Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Dada852
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Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 05.04.2023, 22:54

Hallo zusammen, ich bin hochschwanger und fix und fertig!
Entbindungstermin ist in 20 Tagen..

Ich habe Probleme mit der Krankenkasse.
Ich war bis 31.1. selbstständig (11 Jahre lang) und zahle nach wie vor in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung plus variable Zusatzversicherung für Krankengeld/Mutterschaftsgeldanspruch ein.
Ich habe mich mehrmals telefonisch informiert und hatte anscheinend ständig irgendwelche inkompetente Mitarbeiter dran. Ich habe nachgefragt, ob mir das Krankengeld/Mutterschaftsgeld zusteht auch wenn ich dann nicht mehr selbstständig bin! Dann hieß es ja das ist egal, hauptsache die kriegen ihre Beiträge!

Seit Dezember telefonierte ich regelmäßig mit der Kasse und hab bestimmt 3 Aussagen die es mir so mitgeteilt haben. Ich habe mich extra nicht arbeitslos gemeldet oder Heirat mit Familienversicherung wäre ja auch eine Option gewesen, wollte aber das Mutterschaftsgeld nicht sausen lassen, wenn ich eh schon jahrelang in die Zusatzversicherung eingezahlt hab.

Jetzt ruft mich heute die KK an um mir mitzuteilen, dass ich keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld habe, weil ich nicht mehr selbstständig zum Zeitpunkt des Mutterschutzes bin. Die ganze Zeit war ich dahinter und hab soviel Energie reingesteckt und hatte immer Bedenken, dass irgendwas schief läuft. Und dann kam heute der besagte Anruf. Ich bin dann heulend am Telefon zusammengebrochen. (Danke an die Daueranspannung und Hormone).

Ich habe eine Sprachnotiz und Gesprächsnotiz wann ich mit der KK telefoniert habe. Leider aber keine Namen dazu.

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder kennt sich aus, wie ich mit der KK weiterverfahren kann. Ich werde jetzt wieder einige schlaflose Nächte und aufgewühlte Tage haben, dabei möchte ich mich eigentlich endlich Mal auf das Wichtigste konzentrieren.

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 05.04.2023, 23:47

Hallo und willkommen im Forum
Das sieht schlecht aus für dich, meine ich. Erst mal die Sachlage.
Krankengeld und auch Mutterschaftsgeld haben die Funktion eines Entgelt- bzw. Arbeitseinkommensersatz. Du hast deine selbständige Tätigkeit am 31.01.2023 aufgegeben, somit hättest du das der Kasse (schriftlich) mitteilen müssen, damit ab 01.02.2023 eine entsprechende Änderung deines Versicherungsverhältnisses hätte vorgenommen werden müssen seitens der Kasse. Diese Versicherung wäre, so wie ich es vermute, eine freiwillige , und die wäre dann ohne Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld gewesen, weil du durch die Schwangerschaft , bei der die Schutzfrist schätzungsweise ca. Mitte März begonnen hat, keinen Ausfall von Arbeitseinkommen mehr hattest.
Von daher ist die Ablehnung der Kasse erst mal nachvollziehbar.
So, jetzt zum Problem. Du hast mehrfach bei der Kasse angerufen vor und nach dem 31.01.2023 und auch mehrfach mitgeteilt, dass du nicht mehr selbständig bist und jedes Mal hat die ein anderer Mitarbeiter/in die gleiche Auskunft gegeben, dass das keine Auswirkungen auf deinen Mutterschaftsgeldanspruch hätte und man wollte auch keine Bescheinigung deines Arztes/Ärztin über den mutmaßlichen Entbindungstag haben, um überhaupt den Zahlungsbeginn feststellen zu können.
Warum hat dich die Kasse jetzt angerufen, gab es dafür einen Anlass ?
Hast du deine Selbständigkeit tatsächlich ganz aufgegeben oder hast du wegen der Schwangerschaft eventuell nur nicht mehr gearbeitet, was man ja als Selbständige selbst bestimmen kann ?
Was die Aussagen der Kasse in mündlicher Form betrifft, die auch noch von verschiedenen Mitarbeiter/innen getätigt wurde, du aber nicht mehr weißt wie die heißen und es darüber keine schriftlichen Belege gibt, da wird sich die Kasse so nicht dazu bewegen lassen, ihre Ablehnung zu überdenken.
Wenn es nur eine/r gewesen wäre, der so einen Unfug erzählt, von wegen, Hauptsache der Beitrag wurde gezahlt, aber dann gleich drei - das wird ohne Rechtsanwalt nicht gehen, wenn tatsächlich am 31.01. Ende war und zum Beginn der Schutzfrist deshalb keine Versicherung mit Mutterschaftsgeld vorliegen kann.
Gibt es seit Dezember wirklich keinen Schriftwechsel in dieser Sache ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 06.04.2023, 01:09

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Also die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin hatte ich schon im Dezember an die KK gegeben.

Aber ja, hab nicht dran gedacht die Gewerbeabmeldung
hinzusenden. Stattdessen habe ich mich um alle relevanten Daten und Zahlen für die KK gekümmert, weil ich nach den ganzen Aussagen davon ausgegangen bin, dass es kein Problem gibt und ich ja eh die Beiträge weiterzahle. Aus Angst irgendeine falschen Schritt zu machen, hab ich ja eben so oft auch dort angerufen und mich rückversichert.

Das Formular mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld hatte ich übrigens zweimal. Einmal da war der Status noch selbstständig, habe es ausgefüllt aber nicht weggeschickt, weil der Status sich ja noch ändern sollte.

Dann im Februar habe ich bei der KK angerufen, was ich denn bei dem Formular bei "Angaben zu meiner Selbstständigkeit" und "Mein Gewerbe ist laufend" gemeldet angeben soll, da mein GEWERBE ja ABGEMELDET ist zum 31.1.?? (Bis dato ging ich ja noch davon.aus, dass ich Anspruch habe)

Spätestens da hätte ja Mal der Dame ein Licht aufgehen müssen und mich darauf hinweisen müssen. Stattdessen sollte ich das durchstreichen und angeben "war selbstständig bis" und "Gewerbe abgemeldet" seit.
Bzw hat sie mir das Formular nochmal NEU geschickt und fleissig mitgeteilt, was für Unterlagen sie für die Berechnung noch brauchen. (Einnahmen/Überschussrechnung, Steuerbescheid).

(Im Übrigen war ich dann seit Ende Dezember krank geschrieben, dass Krankengeld werde ich ja dann auch vergessen können).

Die Kasse hat mich heute eben persönlich angerufen, um mir mitzuteilen, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Ich war dann hormoneseidank natürlich am Heulen, weil ich nur noch verwirrt und sauer war.
Ja sie vesteht mich natürlich und sie wird das ganze mit einer Kollegin nochmal prüfen, da der Vorgang doch komplex ist. Aber nicht ohne nochmal zu betonen, dass ich keinen Anspruch habe. Und vielleicht können Sie mir iwie entgegenkommen.. Sie würde sich spät. Ende nä. Woche melden..tja ob sie das jetzt nur gesagt hat, um der unangenehmen Situation zu entgehen und mich zu besänftigen...

Eine schriftlichen Verlauf dazu gibt es nicht, außer die Formulare.
Ich habe einige Gespräche mitnotiert, aber ich könnte das Datum und die Uhrzeit nachvollziehen.

Ist halt die Frage, geht man über einen Rechtsanwalt oder nicht. Eine Beratungstunde liegt ja auch schon bei 190 €.

Fried
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Fried » 06.04.2023, 07:26

Hallo,

ein paar Fragen:

Warum wurde das Gewerbe denn überhaupt abgemeldet?
Bis wann hast du die selbstständige Tätigkeit ausgeübt und soll diese nach der Geburt weiterhin ausgeübt werden?
Wird das Gewerbe dann wieder angemeldet?

Wenn beispielsweise nur eine Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit aufgrund des Mutterschutzes und der anschließenden Elternzeit erfolgen sollte und das Gewerbe aufgrund der Falschberatung abgemeldet wurde, kannst du versuchen mit der Krankenkasse eine Einigung zu finden. Das Gewerbe ist zwar zum 31.01.2023 abgemeldet, aber man kann dieses ja auch rückwirkend wieder anmelden. Ich würde diese Fallkonstellation aber ausführlich mit der Krankenkasse besprechen und als Lösung vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts anbieten.

Schöne Feiertage und alles Gute für die Entbindung!

Viele Grüße

Fried

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 06.04.2023, 10:11

Hallo,
die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag darf nicht älter als 7 Wochen vor diesem Termin ausgestellt sein um als Berechnungsgrundlage zu dienen. Die Bescheinigung aus dem Dezember war daher nicht zu verwenden.
Du schreibst jetzt auch von Krankengeld - von wann bis wann warst du arbeitsunfähig und wie ist dein Krankengeldanspruch geregelt - also "normal" ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder durch Wahltarif früher?
Wann wurden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt und liegen die der Krankenkasse auch vor?

Du schreibst -
Das Formular mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld hatte ich übrigens zweimal. Einmal da war der Status noch selbstständig, habe es ausgefüllt aber nicht weggeschickt, weil der Status sich ja noch ändern sollte.

Einen Antrag auf Mutterschaftsgeld macht nur dann Sinn, wenn auch der Anspruch aufgrund des Versichertenstatus besteht - als Selbständige mit Krankengeld/Mutterschaftsgeld ist das der Fall, als sonstig, freiwillig Versicherte eben nicht.

Ohne detaillierte Angaben (Zeitstrahl) kommen wir so leider nicht weiter.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon ratte1 » 06.04.2023, 11:28

Hallo czauderna,

die Ausstellungsfrist von frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ist bereits vor Jahren weggefallen. Das Attest ist somit auch zu berücksichtigen, wenn es deutlich früher ausgestellt wurde/wird.

MfG

ratte1

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 06.04.2023, 11:36

Hallo,

die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag darf nicht älter als 7 Wochen vor diesem Termin ausgestellt sein um als Berechnungsgrundlage zu dienen. Die Bescheinigung aus dem Dezember war daher nicht zu verwenden.[/color]
Das wusste ich nicht, hat sich aber auch niemand beschwert KK-Seite her. Eine Dame hatte mal nachgeschaut, ach das haben Sie uns ja schon geschickt. Also für mich abgehakt.

Du schreibst jetzt auch von Krankengeld - von wann bis wann warst du arbeitsunfähig und wie ist dein Krankengeldanspruch geregelt - also "normal" ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder durch Wahltarif früher?
Wann wurden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt und liegen die der Krankenkasse auch vor?


Also ich war vom 20.12.22 - 13.03.23 krankgeschrieben "Normal" ohne Wahltarif. Da ich ja vom Mutterschutz ab dem 14.03. ausgegangen bin, habe ich dass nicht verlängert.
(P.S. ich habe heute früh in der BKK-App ein Benachrichtigungsschreiben bekommen, dass das Krankengeld genehmigt wurde, ich jetzt aber befürchte, dass doch nicht gilt, weil die Abteilung nicht die Mitteilung hat über die Beendigung der Selbstständigkeit)

Wie gesagt, ich habe einige Gesprächsnotizen, wo ich nachhake, ob wenn ich mein Gewerbe abmelde ich trotzdem dass Krankengeld/Mutterschaftsgeld bekomme.
Eine Aussage war z.B.: Wie es aussieht und sich berechnet mit Mutterschaftsgeld, wenn ich mein Gewerbe im Januar abmelde?
Antwort BKK: Es richtet sich nach der Einstufung bei uns, wenn ich mit Krankengeldanspruch versichert bin, dann habe ich auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Rückfrage ICH: Also unabhängig ob ich das Gewerbe noch habe oder nicht, solange ich die Beiträge zahle wie immer und die Zusatzversicherung habe, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Krankengeld?

AW BKK: Genau, also man muss Anspruch auf MG haben, dann haben Sie Anspruch auf KG. Anspruch habe ich, da ich versichert bin mit variablen Krankengeld.

Nochmalige Rückfrage ICH:
Also es macht nichts, wenn ich mein Gewerbe kündige, ich zahle weiterhin meine Beiträge und es passiert mir nichts im Bezug auf Mutterschaftsgeld. (Also habe ich Anspruch)
AW BKK: Richtig. Das ist für uns das Wichtigste. Für uns ist nur wichtig, WIE sind Sie versichert.

Dann habe ich mich auf die Fristen (7 Wochen) versteift zur Beantragung vom Mutterschaftsgeld, damit ich nichts verpasse, weil die Zahlen vom Steuerberater noch nicht da waren. In drei verschiedenen Telefongesprächen wurde mir versichert, dass es keine Frist gibt.

inen Antrag auf Mutterschaftsgeld macht nur dann Sinn, wenn auch der Anspruch aufgrund des Versichertenstatus besteht - als Selbständige mit Krankengeld/Mutterschaftsgeld ist das der Fall, als sonstig, freiwillig Versicherte eben nicht.
Eben genau da liegt doch der Punkt. Ich habe ja sogar noch EXTRA nachgefragt, was ich da ausfüllen soll, wenn ich nicht mehr selbstständig bin. Da erwarte ich doch von der Leistungsabteilung, dass da die Alarmglocken schrillen.

Zumal ich ja schon dreimal in Telefonaten erwähnt habe, dass ich jetzt nicht mehr selbstständig bin. Oder dieser kuriose Fall:
Telefonat am 06.03.
BKK: Frage Nr. 1 Abfrage Kartennummer letzte 3 Ziffern:
BKK: Frage Nr. 2: Wo arbeiten Sie momentan?
Gar nicht, ich war selbstständig und jetzt bin ich bald im Mutterschutz
BKK: „Vollkommen richtig!“
Woher weiß der Herr dass denn, wenn angeblich nichts hinterlegt ist


Lange Rede, kurzer Sinn: ich bin nach der ganzen ewigen Telefoniererei davon ausgegangen, dass alles so glatt läuft wie bestätigt. Mein Gewerbe konnte ich ja nicht weiterlaufen lassen, weil sobald ich die angemieteten Räumlichkeiten vor Ort kündige und verlasse muss ich es auch in dem Ort abmelden. Hätte mir von Anfang auf mehrmaligen Nachfragen die "kompetenten Mitarbeiter" der KK mitgeteilt, dass ich selbstständig sein muss, um das KG und MG zu erhalten, hätte ich nicht diesen ganzen Aufwand betrieben. Ich hätte mich rechtzeitig familienversichern können oder zum Amt, aber ehrlich gesagt, wollte ich das eben nicht.

ZEITSTRAHL

Krank geschrieben vom 20.12.22 - 13.03.23 - leider nicht verlängert, da vom Mutterschutz ausgegangen, der ab 14.03. beginnt. (BEGINNEN SOLLTE)
Zum 31.01.23 Gewerbeabmeldung.
Entbindungstermin: 25.04.23

#-o

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 06.04.2023, 11:36

ratte1 hat geschrieben:Hallo czauderna,

die Ausstellungsfrist von frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ist bereits vor Jahren weggefallen. Das Attest ist somit auch zu berücksichtigen, wenn es deutlich früher ausgestellt wurde/wird.

MfG

ratte1

Hallo,
so, na dann ist es ja klar - ändert aber nichts am Sachverhalt - Ich hatte im Netz einen Beitrag aus 2020 gefunden, wonach diese Frist noch angegeben war, aber egal. Ich bin ja wie immer dankbar, wenn du mich korrigierst, zeigt es doch, dass du regelmäßig hier nachschaust. Guck doch mal hier - http://forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?f=2&p=49727&sid=b480685754a39d06e619cdf0d884711a&sid=b480685754a39d06e619cdf0d884711a#p49727
da könntest du auch etwas dazu schreiben?
Danke und Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 06.04.2023, 11:42

Hallo,
na, da sieht doch schon besser aus, zumindest, was das Mutterschaftsgeld angeht.
Das Krankengeld ist jetzt zunächst das Hauptproblem. Du bist seit dem 20.12.2022 Arbeitsunfähig und die Meldungen liegt der Krankenkasse vor (?!)
Das bedeutet, dass dir die Krankenkasse ab dem 31.01.2023 Krankengeld zahlen musste - wieso ist das bis heute nicht geschehen?
@Ratte1 - siehst du das auch so ?
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 06.04.2023, 14:10

Das bedeutet, dass dir die Krankenkasse ab dem 31.01.2023 Krankengeld zahlen musste - wieso ist das bis heute nicht geschehen?

Da war ja der nächste Wurm drin! Normalerweise schickt ja immer die Arztpraxis die Krankmeldungen an die KK. An diesem Tag ging deren Software nicht. Also war es mein Job, die Krankmeldung in der dazugehörigen BKK-APP hochzuladen. Dies habe ich ordnungsgemäß am gleichen Tag getan, war auch im Postausgangsorder. Es fehlte genau die Krankmeldung vom 26.01. bis 17.02.
Mir kam das nach einiger Zeit eben auch suspekt vor, weil ich nichts von der KK hörte. Also rief ich mal wieder an. Ja, da wäre tatsächlich eine Lücke in Ihrer Krankmeldung. Sag ich: die ist schon lange in der App. Aussage: Ja das funktioniert manchmal nicht, so wie es soll! Also nochmal per Mail hingeschickt um dann endlich Ende März den Link zum Krankengeldausfüllformular.

So, was dann natürlich jetzt auch ***** ist, ich hätte mir trotz Mutterschutz ab 14.03. einfach die Krankmeldung weiterholen sollen, egal ob ich sie nun benötigt hätte oder nicht. (war übrigens auch nochmal ein Anruf bei der KK ob ich nochmal eine Meldung brauche oder ob das MG das KG ablöst. Das wäre nur interessant gewesen wegen anrechenbarer Erkrankungszeit falls ich mit der gleichen Diagnose z.B. in einem halben Jahr nochmal krank geschrieben werde, was ja unrealistisch ist mit Schwangerschaftsbeschwerden.) Also macht keinen Sinn laut Auskunft.

Jetzt habe ich später einen Telefontermin mit der Ärztin, aber ich denke kaum, dass sie mich so lange rückwirkend krank schreiben kann/darf? Also ab dem 14.03....

Krankengeldanspruch ist ja gleich mit Mutterschaftsgeldanspruch, also entweder alles oder nichts. Was dann vermutlich aufs NICHTS hinauslaufen wird :?

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 06.04.2023, 15:22

P.S. Ärztin hat es versucht rückwirkend die Krankmeldung bis zur Geburt zu verlängern. Krankmeldung ist auch raus an die KK.

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 06.04.2023, 18:40

Hallo,
Krankengeldanspruch ist ja gleich mit Mutterschaftsgeldanspruch, also entweder alles oder nichts. Was dann vermutlich aufs NICHTS hinauslaufen wird :?
ja, so schaut es aus - allerdings, wenn die nächste Meldung, die der Kasse wieder vorliegt, als Folgemeldung gekennzeichnet war, dann besteht die theoretische Chance, dass deine Ärztin bei der Kasse Erfolg hat, wobei der Tenor nicht auf Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit bius zur Geburt liegen sollte, sondern auf die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraumes, für den die Meldung fehlt, also die Meldung, welche du hochgeladen hast, die aber nicht angekommen ist.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Dada852 » 09.04.2023, 05:34

Hallo,

es gibt ein Update und zwar hat die KG-Abteilung das Krankengeld bewilligt! Erst dachte ich, ja muss ein Fehler sein.

Hab dann gegoogelt und das Glück könnte sein, dass zufällig der 31.1. der Tag der Gewerbe-Abmeldung zusammenfällt mit dem 43. Tag der Krankmeldung.

Theoretisch löst doch dann das Mutterschaftsgeld das Krankgeld ab und es wäre somit keine "Lücke" entstanden...?

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon Czauderna » 09.04.2023, 09:39

Dada852 hat geschrieben:Hallo,

es gibt ein Update und zwar hat die KG-Abteilung das Krankengeld bewilligt! Erst dachte ich, ja muss ein Fehler sein.

Hab dann gegoogelt und das Glück könnte sein, dass zufällig der 31.1. der Tag der Gewerbe-Abmeldung zusammenfällt mit dem 43. Tag der Krankmeldung.

Theoretisch löst doch dann das Mutterschaftsgeld das Krankengeld ab und es wäre somit keine "Lücke" entstanden...?

Hallo,
ja, sehe ich, wenn es so ist, auch so - Krankengeld wird durch Mutterschaftsgeld abgelöst. Dran bleiben und noch schriftlich von der Kasse bestätigen lassen.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillig gesetzl. versichert - Mutterschaftsgeld - Falschaussage

Beitragvon ratte1 » 09.04.2023, 11:52

Czauderna hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben: Ich hatte im Netz einen Beitrag aus 2020 gefunden, wonach diese Frist noch angegeben war, aber egal. Ich bin ja wie immer dankbar, wenn du mich korrigierst, zeigt es doch, dass du regelmäßig hier nachschaust. Guck doch mal hier - http://forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?f=2&p=49727&sid=f69264752e6fdcb75fab4f516b07c076&sid=f69264752e6fdcb75fab4f516b07c076#p49727
da könntest du auch etwas dazu schreiben?
Czauderna

Hallo czauderna,
danke für deine Rückmeldung.
Bereits in der Fassung von 2017 enthält § 24i Abs.3 Satz 3 SGB V die siebenwöchige Frist nicht mehr: https://www.buzer.de/gesetz/2497/al61076-0.htm
MfG

ratte1


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