weiterarbeitender Rentner soll monatlich Zusatzbeiträge zahlen, die er sich auf Antrag wieder rückerstattet

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Hubert_kv
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weiterarbeitender Rentner soll monatlich Zusatzbeiträge zahlen, die er sich auf Antrag wieder rückerstattet

Beitragvon Hubert_kv » 04.07.2023, 20:57

Hallo zusammen,

seit Mai habe ich die Regelaltersgrenze erreicht und arbeite teilzeitangestellt weiter:
(1) ich beziehe derzeit keine DRV-Rente;
(2) mit der Teilzeitarbeit überschreite ich die Beitragsbemessungsgrenze und zahle somit den maximalen KV-Beitrag;
(3) in 2021 lief meine Direktversicherung (= betriebliche Altersversorgung) ab und ich habe mir das Geld als Einmalzahlung ausbezahlen lassen;
(4) nun kommt die Krankenkasse und rechnet mir vor, daß aus der Einmalzahlung wie 1/120 Monatszahlungen analog Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen wären;
(5) hier bin ich anderer Meinung, da ich schon den maximalen Beitrag zahle;
(6) die Krankenkasse argumentiert, "ich könnte mir das Geld ab 2024 für das Beitragsjahr 2023 wieder rückerstatten lassen";

Daher die Frage hier in die Runde, ob dies vom System ernst gemeint ist? Maximaler KV-Beitragszahler soll monatlich Zusatzbeiträge zahlen, die er sich auf Antrag wieder rücküberweisen läßt. Das scheint mir mehr als unsinnig und klingt wie eine Beschäftigungstherapie!

Auf Euren Ratschlag bin ich gespannt und danke
Hubert_kv

Czauderna
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Re: weiterarbeitender Rentner soll monatlich Zusatzbeiträge zahlen, die er sich auf Antrag wieder rückerstattet

Beitragvon Czauderna » 04.07.2023, 22:00

Hallo und willkommen im Forum

Die Vorgehensweise kenne ich nur im Zusammenhang mit Zahlung von Versorgungsbezügen als Monatszahlung. Da hier die Zahlstelle in der Regel nicht wissen kann, dass zusammen mit anderen Einkünften eine Überzahlung stattfindet, muss der Betroffene bei seiner Krankenkasse einen Rückzahlungsantrag stellen. In deinem Falle allerdings sehe ich das etwas anders. Die Kasse selbst legt für 120 Kalendermonate die Beitragshöhe fest und weiß selbst schon, dass du den Höchstbeitrag entrichtest, da macht es keinen Sinn erst den zusätzlichen Beitrag zu kassieren,um ihn dann wieder zurückzuzahlen. Mein Rat, nochmals mit der Kasse reden und ggf. Widerspruch einlegen.
Wenn du aber eine gesetzliche Rente demnächst beziehen solltest und ggf.in die Krankenversicherung der Rentner kommst
, dann wird das so laufen, wie Eingangs erwähnt - die Rentenversicherung führt den Beitrag aus der Rente ab und wenn durch den Versorgungsbezug die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, bekommst du auf Antrag Beitrag von der Kasse zurück.
Gruss
Czauderna


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