Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

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Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon 1234567 » 24.06.2023, 01:02

Hallo zusammen!
Folgender Fall:
derzeit wird es für mich wahrscheinlich günstiger in die GKV zu wechseln, da ich eine BU Rente erhalte und zunächst ALG1 und falls die EM-Rente nicht bewilligt werden sollte, hoffentlich irgendwann so fit sein werde, dass ich zumindest 2 Tage wieder in meinem alten Beruf arbeiten kann.
Entweder jetzt durch das ALG1 oder später, wenn ich nur 2 Tage arbeite, habe ich ja die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln (bin unter 55).
Im wirklichen Rentenalter wird es für mich aber wahrscheinlich gar nicht mehr günstiger sein in der GKV, da KVdR nicht mehr in Frage kommt.

Frage: kann ich eigentlich als „freiwillig“ gesetzlich versicherter Rentner auch wieder in die PKV zurück (Anwartschaft dort vorausgesetzt)?

Niemand konnte mir die Frage bisher beantworten. Ich wäre sehr dankbar für Hilfe hier.

Czauderna
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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon Czauderna » 24.06.2023, 11:33

Hallo,
selbstverständlich kannst du als freiwilliges Mitglied von der GKV in die PKV wechseln. Kündigung schriftlich zum Ablauf des übernächsten Monats, z.B. Kündigung am 15.07. zum 30.09. einreichen und natürlich auch den Nachweis der PKV-Mitgliedschaft zum 01.09. (Beispiel) der GKV-Kasse vorlegen. Das war es.
Wenn der Wechsel in die PKV direkt nach Ende einer Pflichtversicherung erfolgen soll, dann müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden, da genügt der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung, also auch einer PKV-Versicherung.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon 1234567 » 24.06.2023, 22:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Und das ginge wirklich auch noch, wenn ich bereits beispielsweise die EM-Rente erhalten würde, vorher in die GKV gewechselt wäre, aber kein KVdR Rentner wäre?
Entschuldige, dass ich da nochmal nachhöre, denn bisher waren alle mit der Frage überfordert

Czauderna
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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon Czauderna » 24.06.2023, 23:18

Hallo,
entscheidend ist dein Status in der GKV - freiwillig versichert, egal wie und als was bedeutet - Wechsel in die PKV ist möglich.
Ich verstehe wirklich nicht, warum "Experten" mit dieser Frage ein Problem haben.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon GS » 25.06.2023, 00:44

Frage: kann ich eigentlich als „freiwillig“ gesetzlich versicherter Rentner auch wieder in die PKV zurück (Anwartschaft dort vorausgesetzt)?
Nein.
Vorausgesetzt jedenfalls, die Wechselfrist von 2 Monaten nach Ende der (welcher auch immer) Versicherungspflicht oder Fami in der GKV ist abgelaufen und der Lack für eine Annahme unabhängig von der Anwartschaft ist ab.

Czauderna
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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon Czauderna » 25.06.2023, 10:46

GS hat geschrieben:
Frage: kann ich eigentlich als „freiwillig“ gesetzlich versicherter Rentner auch wieder in die PKV zurück (Anwartschaft dort vorausgesetzt)?
Nein.
Vorausgesetzt jedenfalls, die Wechselfrist von 2 Monaten nach Ende der (welcher auch immer) Versicherungspflicht oder Fami in der GKV ist abgelaufen und der Lack für eine Annahme unabhängig von der Anwartschaft ist ab.

Hallo GS,
nehmen wir mal an, unser Fragesteller ist krankenversicherungspflichtig versichert. Diese Krankenversicherungspflicht erlischt und er muss sich jetzt freiwillig versichern, weil er als Rentenbezieher nicht in die KVdR kann. Das macht er auch. Er fragt nun ein paar Monate später bei seiner alten PKV nach, ob sie ihn denn wieder nehmen würden (ob aufgrund einer Anwartschaft oder eben einfach so, lassen wir mal außen vor). Die PKV sagt ja und er kündigt daraufhin seine freiwillige Versicherung bei der GKV unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll das nicht gehen?
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon GS » 25.06.2023, 12:46

Hallo Günter,

wenn die PKV ihn nach seinem Aufnahmeantrag - ob formell oder formlos, mit oder ohne Risikoprüfung - wieder aufnimmt, und er hat das schriftlich, kann er damit die freiwillige Mitgliedschaft natürlich fristgemäß kündigen.

Was ich ausdrücken wollte, ist, dass er trotz bestehender Anwartschaft und Beitragszahlung dafür keinen Anspruch gegen die PKV auf Wiederaufnahme ohne Risikoprüfung haben dürfte, wenn die freiwillige GKV-Mitgliedschaft schon länger als zwei Monate besteht.

Diese zwei Monate sind üblich, es kann inzwischen natürlich auch Anbieter geben, die dem Kunden hier eine längere Überlegensfrist als zwei Monate einräumen.

Gruß
von GS

Nachtrag zur näheren Erklärung dieser 2-Monate-Frist (entnommen aus dem Thread "Wechsel in die PKV zu Rentenbeginn" von @Eva-Maria):

Beim Abschluss einer AWV wegen aktuell eingetretener Versicherungspflicht ist i.d.R. offen, wann diese wieder endet. Nur eines ist klar: Der Versicherte erfährt das eher als der Versicherer.
Nun kann es ja sein, dass die alternative freiwillige Weiterversicherung beitragsgünstiger ist als die mit der AWV problemlos mögliche private Vollversicherung, so dass der AWVler geneigt sein könnte, zunächst und vielleicht jahrelang auf "freiwillig" zu machen.
Erst wenn z. B. sein Arzt ihm die dunkelgelbe Karte zeigt, erinnert er sich an die gute alte AWV, die er GsD vergessen hat zu kündigen.
Ja, und um dem vorzubeugen, dass einer seine "gesunden" Beiträge sonstwohin trägt, aber mit seinen "kranken" Beiträgen flugs um die Ecke kommt, dafür gibts diese 2-Monate-Frist.

Gruß
von GS

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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon 1234567 » 09.07.2023, 18:20

Vielen Dank nochmal für die Antworten und sorry für die späte Rückmeldung, aber ich kämpfe gerade mit BU-Versicherer 2, nachdem der erste sehr sehr schnell zu meinen Gunsten entschieden hat. Tragischerweise ist 2 auch noch der Premium-Versicherer.
Aber zurück zum Thema:
Ich könnte also jetzt durch ALG1 oder Teilzeitbeschöftigung (weniger als Pflichtgrenze) wieder zurück in die GKV. Würde dann, wenn die Rente ansteht aber freiwillig versicherter Rentner (da ja KVdR nicht mehr möglich) und könnte dann innerhalb von 2 Monaten wieder zurück in die PKV, da ja wieder freiwillig versichert. Habe ich das richtig verstanden?
Noch eine Frage:
Sollte das ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit funktionieren, würde ich ja auch kurzfristig aufgefordert einen REHA bzw. Rentenantrag bei der DRV zu stellen.
Folgendes Szenario:
Ich würde mich im ALG 1 privat weiter versichern (da meine Beiträger zur PKV fast komplett von der Agentur f. Arbeit übernommen würden), würde jetzt aber aufgrund meines Rentenantrags EM-Rentner. Dann hätte ich keine Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln oder?
Also am besten jetzt durch das ALG1 in die GKV zurück?
Herzlichen Dank!

Czauderna
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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon Czauderna » 09.07.2023, 18:53

Halllo,
Sollte das ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit funktionieren, würde ich ja auch kurzfristig aufgefordert einen REHA bzw. Rentenantrag bei der DRV zu stellen.
Wer sollte diese Aufforderung aussprechen und warum ?
Die Krankenkasse mit Sicherheit nicht, denn die hätte keinen Grund für eine solche Aufforderung.
https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html
Schau mal hier unter Punkt 4 nach - das kann doch bei dir sowieso nicht zutreffen, oder ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Rentner zurück in die PKV (nicht KVdR Rentner)

Beitragvon 1234567 » 10.07.2023, 00:10

Hallo Czauderna,

die Agentur für Arbeit wird diese Aufforderung aussprechen um mich vom ALG in die EM Rente zu bringen und somit nicht mehr selbst zahlen zu müssen.
Czauderna hat geschrieben:
Schau mal hier unter Punkt 4 nach - das kann doch bei dir sowieso nicht zutreffen, oder ?.

Gruss
Czauderna


Doch das trifft auf mich zu Nahtlosigkeit gilt auch für PKV Versicherte, da vom Krankentagegeld auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Allerdings ist natürlich nie klar, ob auch der Arzt der Agentur für Arbeit so entscheidet oder normales ALG 1 gezahlt wird.
Ich bin ja seit über einem Jahr AU und wurde von meiner PKV für BU erklärt, weswegen das KTG eingestellt wurde.


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