Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

MichaelG
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 26.04.2023, 14:39

Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon MichaelG » 26.04.2023, 14:46

Ich war vor ein paar Tagen bei der AOK um mich zu erkundigen wie ein Eintritt in die gesetzliche GKV ab 55 Jahren vonstatten gehen würde, wenn man vorher privat versichert war.
Mein Fall ist der, das ich bis 1999 gesetzlich versichert war dann bis 2003 privat versichert war,danach bis jetzt im Nicht-EU-Auasland in Kolumbien gesetzlich versichert bin und jetzt in Deutschland gern zurück in die gesetzliche GKV eintreten möchte.Mir wurde dann nach einigen Telefonaten gesagt das das möglich wäre wenn ich den Nachweis einer GKV im Ausland erbringen könnte ?
Wer weiss da näheres ob das so klappen könnte ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon Czauderna » 26.04.2023, 16:14

Hallo und willkommen im Forum
Wenn das die AOK so gesagt hat, dann wäre das ja gut. Ich bin da etwas skeptisch. Du bist zuletzt in der PKV gewesen und dann in ein Land außerhalb der EU gegangen, mit dem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Wenn du nun zurückkommst nach Deutschland und über 55 Jahre alt bist, kannst nicht mehr krankenversicherungspflichtig werden, musst dich aber trotzdem krankenversichern. Zuständig wäre grundsätzlich bei dir die letzte Form der Krankenversicherung und das wäre dann die PKV.
Wenn du z.B. aus Spanien oder Italien (EU) zurückkommen würdest und dort bislang krankenversichert gewesen wärest im staatlichen Gesundheitssystem, dann hättest du eine Beitrittsberechtigung zu einer GKV-Kasse deiner Wahl - so aber eigentlich nicht.
Mein Rat lass dir dies von der AOK am besten schriftlich bestätigen.
Gruss
Czauderna

MichaelG
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 26.04.2023, 14:39

Re: Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon MichaelG » 26.04.2023, 17:59

Ja das werde ich morgen machen kam mir auch spanisch vor dieses Aussage

Fried
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 36
Registriert: 24.06.2022, 07:26

Re: Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon Fried » 27.04.2023, 07:34

Guten Morgen!
Czauderna hat geschrieben:Wenn das die AOK so gesagt hat, dann wäre das ja gut. Ich bin da etwas skeptisch. Du bist zuletzt in der PKV gewesen und dann in ein Land außerhalb der EU gegangen, mit dem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Das bin ich allerdings auch. Bin gespannt, wie die AOK das begründen will.

Czauderna hat geschrieben:Wenn du nun zurückkommst nach Deutschland und über 55 Jahre alt bist, kannst nicht mehr krankenversicherungspflichtig werden, musst dich aber trotzdem krankenversichern. Zuständig wäre grundsätzlich bei dir die letzte Form der Krankenversicherung und das wäre dann die PKV.

Es wird gerne die zweite Voraussetzung vergessen, § 6 Abs. 3a SGB V sagt:

"Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren."

Sofern du in den letzten 5 Jahren weniger als 2,5 Jahre hauptberuflich selbständig oder versicherungsfrei warst, kann noch Versicherungspflicht eintreten, wenn du beispielsweise eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst oder Arbeitslosengeld (falls du noch Anspruch hast) beziehst.

Viele Grüße

Fried

MichaelG
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 26.04.2023, 14:39

Re: Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon MichaelG » 27.06.2023, 17:34

Seit einigen Jahren gibt es ja die obligatorische Anschlussversicherung bei Beendigung einer Pflcihtversicherung zb wenn vom Arbeitgeber gekündigt wird und man sich nicht arbeitlos meldet das habe ich doch richtig verstanden ?
Gilt diese Anschlussversicherung auch bei eigener Kündigung ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Rückkehr in die gesetzliche GKV nach Auslandsaufenthalt ab 55

Beitragvon Czauderna » 27.06.2023, 23:50

Hallo,
der Grund für das Ende einer Pflichtversicherung spielt keine Rolle.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste