Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse.
Und zwar war ich vor dem 21.5.07 privat Versichert.Dannach über die Agentur für Arbeit.
Da noch offene Posten bestehn,will nun die Krankenversicherung nur Notfall und Akute Sachen übernehmen....
Da ich ja vorher privat versichert war und nun über die Agentur für Arbeit sind das ja zwei verschiedene paar Schuhe.
Und für mein Kind wollen sie wegen dem offenen Posten keine Krankenversicherungskarte schicken.
Und die Haushaltshilfe wollen die auch nicht genehmigen.Obwohl notwendig Krankheitsbedingt.
Was meint Ihr dazu?
Krankenkasse macht Probleme
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay, Du hast Beitragsrückstände!!!
Damit ruht Dein Anspruch auf Leistungen gegenüber der Krankenkasse gem. § 16 Abs. 3 a SGB V. In akuten Notfällen bekommst Du allerdings Leistungen.
Wobei Gretchenfrage, bekommst Du ALG II (Hartz IV) oder ALG I?
Wenn Du ALG II bekommst, dann ruht nämlich der Anspruch auf Leistungen gegenüber der Krankenkasse nicht mehr.
§ 16 Abs. 3 a SGB V
.....das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
Damit ruht Dein Anspruch auf Leistungen gegenüber der Krankenkasse gem. § 16 Abs. 3 a SGB V. In akuten Notfällen bekommst Du allerdings Leistungen.
Wobei Gretchenfrage, bekommst Du ALG II (Hartz IV) oder ALG I?
Wenn Du ALG II bekommst, dann ruht nämlich der Anspruch auf Leistungen gegenüber der Krankenkasse nicht mehr.
§ 16 Abs. 3 a SGB V
.....das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
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