Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

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Dulli69
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Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Dulli69 » 09.03.2023, 16:54

Hallo zusammen,

mein Kind geht noch zur Schule und ist bei mir in der GKV familienversichert.
Es hat keine regelmäßigen Einkünfte jedoch bekommt es
- unregelmäßige Dividendenausschüttungen
- 1 x im Jahr Gehalt durch einen Ferienjob
- am Jahresende Zinsen.
Bisher war das kein Problem, da nach Abzug des Arbeitnehmerpauschalbetrages von 1200€ als Werbungskosten und 801€ Sparerfreibetrages, die monatlichen Durchschnittseinkünfte unter der bisherigen Grenze von monatl. 470€ lagen. Auch hat er nur 3 x die monatlichen Verdienstgrenze von 470€ überschritten.

Für 2023 gibt es nun eine überraschende Sonderdividende seines Aktienpaketes, was dazu führen wird, daß sein monatl. Durchschnittsverdienst die jetzt gültige Grenze pro Monat überschreiten würde. Er wird weiterhin auch dieses Jahr 2-3 x die monatliche Verdienstgrenze von 485€ überschreiten.

Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Auswirkungen auf die Familienversicherung haben wird. Es wird ja immer davon gesprochen, daß die regelmäßigen Einkünfte nicht zu hoch sein dürfen. Eine oder mehrere Dividendenzahlungen gehören doch nicht dazu, insbesonders wenn es sich um eine einmalige Sonderdividende handelt, oder? Wie seht ihr das?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung

Czauderna
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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 09.03.2023, 17:55

Hallo und willkommen im Forum
sicher wird einer unserer aktiven Experten sich dazu noch zu Wort melden - ich kann nur anmerken, dass Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden zu den anrechnungsfähigen Einkünften gehören und wenn durch deren Höhe die entsprechend gelten Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden, kein Anspruch mehr auf Familienversicherung besteht. Dazu ein erklärender Artikel - https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html
Es könnte also auch sein, dass die Familienversicherung weiter Bestand hat bei dem geschilderten Sachverhalt - eine verbindliche Beantwortung kann eigentlich nur die Krankenkasse vornehmen, aber warten wir mal die Experten ab.
Gruss
Czauderna

Dulli69
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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Dulli69 » 16.04.2023, 10:43

Hallo Forumsteilnehmer und Experten,

hat niemend eine Idee?

Was würde denn passieren, wenn tatsächlich die Einkommensgrenzen überschritten würden und ich die Einkünfte der Krankenkasse nicht melden würde, weil sie meines Erachtens keine regelmäßigen Einkünfte sind?
Oder anders gefragt, wie prüft die Krankenkasse die Angaben zu Einkünften eines Kindes?

Viele Grüsse
Dulli69

Czauderna
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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 16.04.2023, 10:59

Hallo,
du hast es richtig erfasst, es geht um regelmäßig Einnahmen und da zählt der "Ferienjob" nicht dazu. Aber Kapitalerträge werden auf die Kalendermonate verteilt und dann liegt ein regelmäßiger Bezug vor.

Was würde denn passieren, wenn tatsächlich die Einkommensgrenzen überschritten würden und ich die Einkünfte der Krankenkasse nicht melden würde, weil sie meines Erachtens keine regelmäßigen Einkünfte sind?
Oder anders gefragt, wie prüft die Krankenkasse die Angaben zu Einkünften eines Kindes?


Die Familienversicherung wird durch die Krankenkassen in regelmäßigen Abständen ( 1-mal im Jahr oder alle zwei Jahre) geprüft, in dem der/die Hauptversicherte einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen und unterschreiben muss. Wenn nun auf diesem Fragebogen notwendige Angaben zum Einkommen (egal welcher Art und in welche Höhe) vorsätzlich nicht gemacht werden, dann passiert (erst einmal) nichts - woher soll die Kasse sonst erfahren, dass ein Kind über ein Einkommen verfügt.
Wenn es aber dann irgendwann mal bekannt wird, und ich hatte schon solche Fälle in der Praxis, dann wird es übel und ggf. auch teuer, denn dann geht es um grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz und dann geht es u.U. nicht nur um 4 Jahre Verjährung, sondern auch um längere Zeiträume.

Hier kann dir als niemand wirklich empfehlen, es einfach darauf ankommen zu lassen.
Gruss
Czauderna

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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Dulli69 » 16.04.2023, 11:28

Hallo Czauderna,

vielen Dank nochmal für Deine Einschätzung.
Ich will natürlich nicht bewusst schummeln aber es wäre ärgerlich wegen einer einmaligen und nicht planbaren Sonderdividende aus der Familienversicherung zu fliegen. Macht es aus Deiner Erfahrung Sinn mit der Krankenkasse zu sprechen, den Fall zu schildern und darauf zu hoffen, daß das Kind in der Familienversicherung bleiben kann oder hat die Krankenkasse hier keinen Ermessensspielraum?

Viele Grüße
Dulli69

Czauderna
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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 16.04.2023, 13:17

Dulli69 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank nochmal für Deine Einschätzung.
Ich will natürlich nicht bewusst schummeln aber es wäre ärgerlich wegen einer einmaligen und nicht planbaren Sonderdividende aus der Familienversicherung zu fliegen. Macht es aus Deiner Erfahrung Sinn mit der Krankenkasse zu sprechen, den Fall zu schildern und darauf zu hoffen, daß das Kind in der Familienversicherung bleiben kann oder hat die Krankenkasse hier keinen Ermessensspielraum?

Viele Grüße
Dulli69


Hallo,
ich war 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt - von daher dürfte meine Antwort klar sein - es empfiehlt sich immer ein "Problem" mit der Krankenasse zeitnah zu besprechen und unter zeitnah verstehe ich in Deinem Fall, wenn die Fakten, also der Zeitpunkt der Einnahme und deren genau Höhe bekannt ist. Es geht doch eigentlich nur um das Jahr 2023, denn 2024 ist doch wieder in etwa wie 2022 ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Dulli69 » 18.04.2023, 11:51

Hallo,

richtig, es ist ein einmaliger Fall für 2023.
Ich werde mit der Krankenkasse sprechen, mal sehen weas dabei rauskommt.

Viele Grüße
Dulli69

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Re: Einkommensgrenze eines Kindes bei Familienversicherung

Beitragvon Dulli69 » 28.05.2023, 15:50

Hallo zusammen,
nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann ich folgendes sagen, vielleicht hilft es mal jemandem.
Das gilt jetzt aber nur für meinen Fall!! Mir scheint, daß es da einige Regelungen gibt, die nicht ganz 100% eindeutig sind. Also im Zweifelsfall frühzeitig mit der Krankenkasse klären.
1. Dividenden und Zinsen und zählen hier bei meinem Kind als Einkünfte, da sie jährlich wiederkehren. Das gilt auch für Sonderdividenden. Wie Czauderna bereits geschrieben hat, weden diese Einmalzahlungen auf 12 Monate heruntergebrochen.
2. Gewinne aus Aktienverkäufen zählen wohl nur, wenn sie wiederkehrend sind.
3. Wenn das Kind beim Ferienjob als geringfügig Beschäftigter angemeldet wurde, zählt das Gehalt nicht als Einkünfte.

Viele Grüße
Dulli69


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