notar jeweils angepasst werden denke ich.
Ist dieses Vorgehen aber grundsätzlich denkbar?
Vielen Dank fürs Feedback.
Wechsel PKV in GKV GmbH
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel PKV in GKV GmbH
Hallo und willkommen im Forum
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - der kann auch bei weniger als 50% Stimmanteilen trotzdem hauptberuflich selbständig sein, z.B. Sperrminorität. Er/Sie muss auch weisungsgebunden sein und es muss ein entsprechender Arbeitsvertrag mit der GmbH vorliegen.
Auch wenn er die tragende Säule einer GmbH ist, was z.B. oft bei Familien-GmbH`s vorliegt, dann kann er trotz weniger Stimmanteilen hauptberuflich Selbständig sein.
Also, lange Rede, kurzer Sinn - man sollte sich vorher ausführlich von einer GKV Kasse beraten lassen, ehe man ggf. später Schiffbruch erleidet.
Meiner Meinung nach am einfachsten wäre, auf den Geschäftsführerposten ganz zu verzichten und als normaler Arbeitnehmer bei der GmbH. angestellt zu sein. Die Frage ist auch, ob man sich an seine alte Kasse wenden sollte, denn die hat doch bestimmt in 2020 versucht den Übertritt in die PKV zu verhindern.
gruss
Czauderna
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - der kann auch bei weniger als 50% Stimmanteilen trotzdem hauptberuflich selbständig sein, z.B. Sperrminorität. Er/Sie muss auch weisungsgebunden sein und es muss ein entsprechender Arbeitsvertrag mit der GmbH vorliegen.
Auch wenn er die tragende Säule einer GmbH ist, was z.B. oft bei Familien-GmbH`s vorliegt, dann kann er trotz weniger Stimmanteilen hauptberuflich Selbständig sein.
Also, lange Rede, kurzer Sinn - man sollte sich vorher ausführlich von einer GKV Kasse beraten lassen, ehe man ggf. später Schiffbruch erleidet.
Meiner Meinung nach am einfachsten wäre, auf den Geschäftsführerposten ganz zu verzichten und als normaler Arbeitnehmer bei der GmbH. angestellt zu sein. Die Frage ist auch, ob man sich an seine alte Kasse wenden sollte, denn die hat doch bestimmt in 2020 versucht den Übertritt in die PKV zu verhindern.
gruss
Czauderna
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- Registriert: 08.03.2023, 20:00
Re: Wechsel PKV in GKV GmbH
Guten Morgen,
super. Vielen Dank für die ersten Infos.
Die Details gilt es dann zu klären. Wenn ich einen normalen Anstellungsvertag als Geschäftsführer habe und ich nicht mehr im HR auftauche und wir den Notarvertrag entsprechend ändern mit entsprechender Abgabe der Anteile, bin ich doch auch nicht mehr selbstständig.
Viel Wichtiger ist auch wie die GKV prüft. Lässt die das so durchgehen, oder geht Sie davon aus, dass hier eine neue Situation nur zum "Schein" vorliegt nur um aus der PKV zu kommen -> was ja grundsätzlich richtig ist . Aber vielleicht ist dieser Vorgang dennoch rechtssicher und die Kasse kann nichts dagegen unternehmen. Denn faktisch wird sich meine Arbeit nicht ändern, sondern nur auf dem Papier. Sobald ich zurück in der GKV bin, werde ich auch wieder als Gesellschafter und Geschäftsführer zurückkehren.
Ich habe es bei meiner alten GKV schon versucht, jedoch bis jetzt ohne Erfolg.
super. Vielen Dank für die ersten Infos.
Die Details gilt es dann zu klären. Wenn ich einen normalen Anstellungsvertag als Geschäftsführer habe und ich nicht mehr im HR auftauche und wir den Notarvertrag entsprechend ändern mit entsprechender Abgabe der Anteile, bin ich doch auch nicht mehr selbstständig.
Viel Wichtiger ist auch wie die GKV prüft. Lässt die das so durchgehen, oder geht Sie davon aus, dass hier eine neue Situation nur zum "Schein" vorliegt nur um aus der PKV zu kommen -> was ja grundsätzlich richtig ist . Aber vielleicht ist dieser Vorgang dennoch rechtssicher und die Kasse kann nichts dagegen unternehmen. Denn faktisch wird sich meine Arbeit nicht ändern, sondern nur auf dem Papier. Sobald ich zurück in der GKV bin, werde ich auch wieder als Gesellschafter und Geschäftsführer zurückkehren.
Ich habe es bei meiner alten GKV schon versucht, jedoch bis jetzt ohne Erfolg.
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