Hallo zusammen,
ich bin aktuell privat krankenversichert. In Kürze werde ich allerdings nur noch in Teilzeit arbeiten und somit unter die Grenze von 66.000€ fallen. Besteht trotzdem die Möglichkeit als angestellter Arbeitnehmer weiterhin in der PKV zu bleiben und von der GKV zu befreien?
Vielen Dank und Grüße,
Annalein
Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Hallo und willkommen im Forum,
grundsätzlich ist das möglich - hier mal ein Beispiel - https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180
Ich denke, du hast dir das gut überlegt.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich ist das möglich - hier mal ein Beispiel - https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180
Ich denke, du hast dir das gut überlegt.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Hallo Annalein,
wie weit wilst Du Deine Vollarbeitszeit reduzieren?
1) auf maximal 50 % der Vollarbeitszeit, Z. B. von 40 auf maximal 20 Stunden/Woche
2) auf über 50 % der Vollarbeitszeit, z.B. von 40 auf 24 Stunden/Woche
Nur im Fall 1) ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich. Und diese Befreiung gilt auch nur so lange, wie es bei den maximal 50% der Vollzeitstunden bleibt.
Erhöhst Du z. B. später von 20 auf 24 oder 28 Stunden und kommst damit nicht über die Entgeltgrenze von (2023) 66.600 €, endet die Befreiung, und Du wirst grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV.
Gruß
von GS
wie weit wilst Du Deine Vollarbeitszeit reduzieren?
1) auf maximal 50 % der Vollarbeitszeit, Z. B. von 40 auf maximal 20 Stunden/Woche
2) auf über 50 % der Vollarbeitszeit, z.B. von 40 auf 24 Stunden/Woche
Nur im Fall 1) ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich. Und diese Befreiung gilt auch nur so lange, wie es bei den maximal 50% der Vollzeitstunden bleibt.
Erhöhst Du z. B. später von 20 auf 24 oder 28 Stunden und kommst damit nicht über die Entgeltgrenze von (2023) 66.600 €, endet die Befreiung, und Du wirst grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV.
Gruß
von GS
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Guten Morgen Czauderna, Guten Morgen GS,
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten und Euren Input. Da ich plane auf 60% zu reduzieren, greift leider die Befreiung nicht bei mir
Viele Grüße,
Annalein
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten und Euren Input. Da ich plane auf 60% zu reduzieren, greift leider die Befreiung nicht bei mir
Viele Grüße,
Annalein
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Annalein hat geschrieben:Guten Morgen Czauderna, Guten Morgen GS,
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten und Euren Input. Da ich plane auf 60% zu reduzieren, greift leider die Befreiung nicht bei mir
Viele Grüße,
Annalein
Hallo Annalein,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, auch wenn es mglw. nicht die Wunschantwort war bzw. sein konnte.
Einen Punkt müssen wir noch streifen:
Solltest Du zum Zeitpunkt der Reduzierung der Wochenstunden das 55. Lebensjahr vollendet haben, bliebe es i.d.R. auch ohne Befreiungsantrag bei der Weiterversicherung in der PKV.
Gruß
von GS
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
GS hat geschrieben:Annalein hat geschrieben:Guten Morgen Czauderna, Guten Morgen GS,
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten und Euren Input. Da ich plane auf 60% zu reduzieren, greift leider die Befreiung nicht bei mir
Viele Grüße,
Annalein
Hallo Annalein,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, auch wenn es mglw. nicht die Wunschantwort war bzw. sein konnte.
Einen Punkt müssen wir noch streifen:
Solltest Du zum Zeitpunkt der Reduzierung der Wochenstunden das 55. Lebensjahr vollendet haben, bliebe es i.d.R. auch ohne Befreiungsantrag bei der Weiterversicherung in der PKV.
Gruß
von GS
Vielen Dank GS.
Es ist leider tatsächlich nicht die Antwort die ich hören wollte. Ich bin deutlich unter 55 Jahre. Als Frau muss man sich ja wirklich gut überlegen ob man Teilzeit macht.
Viele Grüße,
Annalein
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Hallo ,
ist es denn so schlimm (wieder) in die GKV zu müssen?
Gruss
Czauderna
ist es denn so schlimm (wieder) in die GKV zu müssen?
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Czauderna hat geschrieben:Hallo ,
ist es denn so schlimm (wieder) in die GKV zu müssen?
Gruss
Czauderna
Ja für mich persönlich schon: sehr langes Warten auf Termin bzw. In manchen Praxen werde ich als gesetzlich versicherte wegen Überfüllung gar nicht aufgenommen, weniger Leistungen die bezahlt werden etc.
Ich kenne beide Seiten und habe leider mit der GKV bisher keine guten Erfahrungen gemacht.
Viele Grüße,
Annalein
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Hallo,
da kann ich dir zukünftig nur das Kostenerstattungsverfahren empfehlen, d.h. du vereinbarst im voraus mit deiner GKV-Kasse - bekommst dann weiter deine Privatrechnungen und reichst die dort (GKV) zur Erstattung ein. Für das, was die GKV nicht erstattet kannst du dich ggf. bei deiner bisherigen PKV Zusatzversichern.
Gruss
Czauderna
da kann ich dir zukünftig nur das Kostenerstattungsverfahren empfehlen, d.h. du vereinbarst im voraus mit deiner GKV-Kasse - bekommst dann weiter deine Privatrechnungen und reichst die dort (GKV) zur Erstattung ein. Für das, was die GKV nicht erstattet kannst du dich ggf. bei deiner bisherigen PKV Zusatzversichern.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
So eine Zusatzversicherung kostet aber einen dreistelligen Betrag pro Monat, das können/wollen sich nicht viele Leute leisten.
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Vielen Dank für den Input! Das kannte ich so noch nicht und werde mich diesbezüglich weiter schlau machen und ein Angebot geben lassen.
Schönen Abend!
Schönen Abend!
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Hallo Annalein,
solche ambulante Zusatztarife, die das von Czauderna genannte Kostenerastattungsprinzig der GKV ergänzen wie der Topf den Deckel * hat nicht jede PKV um aktuellen Angebot. Zumindest aus einer bestehenden Vollversicherung heraus dürfte der Umstieg auch dann noch möglich sein, wenn der Zusatztarif für den reinen Neuzugang geschlossen wäre.
@RolandPKV:
Hier kann man bis zum entsprechenden Dementi davon ausgehen, dass auch ein dreistelliger Beitrag nicht das Problem ist. Das auf 60% reduzierte Gehalt dürfte nicht die einzige und vllt. auch nicht die ergiebigere Quelle des Geldstroms in die Familienkasse sein .
@Annalein:
Im Innenverhältnis zu den Ärzten usw. ist man dann nach wie vor Selbstzahler bzw. Privatpatiernt und erhält auch dieselben Rechnungen wie bisher.
Einen Unterschied kann es dennoch geben: Zu den rechnungen reiner Privatärzte ohne Kassenvertrag (z.B. Klinik-Chefärzte) zahlt die GKV auch im Rahmen des Kosteneratattungsprinzips nichts dazu. Hier entstünde ein aber überschaubarr Eigenanteil. Dito für Zahnärztliches.
Gruß
von GS
solche ambulante Zusatztarife, die das von Czauderna genannte Kostenerastattungsprinzig der GKV ergänzen wie der Topf den Deckel * hat nicht jede PKV um aktuellen Angebot. Zumindest aus einer bestehenden Vollversicherung heraus dürfte der Umstieg auch dann noch möglich sein, wenn der Zusatztarif für den reinen Neuzugang geschlossen wäre.
@RolandPKV:
Hier kann man bis zum entsprechenden Dementi davon ausgehen, dass auch ein dreistelliger Beitrag nicht das Problem ist. Das auf 60% reduzierte Gehalt dürfte nicht die einzige und vllt. auch nicht die ergiebigere Quelle des Geldstroms in die Familienkasse sein .
@Annalein:
Im Innenverhältnis zu den Ärzten usw. ist man dann nach wie vor Selbstzahler bzw. Privatpatiernt und erhält auch dieselben Rechnungen wie bisher.
Einen Unterschied kann es dennoch geben: Zu den rechnungen reiner Privatärzte ohne Kassenvertrag (z.B. Klinik-Chefärzte) zahlt die GKV auch im Rahmen des Kosteneratattungsprinzips nichts dazu. Hier entstünde ein aber überschaubarr Eigenanteil. Dito für Zahnärztliches.
Gruß
von GS
Re: Befreiung von GKV trotz Reduzierung Stunden/Gehalt
Wenn die Teilzeit von der Dauer her überschaubar ist und man in der Zeit mit der GKV (inkl. evtl. ambulanter Zusatzversicherung) leben kann, bietet sich noch eine große Anwartschaft an. Dann kann man sich später wieder "am selben Punkt" in der PKV weiter versichern.
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